Sitzung: 07.02.2018 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0767/2017/2
Beschluss:
Entsprechend der
Empfehlung des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss sowie des
Kreisausschusses beschließt der Kreistag, das vorgelegte Entsorgungskonzept für
Rest- und Bioabfälle inklusive der o.g. Anträge.
Nach § 11 Abs. 1
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind überlassungspflichtige Bioabfälle
grundsätzlich getrennt zu sammeln.
Von den
überlassungspflichtigen Bioabfällen werden derzeit lediglich die anfallenden
Gartenabfälle auf den rd. 30 Grünschnittsammelstellen getrennt erfasst. Ab dem
01.01.2019 sollen die Haushalte darüber hinaus die Möglichkeit erhalten, alle
überlassungspflichtigen Bioabfälle, das heißt ihre Garten- und Küchenabfälle,
getrennt über eine Biotonne zu entsorgen.
Das hierzu von der
Verwaltung erarbeitete Entsorgungskonzept für Rest- und Bioabfälle wurde in den
Sitzungen des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss am 21.03.2017 und
09.01.2018 sowie in der Sitzung des Kreisausschusses am 22.01.2018 ausführlich
beraten. Die beiden Ausschüsse haben dem Kreistag empfohlen die folgenden
Eckpunkte des ab 01.01.2019 geltenden Entsorgungskonzeptes zu beschließen:
1. Private Haushalte
1.1 Restabfall
·
Reduzierung
des Mindestbehältervolumens von bisher 10 l auf 7,5 l pro Person und Woche.
·
Abfuhrrhythmus
alle 4 Wochen, statt wie bisher alle 14 Tage; bei Großbehältern (z.B. 1.100 l
Behälter) können kürzere Zeiträume vereinbart werden.
·
Zugeteilte
Behältergrößen:
Bisher |
Neu |
HH-Angeh. 14-tägig alle 4 Wochen 1.
Person 20 l ~
40 l 2. Person 40 l ~
80 l 3. Person 60 l ~
120 l 4. Person 80 l ~
160 l 5. Person 100l ~
200 l 6. Person 120l ~
240 l 7. Person 140l ~
280 l 8.
Person 160l ~
320 l Großbehälter: 1,1
m³ - 33 m³ |
HH-Angeh. alle 4 Wochen 1.
Person 60 l 2. Person 60 l 3. Person 120 l 4. Person 120 l 6. Person 180 l 7.
Person 240 l 8.
Person 240 l Großbehälter: 1,1
m³ - 30 m³ |
·
Mehrvolumen
kann –ohne Begrenzung auf ein Maximalvolumen- beantragt werden.
·
Benachbarte
Grundstücke oder Wohnhäuser mit mehreren Wohnungen können nach wie vor
gemeinsame Gefäße beantragen.
1.2. Bioabfall
·
Grundsätzlich
werden 60 l / 120 l / 240 l Behälter angeboten.
·
Die
Behältergrößen können von den Haushalten frei gewählt werden. Erfolgt kein
Antrag auf eine größere Tonne, werden alle Haushalte mit einer 60 l Tonne
ausgestattet. Die Zuteilung einer größeren Tonne erfolgt auf Antrag.
·
Der
Korpus der Bioabfallbehälter ist grau eingefärbt. Die Tonnen erhalten lediglich
einen grünen Deckel.
·
Die
Abfuhr der Biotonne erfolgt alle 14 Tage.
·
Die
gesetzlich vorgeschriebene Befreiungsmöglichkeit wird angeboten. Näheres regelt
eine zu erstellende Satzung.
·
Auf
Antrag kann gegen Gebühr ein Filterdeckel angeboten werden.
·
Benachbarte
Grundstücke oder Wohnhäuser mit mehreren Wohnungen können gemeinsame Bioabfallgefäße
beantragen.
1.3 Gebührenmodell
·
Gebührenmaßstab
bei der Restmüllentsorgung bleibt die Zahl der im Haushalt lebenden Personen.
·
Die
Höhe der Gebühr der Biotonne ist abhängig vom bereitgestellten
Behälter-volumen.
·
Behältertauschvorgänge
bleiben gebührenfrei, soweit es sich um Erstausstattungen handelt oder im
Restmüllbereich eine größere oder kleinere Tonne gestellt werden muss, weil
sich die Anzahl der im HH lebenden Personen verändert. Darüber hinaus soll innerhalb
der ersten 12 Monate ein einmaliger Tausch der Biotonne gebührenfrei bleiben.
2. Sonstige Herkunftsbereiche
2.1 Restmüll
·
Abfuhrrhythmus
alle 4 Wochen. Die bisherige Möglichkeit, Restabfälle entweder alle 14 Tage
(grauer Deckel), alle 4 Wochen (grüner Deckel) oder alle 6 Wochen (roter
Deckel) abfahren zu lassen, entfällt. Unabhängig davon können bei Großbehältern
(z.B. 1.100 l Behälter) kürzere Zeiträume vereinbart werden.
