TOP Ö 2.1: Haushaltsüberschreitungen

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend der Empfehlung des Kreisausschusses beschließt der Kreistag den überplanmäßigen Personal- und Versorgungsaufwendungen des Ergebnishaushaltes in Höhe von 632.453,03 € (siehe Anlage 1 zum Rechenschaftsbericht) zuzustimmen.

 


Beim Vollzug des Haushaltsplanes 2016 ergaben sich Haushaltsüberschreitungen in Höhe von insgesamt 632.453,03 €.

 

Diese entfallen komplett auf den Ergebnishaushalt (Personal- und Versorgungsauf-wendungen). Diese Überschreitungen in Höhe von 632.453,03 € belaufen sich auf 0,49 % der geplanten lfd. Aufwendungen (128.068.077,- €). Im Rahmen des vorl. Jahresabschlusses geht die Verwaltung davon aus, dass Einsparungen bei anderen Aufwendungen erzielt wurden um diese Haushaltsüberschreitungen abzudecken.

 

Nach § 100 GemO i.V.m. § 57 LKO bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang oder Bedeutung erheblich sind, der Zustimmung des Kreistages. Nach § 5 Absatz 3 Ziffer 2. der Hauptsatzung des Landkreises ist die Zustimmung zur Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bis zu 100.000 € im jeweiligen Einzelfall dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung übertragen.

 

Die Haushaltsüberschreitungen bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen des Ergebnishaushaltes in Höhe von 632.453,03 € (siehe Anlage 1 zum Rechenschaftsbericht) bedürfen der Zustimmung des Kreistages.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

28

0

0