TOP Ö 7.3: Entsorgungskonzept für Rest- und Bioabfälle
- Biotonne

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend der Empfehlung des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss sowie des Kreisausschusses beschließt der Kreistag, das vorgelegte Entsorgungskonzept für Rest- und Bioabfälle inklusive der o.g. Anträge.

 


Nach § 11 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind überlassungspflichtige Bioabfälle grundsätzlich getrennt zu sammeln.

 

Von den überlassungspflichtigen Bioabfällen werden derzeit lediglich die anfallenden Gartenabfälle auf den rd. 30 Grünschnittsammelstellen getrennt erfasst. Ab dem 01.01.2019 sollen die Haushalte darüber hinaus die Möglichkeit erhalten, alle überlassungspflichtigen Bioabfälle, das heißt ihre Garten- und Küchenabfälle, getrennt über eine Biotonne zu entsorgen.

 

Das hierzu von der Verwaltung erarbeitete Entsorgungskonzept für Rest- und Bioabfälle wurde in den Sitzungen des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss am 21.03.2017 und 09.01.2018 sowie in der Sitzung des Kreisausschusses am 22.01.2018 ausführlich beraten. Die beiden Ausschüsse haben dem Kreistag empfohlen die folgenden Eckpunkte des ab 01.01.2019 geltenden Entsorgungskonzeptes zu beschließen:

 

1. Private Haushalte

1.1 Restabfall

·        Reduzierung des Mindestbehältervolumens von bisher 10 l auf 7,5 l pro Person und Woche.

·         Abfuhrrhythmus alle 4 Wochen, statt wie bisher alle 14 Tage; bei Großbehältern (z.B. 1.100 l Behälter) können kürzere Zeiträume vereinbart werden.

·        Zugeteilte Behältergrößen:

Bisher

Neu

HH-Angeh.    14-tägig     alle 4 Wochen

1. Person           20 l      ~      40 l

2. Person           40 l      ~      80 l

3. Person           60 l      ~    120 l

4. Person           80 l      ~    160 l

5. Person          100l      ~    200 l

6. Person          120l      ~    240 l

7. Person          140l      ~    280 l

8. Person          160l      ~    320 l                         

Großbehälter:

1,1 m³ - 33 m³

HH-Angeh.    alle 4 Wochen

1. Person             60 l 

2. Person             60 l 

3. Person           120 l

4. Person           120 l
5. Person           180 l

6. Person           180 l

7. Person           240 l

8. Person           240 l

Großbehälter:

1,1 m³ - 30 m³

 

·        Mehrvolumen kann –ohne Begrenzung auf ein Maximalvolumen- beantragt werden.

·        Benachbarte Grundstücke oder Wohnhäuser mit mehreren Wohnungen können nach wie vor gemeinsame Gefäße beantragen.

 

1.2. Bioabfall

 

·        Grundsätzlich werden 60 l / 120 l / 240 l Behälter angeboten.

·        Die Behältergrößen können von den Haushalten frei gewählt werden. Erfolgt kein Antrag auf eine größere Tonne, werden alle Haushalte mit einer 60 l Tonne ausgestattet. Die Zuteilung einer größeren Tonne erfolgt auf Antrag.

·        Der Korpus der Bioabfallbehälter ist grau eingefärbt. Die Tonnen erhalten lediglich einen grünen Deckel.

·        Die Abfuhr der Biotonne erfolgt alle 14 Tage.

·        Die gesetzlich vorgeschriebene Befreiungsmöglichkeit wird angeboten. Näheres regelt eine zu erstellende Satzung.

·        Auf Antrag kann gegen Gebühr ein Filterdeckel angeboten werden.

·        Benachbarte Grundstücke oder Wohnhäuser mit mehreren Wohnungen können gemeinsame Bioabfallgefäße beantragen.

1.3 Gebührenmodell

 

·        Gebührenmaßstab bei der Restmüllentsorgung bleibt die Zahl der im Haushalt lebenden Personen.

·        Die Höhe der Gebühr der Biotonne ist abhängig vom bereitgestellten Behälter-volumen.

·        Behältertauschvorgänge bleiben gebührenfrei, soweit es sich um Erstausstattungen handelt oder im Restmüllbereich eine größere oder kleinere Tonne gestellt werden muss, weil sich die Anzahl der im HH lebenden Personen verändert. Darüber hinaus soll innerhalb der ersten 12 Monate ein einmaliger Tausch der Biotonne gebührenfrei bleiben.

 

2. Sonstige Herkunftsbereiche

 

2.1 Restmüll

 

·         Abfuhrrhythmus alle 4 Wochen. Die bisherige Möglichkeit, Restabfälle entweder alle 14 Tage (grauer Deckel), alle 4 Wochen (grüner Deckel) oder alle 6 Wochen (roter Deckel) abfahren zu lassen, entfällt. Unabhängig davon können bei Großbehältern (z.B. 1.100 l Behälter) kürzere Zeiträume vereinbart werden.

