Sitzung: 07.05.2018 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0800/2018
Beschluss:
Der Kreisausschuss
stimmt der Annahme der oben aufgeführten Spenden zu.
Laut § 58 Abs. 3 LKO
darf der Landkreis zur Erfüllung seiner Aufgaben Sponsoring-
leistungen, Spenden,
Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte
vermitteln. Über die Annahme oder Vermittlung einer Zuwendung entscheidet gemäß
§ 5 Abs. 3 Nr. 12 der Hauptsatzung des Landkreises Kusel der Kreisausschuss.
Folgende Zuwendungen
wurden dem Landkreis Kusel angeboten und durch die Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion ohne Beanstandungen geprüft:
Zuwendungsgeber |
Art der Zuwendung/Verwendungszweck |
Höhe der Zuwendung |
Zuwendungsempfänger |
Kreissparkasse
Kusel |
Geldzuwendungen
für kulturelle Aufgaben, Investitionen für Schulen und für das Tierheim
Jettenbach |
8.000,00 € 637,91 € 1.350,00 € 8.000,00 € 13.189,62 € 18.822,47 € 50.000,00 € |
Tierheim
Jettenbach Allgemeine
Kulturförderung Kreisbildstelle Skulptur P.A.
Larousse Gymnasium Kusel Berufsbildende
Schule Kusel |
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
11 |
0 |
0 |