·
Behältergrößen:
Bisher |
Neu |
80l
/ 120l / 240l / 1.100 l |
60
l / 120l / 180l / 240l Darüber
hinaus Großbehälter:1,1 m³ - 30 m³ |
·
Kleinstgewerbe,
bei denen das Gewerbe am Wohnsitz des Betriebsinhabers ausge-übt wird, sollen
auch weiterhin die Möglichkeit haben, ihre Abfälle über die für den Haushalt
zugteilte Restmülltonne zu entsorgen.
2.2 Bioabfall
·
Gewerbebetriebe
erhalten die Bioabfalltonne nur auf Antrag, da dies Abfälle zur Verwertung sind
und von daher nicht der Andienungspflicht unterliegen. Es werden die gleichen
Behältergrößen wie bei den privaten Haushalten angeboten.
·
Die
übrigen Festlegungen, was z.B. die Farbe der Behälter, die Anzahl der Abfuhren
oder den Bezug von Filterdeckeln anbelangt, entsprechen der Bioabfallsammlung
bei privaten Haushalten.
2.3 Gebührenmodell
·
Gebührenmaßstab
ist sowohl im Bereich des Restabfalls als auch im Bereich des Bioabfalls das
zur Verfügung stehende Behältervolumen.
·
Die
übrigen Gebührentatbestände, wie z.B. Behältertausch entsprechen denen der privaten
Haushalte.
Der Vorsitzende führte
dazu aus, dass das Kreislaufwirtschaftsgesetz die Kommunen bereits seit einigen
Jahren dazu verpflichte Bioabfälle getrennt zu sammeln. Darüber hinaus sei die
Verwertung des Bioabfalles aber auch aus ökologischen Gesichtspunkten sinnvoll.
Derzeit bestehe für die Bürgerinnen und Bürger lediglich für Garten- und
Grünschnittabfälle die Möglichkeit diese auf den Grünschnittsammelstellen zu
entsorgen. Das Abfallwirtschaftskonzept sehe ab dem kommenden Jahr auch die
Möglichkeit vor alle anderen Bioabfälle, wie zum Beispiel Küchen- oder
Essensabfälle, in der Biotonne zu entsorgen. Änderungen sehe das Konzept nur im
Bereich der Restabfälle und der neu einzuführenden Bioabfälle vor. Der
Abfuhrrhythmus für Restabfälle verlängere sich durch den Wegfall des biologisch
verwertbaren Anteiles, aber auch aus finanziellen Gesichtspunkten, von zwei auf
vier Wochen und die Größe des Abfallgefäßes von 10 Liter auf 7,5 Liter pro
Person und Woche. Die Biotonne solle 14-tägig abgefahren werden und standardmäßig
mit einer 60 Liter Tonne pro Haushalt ausgeliefert werden. Aber auch größere
Gefäße könne man beantragen. Im Gegensatz zu den anderen Abfallfraktionen sei
für Bioabfälle die Behältergröße und nicht die Anzahl der im Haushalt lebenden
Personen Bemessungsgrundlage der Gebühr. Die gemeinsame Nutzung der Gefäße
sowie die Möglichkeit zur Befreiung von der Biotonne seien vorgesehen.
Auch bezüglich der
„Windelproblematik“ sei er bereits aus der Bevölkerung angesprochen worden. Er
habe die Verwaltung dazu bereits beauftragt andere Behörden nach deren
Erfahrungen anzusprechen und eine sinnvolle Lösung zu erarbeiten.
Der Bioabfall insgesamt
sei ein wertvoller Rohstoff, der durch Verwertung in den dafür vorgesehen
Anlagen sowohl regenerative Energie, als auch guten Kompost liefere. Mit dem
neuen Abfallwirtschaftskonzept trage der Landkreis der Kreislaufwirtschaft
Rechnung.
Herr Jürgen Kreischer
(SPD) berichtete zunächst kurz über den Jahresabschluss der
Abfallwirtschaftseinrichtung für das Jahr 2016, ehe er näher auf die Änderungen
des Abfallwirtschaftskonzeptes durch die geplante Einführung der Biotonne
einging.
Der Wirtschaftsprüfer
habe der Abfallwirtschaftseinrichtung im Rahmen der Schlussbesprechung zum
Jahresabschluss 2016 eine positive Entwicklung und aufgrund eines
Liquiditätsüberschusses in Höhe von rund 860.000 Euro auch eine positive
Finanzsituation bescheinigt. Die geplante Tilgung aller Investitionskredite im
Laufe des Jahres 2018 bestätige dies. Auch die im Jahr 2014 getroffene
Entscheidung zur Senkung der Abfallgebühr sei richtig und geboten gewesen.
Sollte man die Gebühren zum 01.01.2019 wieder erhöhen müssen, sei dies
ausdrücklich auf die Einführung der Biotonne zurückzuführen. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz
habe die getrennte Einsammlung der Bioabfälle bereits zum 01.01.2015
vorgesehen. Lediglich aufgrund der vertraglichen Bindung an den Dienstleister
zur Sammlung des Restmülls bis Ende 2018 habe der Landkreis Kusel einen
Aufschub bis dahin erhalten.