·         Behältergrößen:

Bisher

Neu

80l / 120l / 240l / 1.100 l

60 l / 120l / 180l / 240l

Darüber hinaus Großbehälter:1,1 m³ - 30 m³



·         Kleinstgewerbe, bei denen das Gewerbe am Wohnsitz des Betriebsinhabers ausge-übt wird, sollen auch weiterhin die Möglichkeit haben, ihre Abfälle über die für den Haushalt zugteilte Restmülltonne zu entsorgen.


2.2 Bioabfall

 

·        Gewerbebetriebe erhalten die Bioabfalltonne nur auf Antrag, da dies Abfälle zur Verwertung sind und von daher nicht der Andienungspflicht unterliegen. Es werden die gleichen Behältergrößen wie bei den privaten Haushalten angeboten.

·        Die übrigen Festlegungen, was z.B. die Farbe der Behälter, die Anzahl der Abfuhren oder den Bezug von Filterdeckeln anbelangt, entsprechen der Bioabfallsammlung bei privaten Haushalten.

2.3 Gebührenmodell

 

·        Gebührenmaßstab ist sowohl im Bereich des Restabfalls als auch im Bereich des Bioabfalls das zur Verfügung stehende Behältervolumen.

·        Die übrigen Gebührentatbestände, wie z.B. Behältertausch entsprechen denen der privaten Haushalte.

Der Vorsitzende führte dazu aus, dass das Kreislaufwirtschaftsgesetz die Kommunen bereits seit einigen Jahren dazu verpflichte Bioabfälle getrennt zu sammeln. Darüber hinaus sei die Verwertung des Bioabfalles aber auch aus ökologischen Gesichtspunkten sinnvoll. Derzeit bestehe für die Bürgerinnen und Bürger lediglich für Garten- und Grünschnittabfälle die Möglichkeit diese auf den Grünschnittsammelstellen zu entsorgen. Das Abfallwirtschaftskonzept sehe ab dem kommenden Jahr auch die Möglichkeit vor alle anderen Bioabfälle, wie zum Beispiel Küchen- oder Essensabfälle, in der Biotonne zu entsorgen. Änderungen sehe das Konzept nur im Bereich der Restabfälle und der neu einzuführenden Bioabfälle vor. Der Abfuhrrhythmus für Restabfälle verlängere sich durch den Wegfall des biologisch verwertbaren Anteiles, aber auch aus finanziellen Gesichtspunkten, von zwei auf vier Wochen und die Größe des Abfallgefäßes von 10 Liter auf 7,5 Liter pro Person und Woche. Die Biotonne solle 14-tägig abgefahren werden und standardmäßig mit einer 60 Liter Tonne pro Haushalt ausgeliefert werden. Aber auch größere Gefäße könne man beantragen. Im Gegensatz zu den anderen Abfallfraktionen sei für Bioabfälle die Behältergröße und nicht die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen Bemessungsgrundlage der Gebühr. Die gemeinsame Nutzung der Gefäße sowie die Möglichkeit zur Befreiung von der Biotonne seien vorgesehen.

Auch bezüglich der „Windelproblematik“ sei er bereits aus der Bevölkerung angesprochen worden. Er habe die Verwaltung dazu bereits beauftragt andere Behörden nach deren Erfahrungen anzusprechen und eine sinnvolle Lösung zu erarbeiten.

Der Bioabfall insgesamt sei ein wertvoller Rohstoff, der durch Verwertung in den dafür vorgesehen Anlagen sowohl regenerative Energie, als auch guten Kompost liefere. Mit dem neuen Abfallwirtschaftskonzept trage der Landkreis der Kreislaufwirtschaft Rechnung.

 

 

Herr Jürgen Kreischer (SPD) berichtete zunächst kurz über den Jahresabschluss der Abfallwirtschaftseinrichtung für das Jahr 2016, ehe er näher auf die Änderungen des Abfallwirtschaftskonzeptes durch die geplante Einführung der Biotonne einging.

Der Wirtschaftsprüfer habe der Abfallwirtschaftseinrichtung im Rahmen der Schlussbesprechung zum Jahresabschluss 2016 eine positive Entwicklung und aufgrund eines Liquiditätsüberschusses in Höhe von rund 860.000 Euro auch eine positive Finanzsituation bescheinigt. Die geplante Tilgung aller Investitionskredite im Laufe des Jahres 2018 bestätige dies. Auch die im Jahr 2014 getroffene Entscheidung zur Senkung der Abfallgebühr sei richtig und geboten gewesen. Sollte man die Gebühren zum 01.01.2019 wieder erhöhen müssen, sei dies ausdrücklich auf die Einführung der Biotonne zurückzuführen. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz habe die getrennte Einsammlung der Bioabfälle bereits zum 01.01.2015 vorgesehen. Lediglich aufgrund der vertraglichen Bindung an den Dienstleister zur Sammlung des Restmülls bis Ende 2018 habe der Landkreis Kusel einen Aufschub bis dahin erhalten.

