Sitzung: 15.03.2017 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0682/2017/1
Gemäß § 58 i.V.m § 7
KWG ist der Landrat Wahlleiter und damit zuständig für die Vorbereitung und
Durchführung der Wahl des Landrates.
a) Festlegung der Bekanntmachungsorgane für die öffentliche
Ausschreibung der Stelle des Landrates/der Landrätin
Entsprechend der
Festlegung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier wird die Wahl des
Landrates des Landkreises Kusel am 11.06.2017 erfolgen.
Nach § 46 Abs. 5 LKO
ist die Stelle der Landrätin /des Landrates spätestens am 69. Tag vor der Wahl
öffentlich auszuschreiben.
Die Ausschreibung soll in
folgenden Bekanntmachungsorganen erfolgen:
1.
„Die
Rheinpfalz“ (Gesamtausgabe)
2.
„Die
Rhein-Zeitung“ (Gesamtausgabe)
3.
„Staatsanzeiger“
4.
„Wochenblättern“
für den Landkreis Kusel
Darüber hinaus soll
die Anzeige auf der Homepage des Landkreises Kusel veröffentlicht werden. Für
die Ausschreibung ist der in der Anlage beigefügte Text vorgesehen (Anlage 1).
Beschluss:
Entsprechend
der Empfehlung des Kreisausschuss beschließt der Kreistag die Stelle der
Landrätin / des Landrates des Landkreises Kusel in den o.g.
Bekanntmachungsorganen und mit dem von der Verwaltung vorgeschlagenen
Anzeigentext auszuschreiben.
b) Bildung eines Wahlausschusses
Oberstes Wahlorgan
für die Landratswahl ist gemäß § 58 i.V.m. § 8 KWG der Wahlausschuss.
Der Wahlausschuss
hat
1. über die
Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zu beschließen,
2. das Gesamtergebnis
der Wahl festzustellen,
Er besteht aus dem
Vorsitzenden und vier oder sechs wahlberechtigten Personen als Beisitzern. Die
Beisitzer werden vom Wahlleiter aus den verschiedenen Parteien und Wählergruppen
im Landkreis auf deren Vorschlag berufen. Für jeden Beisitzer ist ein
Stellvertreter zu benennen.
Vertrauenspersonen
für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter können nicht Mitglieder oder
Stellvertreter im Wahlausschuss sein.
Der Wahlleiter
beabsichtigt den Ausschuss mit 6 Beisitzern unter Berücksichtigung der
politischen Stärkeverhältnisse im Kreistag zu besetzen. Die SPD-Fraktion hat
bereits im Vorfeld entschieden zu Gunsten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
auf einen Losentscheid zu verzichten. Damit ergibt sich folgende Sitzverteilung
für den Wahlausschuss:
|
Beisitzer |
Stellvertreter |
SPD (2) |
Horst Flesch |
Frieder Haag |
|
Frank Aulenbacher |
Ute Lauer |
CDU (2) |
Stefan Spitzer |
Peter Simon |
|
Sebastian Borger |
Peter Jakob |
FWG (1) |
Herwart Dilly |
Hans Harth |
Bündnis 90/ Die Grünen (1) |
Anja Frey |
Ulrich Urschel |
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
30 |
0 |
0 |