TOP Ö 6: Vorstellung des "Schlüssigen Konzeptes" zur Herleitung von Mietobergrenzen für angemessene Kosten der Unterkunft im Landkreis Kusel

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Arthur Rachowka von der Firma „empirica“ stellte die Auswertungsergebnisse zur Festlegung von Mietobergrenzen für angemessene Kosten der Unterkunft im Landkreis Kusel vor.

Er ging dabei zunächst auf die fünf Arbeitsschritte des „empirica-Konzeptes“ zur Herleitung der angemessenen Angebotsmieten ein.

 

Im ersten Arbeitsschritt wurde unter Beachtung von Wohnungsgröße, Qualität und Lage definiert, in welchen Fällen es sich um eine angemessene Wohnung handele. Dabei wurde der gesamte Landkreis zu einem Vergleichsraum zusammengefasst und bezüglich der Qualität das untere Viertel der verfügbaren Wohnungen angenommen. Bezüglich der Wohnungsgröße sei man davon ausgegangen, dass für einen

 

·         1-Pers-HH: 50 qm Wohnfläche

·         2-Pers-HH: 60 qm Wohnfläche

·         3-Pers-HH: 75 qm Wohnfläche

·         4-Pers-HH: 90 qm Wohnfläche

·         5-Pers-HH: 105 qm Wohnfläche

 

angemessen groß sei.

 

Anschließend hab man über einen Zeitraum von zwei Jahren hinweg kreisweit über 1.000 Mietwohnungsangebote registriert und den einzelnen Größenklassen zugeordnet (Schritt 2).

 

Im dritten Arbeitsschritt wurde der Wohnungsmarkt analysiert und für die einzelnen Größenklassen angemessene Nettokaltmieten ermittelt. Diese betragen für einen

 

·         1-Pers-HH mit 50 qm Wohnfläche 250 Euro

·         2-Pers-HH mit 60 qm Wohnfläche 270 Euro

·         3-Pers-HH mit 75 qm Wohnfläche 330 Euro

·         4-Pers-HH mit 90 qm Wohnfläche 380 Euro

·         5-Pers-HH mit 105 qm Wohnfläche 440 Euro.

 

In Schritt vier wurde zu unterschiedlichen Zeitpunkten nachgefragt, ob zu im Landkreis Kusel Wohnungen der festgelegten Größenklassen zu den festgelegten Nettokaltmieten verfügbar seien um die Plausibilität des Konzeptes sicherzustellen.

 

Im Fünfte Arbeitsschritt seien letztlich die Nettokaltmieten unter Beachtung der Wohnungsgrößen in einer Richtwerttabelle festgesetzt worden.

 

 

Ein Weiterer Bestandteil des Gutachtens sei aber auch die Festlegung von angemessenen Nebenkosten durch so genannte Grenzwerttabellen. Sollten die Nebenkosten bestimmte Grenzwerte überschreiten sei eine einzelfallspezifische Überprüfung der Nebenkostenabrechnung unerlässlich. Folgende Grenzwerte wurden für kalte Betriebskosten (alle Betriebskosten außer Heizung und Warmwasser) festgelegt:

 

·         1-Pers-HH mit 50 qm Wohnfläche 100 Euro

·         2-Pers-HH mit 60 qm Wohnfläche 110 Euro

·         3-Pers-HH mit 75 qm Wohnfläche 130 Euro

·         4-Pers-HH mit 90 qm Wohnfläche 140 Euro

·         5-Pers-HH mit 105 qm Wohnfläche 160 Euro.

 

Für die warmen Betriebskosten (Heizung und Warmwasser) wurden folgende Grenzwerte festgelegt:

 

·         1-Pers-HH mit 50 qm Wohnfläche 120 Euro

·         2-Pers-HH mit 60 qm Wohnfläche 130 Euro

·         3-Pers-HH mit 75 qm Wohnfläche 150 Euro

·         4-Pers-HH mit 90 qm Wohnfläche 170 Euro

·         5-Pers-HH mit 105 qm Wohnfläche 190 Euro.

 

 

Abschließend ging Herr Rachowka noch auf die Entwicklung des Mietnieveaus im Landkreis Kusel ein und regte an das Konzept spätestens alle zwei Jahre einer Überprüfung zu unterziehen und gegebenenfalls anzupassen, da den betroffenen Personen ein Klagerecht zustehe, wenn die Richtwerte zu gering definiert seien.

 

Herr Christoph Lothschütz (CDU) fragte, ob das Konzept auch den Fall vorsehe, wenn Wohnungen mit Elektroheizungen ausgestattet seien und regte an die Verbandsgemeinden über die veränderten Kosten zu informieren, um deren Anteil planen zu können.

 

Die zuständige Sachbearbeiterin, Frau Bettina Seubert antwortete, dass für die Wohnungen mit Elektroheizung eine Einzelfallprüfung erfolge.

 

Bezüglich der Kostenentwicklung teilte der Vorsitzende mit, dass die Verwaltung lediglich von geringfügigen Erhöhungen ausgehe und die Informationen den Verbandsgemeinden zur Verfügung gestellt werden.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

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