TOP Ö 2: Kreisstraßen, hier: Vorstellung der Planungen zu a) Kreisstraße K 23 Ausbau der OD Dennweiler-Frohnbach mit Fuß- und Radweg bis zum OE Oberalben b) Kreisstraße K 47 Ausbau der freien Strecke zwischen der Ortslage Kreimbach-Kaulbach und der Kreisgrenze

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Nach einleitenden Worten des Vorsitzenden stellte Herr Hans-Joachim Schura, Vertreter des Landesbetriebs Mobilität, Kaiserslautern, die Planungen und Kostenschätzungen zu den beiden Kreisstraßen vor.

 

a)     Kreisstraße K 23 Ausbau der OD Dennweiler-Frohnbach mit Fuß- und Radweg zum OE Oberalben

 

Nachdem Herr Schura im Jahr 2010 bereits einen Zwischenbericht über die Planung abgegeben hatte, erläutert er in der heutigen Sitzung anhand einer Beamer-Präsentation den geplanten Ausbau der Ortsdurchfahrt Dennweiler-Frohnbach. Anschließend erklärte er, dass sich die Kostenschätzung nach der Fortschreibung auf ca. 1,26 Mio. Euro belaufe. Davon betrage der Kreisanteil 908.000,- Euro und der Anteil der Ortsgemeinde 352.000,- Euro. Insbesondere sei bei dieser Maßnahme jedoch die Entwässerung zu betrachten, wonach auf Forderung der SGD Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft Kaiserslautern, ein neuer Oberflächenwasserkanal verlegt werden müsse.

 

Gegen diese Auffassung wandte sich Herr Klaus Müller (SPD). Er wies u.a. darauf hin, dass für bestehende Kanalanlagen Bestandsschutz gelte. Zudem sei dies auch wirtschaftlich nicht nachvollziehbar. Zu dieser Forderung des zusätzlichen Oberflächenwasserkanals sollten die rechtlichen Voraussetzungen nochmals durch den LBM genau ermittelt werden. Entsprechende Unterlagen aus dem Verfahren zur K 58 stelle er zur Verfügung.

 

Anschließend sprach Herr Schura die Kurvensituation als neuralgischen Punkt der Straßenführung an. Der Grunderwerb in diesem Bereich sei erfolgt. Dennoch könne die Engstelle in diesem Bereich nicht vollständig beseitigt werden. Weiterhin werde u.a. die Bushaltestelle erneuert und vor der Kirche, auf Kosten der Ortsgemeinde, Parkplätze angeordnet. Schließlich verlaufe im Ortsausgang Richtung Oberalben beidseitig eine Fuß- und Radweg. Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise erklärte Herr Schura, dass nunmehr die Ortsgemeinde die Planung vorgestellt bekomme und man, eine Einigung vorausgesetzt, im Sommer mit dem Bau beginnen könne.

 

Hierzu erklärte der Vorsitzende, dass zu prüfen wäre, ob es nicht ausreichend wäre, wenn nur auf der linken Seite Richtung Oberalben ein Fuß- und Radweg errichtet werde, wenngleich die Ortsgemeinde hierfür der Kostenträger sei. Da auf der rechten Seite keinerlei Bebauung sei, sei hier die Notwendigkeit aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten durchaus fraglich.

 

Vor diesem Hintergrund sowie dem Einwand von Herrn Klaus Müller fasste der Kreisausschuss folgenden Beschluss:

 

 

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss stimmt den Planungen zum Ausbau der Ortsdurchfahrt Dennweiler-Frohnbau, mit der Maßgabe zu, dass die Sachlage hinsichtlich der Entwässerung sowie die Notwendigkeit der beidseitigen Bürgersteigen nochmals hinterfragt wird.

 

 

b)     Kreisstraße K 47 Ausbau der freien Strecke zwischen der Ortslage Kreimbach-Kaulbach und der Kreisgrenze

 

Im Anschluss stellte Herr Schura die Planung für die kombinierte Maßnahme K 47 vor, die sich auf eine Länge von 3,048 km erstrecke und ein Verkehrsaufkommen von 640 Fahrzeugen pro Tag aufweise. Davon seien 11 % Güterschwerverkehr. Die Kosten für die Maßnahme würden sich auf ca. 2,8 Mio. Euro belaufen, wovon 2,66 Mio. Euro auf die Baukosten entfallen. Die restlichen Kosten würden für den Grunderwerb entstehen. Anschließend erläuterte den Streckenverlauf und wies darauf hin, dass noch die Entwässerung für 20 lokale Einleitungspunkte gefasst und geregelt werden müsse. Wegen der Vielzahl der Regelungstatbestände sei ein Planfeststellungsverfahren unabdinglich. Im Anschluss an seine Erläuterungen zum technischen Straßenaufbau erklärte er, dass beidseitig eine Amphibienschutzeinrichtung errichtet werden müsse, was Kosten in Höhe von ca. 250.000,- Euro verursache.

 

Da in der oberen Kurve aufgrund des angrenzenden ehemaligen Steinbruchs, welcher gleichzeitig ein Biotop darstelle, nach der vorgestellten Planung eine Engstelle vorliege, regte der Vorsitzende an, dass man nochmals mit der Landespflegebehörde diskutiere, ob an dieser Stelle keine Fahrbahnverbreiterung von einem Radius von 16 Metern auf 22 Metern möglich wäre. Herr Schura erklärte, dass dadurch Kosten in Höhe von Schätzungsweise 150.000,- Euro entstehen würden.

 

Herr Andreas Hartenfels (Bündnis 90/Die Grünen) entgegnete, er sei skeptisch, dass 150.000,- Euro dafür ausreichend seien und vor dem Hintergrund der Kosten-Nutzen-Situation sowie dem landespflegerischen Aspekt halte er die Engstelle für durchaus vertretbar.

 

Herr Klaus Müller (SPD) erklärte, dass man diese Änderung durchaus prüfen könne, wenngleich das Verkehrsaufkommen doch relativ gering sei.

 

Nachfolgend stelle der Vorsitzende die Angelegenheit zur Abstimmung.

 

 

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss stimmt den Planungen zu der freien Strecke zwischen der Ortslage Kreimbach-Kaulbach und der Kreisgrenze, wie von dem Vertreter des LBM Kaiserslautern vorgestellt, grundsätzlich zu.

 

Der Landbetrieb Mobilität wird beauftragt, eine Fahrbahnverbreiterung in der oberen Kurve nochmals zu überprüfen.

 

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

11

0

0