Sitzung: 27.02.2012 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0077/2012
Nach einleitenden Worten des Vorsitzenden stellte Herr Hans-Joachim
Schura, Vertreter des Landesbetriebs Mobilität, Kaiserslautern, die Planungen
und Kostenschätzungen zu den beiden Kreisstraßen vor.
a)
Kreisstraße K 23 Ausbau
der OD Dennweiler-Frohnbach mit Fuß- und Radweg zum OE Oberalben
Nachdem Herr Schura im Jahr 2010 bereits einen
Zwischenbericht über die Planung abgegeben hatte, erläutert er in der heutigen
Sitzung anhand einer Beamer-Präsentation den geplanten Ausbau der
Ortsdurchfahrt Dennweiler-Frohnbach. Anschließend erklärte er, dass sich die
Kostenschätzung nach der Fortschreibung auf c
Gegen diese Auffassung wandte sich Herr Klaus
Müller (SPD). Er wies u.
Anschließend sprach Herr Schura die
Kurvensituation als neuralgischen Punkt der Straßenführung an. Der Grunderwerb
in diesem Bereich sei erfolgt. Dennoch könne die Engstelle in diesem Bereich
nicht vollständig beseitigt werden. Weiterhin werde u.a. die Bushaltestelle
erneuert und vor der Kirche, auf Kosten der Ortsgemeinde, Parkplätze
angeordnet. Schließlich verlaufe im Ortsausgang Richtung Oberalben beidseitig
eine Fuß- und Radweg. Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise erklärte Herr
Schura, dass nunmehr die Ortsgemeinde die Planung vorgestellt bekomme und man,
eine Einigung vorausgesetzt, im Sommer mit dem Bau beginnen könne.
Hierzu erklärte der Vorsitzende, dass zu prüfen
wäre, ob es nicht ausreichend wäre, wenn nur auf der linken Seite Richtung Oberalben
ein Fuß- und Radweg errichtet werde, wenngleich die Ortsgemeinde hierfür der
Kostenträger sei. Da auf der rechten Seite keinerlei Bebauung sei, sei hier die
Notwendigkeit aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten durchaus fraglich.
Vor diesem Hintergrund sowie dem Einwand von
Herrn Klaus Müller fasste der Kreisausschuss folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Kreisausschuss stimmt den Planungen zum Ausbau der
Ortsdurchfahrt Dennweiler-Frohnbau, mit der Maßgabe zu, dass die Sachlage
hinsichtlich der Entwässerung sowie die Notwendigkeit der beidseitigen
Bürgersteigen nochmals hinterfragt wird.
b)
Kreisstraße K 47 Ausbau
der freien Strecke zwischen der Ortslage Kreimbach-Kaulbach und der Kreisgrenze
Im Anschluss stellte Herr Schura die Planung für die kombinierte Maßnahme
K 47 vor, die sich auf eine Länge von 3,048 km erstrecke und ein
Verkehrsaufkommen von 640 Fahrzeugen pro Tag aufweise. Davon seien 11 %
Güterschwerverkehr. Die Kosten für die Maßnahme würden sich auf c
Da in der oberen Kurve aufgrund des angrenzenden ehemaligen Steinbruchs,
welcher gleichzeitig ein Biotop darstelle, nach der vorgestellten Planung eine
Engstelle vorliege, regte der Vorsitzende an, dass man nochmals mit der
Landespflegebehörde diskutiere, ob an dieser Stelle keine Fahrbahnverbreiterung
von einem Radius von 16 Metern auf 22 Metern möglich wäre. Herr Schura
erklärte, dass dadurch Kosten in Höhe von Schätzungsweise 150.000,- Euro
entstehen würden.
Herr Andreas Hartenfels (Bündnis 90/Die Grünen) entgegnete, er sei
skeptisch, dass 150.000,- Euro dafür ausreichend seien und vor dem Hintergrund
der Kosten-Nutzen-Situation sowie dem landespflegerischen Aspekt halte er die Engstelle
für durchaus vertretbar.
Herr Klaus Müller (SPD) erklärte, dass man diese Änderung durchaus prüfen
könne, wenngleich das Verkehrsaufkommen doch relativ gering sei.
Nachfolgend stelle der Vorsitzende die Angelegenheit zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Kreisausschuss stimmt den Planungen zu der freien Strecke zwischen
der Ortslage Kreimbach-Kaulbach und der Kreisgrenze, wie von dem Vertreter des
LBM Kaiserslautern vorgestellt, grundsätzlich zu.
Der Landbetrieb Mobilität wird beauftragt, eine Fahrbahnverbreiterung in
der oberen Kurve nochmals zu überprüfen.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
11 |
0 |
0 |