TOP Ö 2.3: Schlussbesprechung über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der Einrichtung „Abfallentsorgung“ und Feststellung des Jahresabschlusses 2016

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag:

a) den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2016 der Einrichtung „Abfallentsorgung“ wie vorgelegt mit der Bilanzsumme

 Aktiva:          13.852.190,19 €

                                               Passiva:         13.852.190,19 €

und den Jahresverlust in Höhe von 694.101,60 € gem. § 27 Abs. 2 EigAnVO festzustellen. Die Feststellung des Jahresabschlusses beinhaltet zugleich eine Entlastung bezüglich der Jahresrechnung.

b) den Jahresverlust in Höhe von 694.101,60 € aus der allgemeinen Rücklage zu entnehmen.

 


a) Schlussbesprechung über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2016

Gem. § 57 LKO i. V. m. § 86 Abs. 2 GemO ist die Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises Kusel nach den Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) zu verwalten.

Dies bedeutet, dass die Bestimmungen des zweiten Abschnittes der EigAnVO über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen anzuwenden sind. Hiernach hat die Rechnungslegung der Abfallentsorgung nach den Grundsätzen der doppelten kaufmännischen Buchführung zu erfolgen.

Der Abschluss für das Wirtschaftsjahr 2016 wurde von der Verwaltung entsprechend der §§ 22 bis 27 EigAnVO erstellt und von der Mittelrheinischen Treuhand GmbH geprüft. Der nach kommunalrechtlichen Vorschriften vorgesehene Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt.

Der Jahresabschluss sowie der Prüfungsbericht liegen der Beschlussvorlage bei. Darüber hinaus steht in der Sitzung ein Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für Fragen und Erläuterungen zur Verfügung.

Das Wirtschaftsjahr wurde mit folgender Bilanzsumme abgeschlossen:

                                               Aktiva:           13.852.190,19 €

                                               Passiva:         13.852.190,19 €

 

Das Jahresergebnis war gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen durch folgende Sachverhalte beeinflusst:

·        Im Berichtsjahr stiegen die Umsatzerlöse um insgesamt 569 T€. Der Anstieg der Umsatzerlöse resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Mengen an aquirierten Abfällen (+ 6.415 to.) aus dem Betrieb gewerblicher Art (+ 489 T€).

 

·        Der Materialaufwand ist gegenüber dem Vorjahr um 246 T€ gestiegen. Ursächlich hierfür waren in erster Linie höhere Aufwendungen für die Sickerwasserentsorgung auf der Deponie Schneeweiderhof (+ 143 T€). Die höheren Aufwendungen für die Beseitigung, den Transport sowie der Entsorgung und Verwertung der Abfälle resultiert hauptsächlich aus gestiegenen Grünschnittmengen (+ 2.165 to.).

 

·        Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 112 T€. Der Anstieg ist im Wesentlichen durch die gestiegenen Aufwendungen für die Gestellung von Personal durch den Landkreis Kusel (+ 62 T€) sowie höhere Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen (+ 24 T€) begründet.

 

·        Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen erhöhten sich um 471 T€. Die Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge der Deponien Schneeweiderhof, Waldmohr und Lauterecken stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 520 T€ (Plan: 280 T€, tatsächlich 1.103 T€). Ursächlich hierfür ist das gegenüber dem Planungszeitpunkt deutlich niedrigere Zinsniveau langfristiger Zinsen.

Der Zinsaufwand für Darlehen verringerte sich dagegen um 48 T€.

 

Danach ergibt sich ein Jahresverlust in der Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von 694.101,60 €.

Der Jahresverlust 2016 liegt somit rd. 755 T€ unter dem geplanten Ergebnis (rd. 61 T€).

Entsprechend der LVO über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 hat vor Feststellung des Jahresabschlusses eine Schlussbesprechung stattzufinden.

 

Der Jahresabschluss sowie der Prüfbericht lagen den Mitgliedern des Kreisausschusses vor.

 

Herr Gerhard Schmidl, Wirtschaftsprüfer der Mittelrheinischen Treuhand GmbH, stellte anhand einer Beamer-Präsentation die wirtschaftlichen Verhältnisse sowie das Ergebnis der Prüfung dar.

 

b) Feststellung des Jahresabschlusses 2016

Der Jahresabschluss, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht sind entsprechend § 27 Abs. 2 EigAnVO dem Kreistag nach Prüfung durch einen sachverständigen Abschlussprüfer zur Feststellung vorzulegen. Der Jahresabschluss soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt werden. Gleichzeitig ist über die Verwendung des Jahresverlustes zu beschließen.

Herr Matthias Bachmann (SPD) bestätigte trotz des bilanziellen Verlustes eine ordnungsgemäße Wirtschaftsführung, da Darlehen zurückgezahlt wurden und bei den liquiden Mitteln Überschüsse vorhanden seien.

 

Im Zusammenhang mit den Kapazitäten und der Nutzungsdauer des zweiten Deponieabschnittes ging Herr Christoph Lothschütz (CDU) auch kurz auf die eingebauten Mengen sowie die damit verbundenen Abschreibungen ein.

 

Der Vorsitzende bestätigte, dass sich die Kreisgremien gegen Jahresende mit der weiteren Vorgehensweise bezüglich der Verfüllung des zweiten Deponieabschnittes befassen müssen. Entweder man könne den zweiten Abschnitt in zwei, drei Jahren mit Fremdmengen oder über eine lange Zeit lediglich mit eigenen Abfällen verfüllen. Die Verwaltung werde entsprechende Berechnungen dazu sowie zur möglichen Erschließung des dritten Deponieabschnittes vorbereiten.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

11

0

0