TOP Ö 1: Breitbandausbau im Landkreis Kusel
hier: Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis und Beteiligung an den
Projektkosten

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt, dass der Landkreis:

 

1.    öffentlich-rechtliche Verträge zur Aufgabenwahrnehmung des Projektes „Breitband“ mit den Verbandsgemeinden schließt und als Antragsteller einen entsprechenden Förderantrag bei Bund und Land einreicht.

 

2.    vorbehaltlich positiver Förderbescheide von Bund und Land das Projekt „Breitbandausbau im Landkreis Kusel“ durchführt.

 

3.    zur Finanzierung des Projektes 30 % der nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten übernimmt.

 

 

 

Liste der Projektgemeinden:

 

VG Lauterecken-Wolfstein                                       VG Oberes Glantal

Adenbach                                                                  Altenkirchen

Deimberg                                                                  Börsborn

Eßweiler                                                                    Breitenbach

Hausweiler                                                                Brücken

Heinzenhausen                                                         Dunzweiler

Hohenöllen                                                                Frohnhofen

Homberg                                                                   Glan-Münchweiler                                          Lauterecken                                                             Gries

Lohnweiler                                                                 Henschtal

Medard                                                                      Herschweiler-Pettersheim

Merzweiler                                                                 Matzenbach

Nußbach                                                                   Quirnbach

Odenbach                                                                 Rehweiler

Offenbach-Hundheim                                                           Schönenberg-Kübelberg

Reipoltskirchen                                                         Steinbach am Glan

Rutsweiler an der Lauter                                           Waldmohr

Sankt Julian

Unterjeckenbach

Wiesweiler

Wolfstein

 

VG Altenglan

Altenglan

Erdesbach

Horschbach

Niederalben

Rammelsbach

Rathsweiler

Ulmet

Welchweiler

 

VG Kusel

Albessen

Dennweiler-Frohnbach

Ehweiler

Konken

Körborn

Kusel

Ruthweiler

Thallichtenberg

 


Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung vom 01.06.2016 beschlossen, die Firma MICUS Strategieberatung aus Düsseldorf mit der Erstellung von Anträgen zur Förderung des Breitbandausbaues zu beauftragen.

 

Nach Durchführung von Bestandaufnahme, Markterkundungsverfahren und Ausbauplanungen durch die Firma MICUS wurde festgestellt, dass 56 Ortsgemeinden und die unterversorgten Gewerbegebiete im Landkreis Kusel förderfähig sind.

 

In den Ortslagen ist eine Erschließung mit Glasfaser bis zum Kabelverzweiger (sog. FTTC- Technologie) und in den Gewerbegebieten eine Erschließung mit Glasfaser bis an die Gebäude (FTTB-Technologie) vorgesehen.

 

Nach derzeitigem Planungsstand fallen hierfür insgesamt Kosten in Höhe von ca. 12,7 Mio. € an. Das Land Rheinland-Pfalz hat eine Beteiligung in Höhe von 40% (ca. 5,08 Mio. €) in Aussicht gestellt und beim Bund können Zuschüsse in Höhe von 50 % (ca. 6,35 Mio. €) beantragt werden. Die verbleibenden 1,27 Mio. € müssen von den Kommunen finanziert werden.

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 25.01.2017 bereits signalisiert, dass eine Beteiligung des Landkreises in einer Größenordnung von 30 % (381.000 €) des kommunalen Anteiles befürwortet wird.

Der Eigenanteil für die teilnehmenden Gemeinden würde somit 889.000 € betragen. Die bei den einzelnen Gemeinden anfallenden Kosten sind -abhängig vom Erschließungsaufwand- unterschiedlich.

 

Die förderfähigen Gemeinden sollten bis zum 10.02.2017 entscheiden, ob sie an dem Breitbandprojekt des Landkreises teilnehmen und die Aufgabe nach § 67 Abs. 5 der Gemeindeordnung auf die Verbandsgemeinde übertragen möchten. Die Gemeinderäte von 52 der 56 förderfähigen Ortsgemeinden haben einer Teilnahme zugestimmt und die Aufgabe auf die zuständige Verbandsgemeinde übertragen. Eine Liste der teilnehmenden Gemeinden ist der Beschlussvorlage beigefügt.

Der Landkreis muss nun mit den vier Verbandsgemeinden öffentlich rechtliche Verträge abschließen, die den Landkreis mit der Durchführung des Breitbandprojektes beauftragen.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

10

0

0