Die SPD-Fraktion sei
mit dem Konzept zur Einführung der Biotonne grundsätzlich einverstanden, habe
jedoch Hinweise aus der Bevölkerung, insbesondere von Familien mit kleinen
Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, erhalten, dass eine vierwöchige
Abfuhr des Restmülles durch ein erhöhtes Aufkommen an Windeln oder
Inkontinenzartikeln möglicherweise hygienisch problematisch sein könne. Herr
Kreischer beantragte daher für die SPD-Fraktion, dass Entsorgungskonzept für
Rest- und Bioabfälle um folgende Punkte zu ergänzen:
Anschließend erläuterte
der Fraktionsvorsitzende der FWG, Herr Helge Schwab, die wesentlichen Inhalte
und Ziele des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Unter anderem beinhalte das
Kreislaufwirtschaftsgesetzes die Reduzierung der zu deponierenden Abfälle.
Durch die in § 11 angesprochene Getrenntsammlungspflicht der Bioabfälle, die
aktuell rund die Hälfte des Restmüllvolumens ausmachen, werde dem Rechnung
getragen. Die Getrenntsammlung der Bioabfälle sei keine Entscheidung der
Kreisgremien oder der Verwaltung, sondern seit 01.01.2015 gesetzlich
vorgeschrieben. Der Landkreis Kusel sei diesbezüglich vier Jahre zu spät. Das
mit einer Gebührenerhöhung gerechnet werden müsse, sei nicht ausschließlich der
Einführung der Biotonne, sondern möglicherweise auch der verfrühten Senkung der
Abfallgebühren geschuldet.
Das vorliegende
Entsorgungskonzept sei alternativlos und nach bestem Wissen und Gewissen
durchdacht. Die FWG beantrage dennoch, wie mit der Verwaltung und den
Fraktionsvorsitzenden abgestimmt, folgende Ergänzung:
Die geringfügige
Steigerung zu den Behältergrößen solle dazu beitragen die Akzeptanz der
Biotonne insgesamt zu erhöhen.
Der Fraktionsvorsitzende
der CDU-Fraktion, Herr Christoph Lothschütz, ging zunächst kurz auf den im
Wirtschaftsplan 2018 ausgewiesenen Verlust in Höhe von 127.600 Euro und die im
Jahresabschluss 2016 beschriebene Reduzierung der Eigenkapitalquote von 21,5 %
auf 21,1 % sowie deren Ursachen ein. Bezüglich der Nutzungsdauer der Deponie
sei die Verfüllung des Deponiekörpers mit Fremdmengen die wichtigste Frage.
Anschließend ging er
auf die Änderungen des Abfallwirtschaftskonzeptes durch die gesetzliche
Verpflichtung zur Getrenntsammlung von Bioabfällen zur Energieerzeugung ein.
Als letzter Landkreis, der die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
umsetze, könne man, insbesondere beim Thema „Windeln“, auf die Erfahrungen
anderer Landkreise zurückgreifen. Der CDU-Fraktion sei es wichtig die
Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über die Änderungen zu informieren und auch
bezüglich der Befreiungstatbestände, die noch zu beschließen seien, möglichst
entgegen zu kommen. Klar müsse aber auch sein, dass die Biotonne nicht zum
„Nulltarif“ eingeführt werden könne. Man habe beispielsweise durch die
Reduzierung des Abfuhrrhythmus getan was möglich sei, um die Kosten im Rahmen
zu halten. Aufschluss über die Mehrkosten erhalte man, wenn die Ergebnisse der
Ausschreibungen vorliegen.
Die CDU-Fraktion werde
dem vorliegenden Abfallwirtschaftskonzept zustimmen.
Herr Peter Jakob (FWG)
sagte, dass er dem Konzept ebenfalls zustimmen werde, solange die Kosten für
die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises im Rahmen bleiben.
Dass es bei der
getrennten Sammlung von Rest- und Bioabfällen nicht nur um die Umsetzung von
Gesetzen, sondern im Gegensatz zur Kompostierung im eigenen Garten auch um die
Energiegewinnung gehe, verdeutlichte Herr Dr. Wolfgang Frey (Bündnis 90/ Die
Grünen). Bezüglich des Antrages zu den Windeln regte er eine Klärung vor Beginn
der getrennten Erfassung und nicht erst im September 2019 an.
Bevor über das
Entsorgungskonzept für Rest- und Bioabfälle abgestimmt wurde, sagte der
Vorsitzende, dass man die Anträge aufnehmen und prüfen werde, welche
Möglichkeiten bestehen. Anschließend werde man den Kreisgremien Rückmeldung
geben. Auch er sei der Auffassung, dass es sinnvoll wäre schon vor dem
01.01.2019 eine Lösung bezüglich der „Windeln“ präsentieren zu können.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
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