Sitzung: 22.01.2018 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0770/2018
Beschluss:
Der
Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag:
a) den
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2016 der Einrichtung „Abfallentsorgung“
wie vorgelegt mit der Bilanzsumme
Aktiva: 13.852.190,19
€
Passiva: 13.852.190,19 €
und den
Jahresverlust in Höhe von 694.101,60 € gem.
§ 27 Abs. 2 EigAnVO festzustellen. Die Feststellung des Jahresabschlusses
beinhaltet zugleich eine Entlastung bezüglich der Jahresrechnung.
b) den
Jahresverlust in Höhe von 694.101,60 €
aus der allgemeinen Rücklage zu entnehmen.
a) Schlussbesprechung über das Ergebnis der Prüfung
des Jahresabschlusses 2016
Gem. § 57 LKO i.
V. m. § 86 Abs. 2 GemO ist die Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises
Kusel nach den Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO)
zu verwalten.
Dies bedeutet,
dass die Bestimmungen des zweiten Abschnittes der EigAnVO über die
Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen anzuwenden sind. Hiernach hat die
Rechnungslegung der Abfallentsorgung nach den Grundsätzen der doppelten
kaufmännischen Buchführung zu erfolgen.
Der Abschluss für
das Wirtschaftsjahr 2016 wurde von der Verwaltung entsprechend der §§ 22 bis 27
EigAnVO erstellt und von der Mittelrheinischen Treuhand GmbH geprüft. Der nach
kommunalrechtlichen Vorschriften vorgesehene Bestätigungsvermerk wurde
uneingeschränkt erteilt.
Der
Jahresabschluss sowie der Prüfungsbericht liegen der Beschlussvorlage bei.
Darüber hinaus steht in der Sitzung ein Vertreter der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für Fragen und Erläuterungen zur Verfügung.
Das Wirtschaftsjahr
wurde mit folgender Bilanzsumme abgeschlossen:
Aktiva: 13.852.190,19
€
Passiva: 13.852.190,19 €
Das
Jahresergebnis war gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen durch folgende
Sachverhalte beeinflusst:
·
Im Berichtsjahr stiegen die Umsatzerlöse um insgesamt 569 T€. Der
Anstieg der Umsatzerlöse resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Mengen an
aquirierten Abfällen (+ 6.415 to.) aus dem Betrieb gewerblicher Art (+ 489 T€).
·
Der Materialaufwand ist gegenüber dem Vorjahr um 246 T€ gestiegen. Ursächlich
hierfür waren in erster Linie höhere Aufwendungen für die
Sickerwasserentsorgung auf der Deponie Schneeweiderhof (+ 143 T€). Die höheren
Aufwendungen für die Beseitigung, den Transport sowie der Entsorgung und
Verwertung der Abfälle resultiert hauptsächlich aus gestiegenen
Grünschnittmengen (+ 2.165 to.).
·
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich im Vergleich zum
Vorjahr um 112 T€. Der Anstieg ist im Wesentlichen durch die gestiegenen
Aufwendungen für die Gestellung von Personal durch den Landkreis Kusel (+ 62
T€) sowie höhere Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen (+ 24 T€)
begründet.
·
Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen erhöhten sich um 471 T€. Die
Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Rückstellungen für die Rekultivierung und
Nachsorge der Deponien Schneeweiderhof, Waldmohr und Lauterecken stiegen im
Vergleich zum Vorjahr um 520 T€ (Plan: 280 T€, tatsächlich 1.103 T€).
Ursächlich hierfür ist das gegenüber dem Planungszeitpunkt deutlich niedrigere
Zinsniveau langfristiger Zinsen.
Der
Zinsaufwand für Darlehen verringerte sich dagegen um 48 T€.
Danach ergibt sich ein Jahresverlust in der Gewinn- und Verlustrechnung
in Höhe von 694.101,60 €.
Der Jahresverlust 2016 liegt somit rd. 755 T€ unter dem geplanten
Ergebnis (rd. 61 T€).
Entsprechend der LVO über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom
22.07.1991 hat vor Feststellung des Jahresabschlusses eine Schlussbesprechung
stattzufinden.
Der Jahresabschluss sowie der Prüfbericht lagen den Mitgliedern des
Kreisausschusses vor.
Herr Gerhard Schmidl, Wirtschaftsprüfer der Mittelrheinischen Treuhand
GmbH, stellte anhand einer Beamer-Präsentation die wirtschaftlichen
Verhältnisse sowie das Ergebnis der Prüfung dar.
b) Feststellung des Jahresabschlusses 2016
Der
Jahresabschluss, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht sind entsprechend §
27 Abs. 2 EigAnVO dem Kreistag nach Prüfung durch einen sachverständigen
Abschlussprüfer zur Feststellung vorzulegen. Der Jahresabschluss soll innerhalb
eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt werden.
Gleichzeitig ist über die Verwendung des Jahresverlustes zu beschließen.
Herr Matthias
Bachmann (SPD) bestätigte trotz des bilanziellen Verlustes eine ordnungsgemäße
Wirtschaftsführung, da Darlehen zurückgezahlt wurden und bei den liquiden
Mitteln Überschüsse vorhanden seien.
Im Zusammenhang mit
den Kapazitäten und der Nutzungsdauer des zweiten Deponieabschnittes ging Herr
Christoph Lothschütz (CDU) auch kurz auf die eingebauten Mengen sowie die damit
verbundenen Abschreibungen ein.
Der Vorsitzende
bestätigte, dass sich die Kreisgremien gegen Jahresende mit der weiteren
Vorgehensweise bezüglich der Verfüllung des zweiten Deponieabschnittes befassen
müssen. Entweder man könne den zweiten Abschnitt in zwei, drei Jahren mit
Fremdmengen oder über eine lange Zeit lediglich mit eigenen Abfällen verfüllen.
Die Verwaltung werde entsprechende Berechnungen dazu sowie zur möglichen
Erschließung des dritten Deponieabschnittes vorbereiten.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
11 |
0 |
0 |