Die SPD-Fraktion sei mit dem Konzept zur Einführung der Biotonne grundsätzlich einverstanden, habe jedoch Hinweise aus der Bevölkerung, insbesondere von Familien mit kleinen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, erhalten, dass eine vierwöchige Abfuhr des Restmülles durch ein erhöhtes Aufkommen an Windeln oder Inkontinenzartikeln möglicherweise hygienisch problematisch sein könne. Herr Kreischer beantragte daher für die SPD-Fraktion, dass Entsorgungskonzept für Rest- und Bioabfälle um folgende Punkte zu ergänzen:

 

  • Evaluation des vierwöchigen Abfuhrrhythmus, insbesondere bei Familien mit Kleinkindern und pflegebedürftigen Angehörigen bis September 2019.
  • Vorstellung des Evaluations-Ergebnisses in den Kreisgremien im vierten Quartal 2019 mit anschließender Beratung und Beschlussfassung über die mögliche Einführung von sogenannten „Windeltouren“.

 

 

Anschließend erläuterte der Fraktionsvorsitzende der FWG, Herr Helge Schwab, die wesentlichen Inhalte und Ziele des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Unter anderem beinhalte das Kreislaufwirtschaftsgesetzes die Reduzierung der zu deponierenden Abfälle. Durch die in § 11 angesprochene Getrenntsammlungspflicht der Bioabfälle, die aktuell rund die Hälfte des Restmüllvolumens ausmachen, werde dem Rechnung getragen. Die Getrenntsammlung der Bioabfälle sei keine Entscheidung der Kreisgremien oder der Verwaltung, sondern seit 01.01.2015 gesetzlich vorgeschrieben. Der Landkreis Kusel sei diesbezüglich vier Jahre zu spät. Das mit einer Gebührenerhöhung gerechnet werden müsse, sei nicht ausschließlich der Einführung der Biotonne, sondern möglicherweise auch der verfrühten Senkung der Abfallgebühren geschuldet.

Das vorliegende Entsorgungskonzept sei alternativlos und nach bestem Wissen und Gewissen durchdacht. Die FWG beantrage dennoch, wie mit der Verwaltung und den Fraktionsvorsitzenden abgestimmt, folgende Ergänzung:

 

  • Die Verwaltung ist bestrebt die Mehrkosten für zusätzliche Behältervolumen bei der Gebührenkalkulation möglichst gering zu halten. Dazu solle der Gebührenunterschied zwischen den einzelnen Behältergrößen nicht mehr als jeweils 10 Euro pro Jahr betragen.

 

Die geringfügige Steigerung zu den Behältergrößen solle dazu beitragen die Akzeptanz der Biotonne insgesamt zu erhöhen.

 

 

Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Herr Christoph Lothschütz, ging zunächst kurz auf den im Wirtschaftsplan 2018 ausgewiesenen Verlust in Höhe von 127.600 Euro und die im Jahresabschluss 2016 beschriebene Reduzierung der Eigenkapitalquote von 21,5 % auf 21,1 % sowie deren Ursachen ein. Bezüglich der Nutzungsdauer der Deponie sei die Verfüllung des Deponiekörpers mit Fremdmengen die wichtigste Frage.

Anschließend ging er auf die Änderungen des Abfallwirtschaftskonzeptes durch die gesetzliche Verpflichtung zur Getrenntsammlung von Bioabfällen zur Energieerzeugung ein. Als letzter Landkreis, der die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes umsetze, könne man, insbesondere beim Thema „Windeln“, auf die Erfahrungen anderer Landkreise zurückgreifen. Der CDU-Fraktion sei es wichtig die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über die Änderungen zu informieren und auch bezüglich der Befreiungstatbestände, die noch zu beschließen seien, möglichst entgegen zu kommen. Klar müsse aber auch sein, dass die Biotonne nicht zum „Nulltarif“ eingeführt werden könne. Man habe beispielsweise durch die Reduzierung des Abfuhrrhythmus getan was möglich sei, um die Kosten im Rahmen zu halten. Aufschluss über die Mehrkosten erhalte man, wenn die Ergebnisse der Ausschreibungen vorliegen.

Die CDU-Fraktion werde dem vorliegenden Abfallwirtschaftskonzept zustimmen.

 

 

Herr Peter Jakob (FWG) sagte, dass er dem Konzept ebenfalls zustimmen werde, solange die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises im Rahmen bleiben.

 

 

Dass es bei der getrennten Sammlung von Rest- und Bioabfällen nicht nur um die Umsetzung von Gesetzen, sondern im Gegensatz zur Kompostierung im eigenen Garten auch um die Energiegewinnung gehe, verdeutlichte Herr Dr. Wolfgang Frey (Bündnis 90/ Die Grünen). Bezüglich des Antrages zu den Windeln regte er eine Klärung vor Beginn der getrennten Erfassung und nicht erst im September 2019 an.

 

 

Bevor über das Entsorgungskonzept für Rest- und Bioabfälle abgestimmt wurde, sagte der Vorsitzende, dass man die Anträge aufnehmen und prüfen werde, welche Möglichkeiten bestehen. Anschließend werde man den Kreisgremien Rückmeldung geben. Auch er sei der Auffassung, dass es sinnvoll wäre schon vor dem 01.01.2019 eine Lösung bezüglich der „Windeln“ präsentieren zu können.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

34

0

0