TOP Ö 1: Vorstellung des Sachgebiets Pflegekinderdienst

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die beiden zuständigen Sachbearbeiterinnen des Jugendamtes, Frau Sabrina Schäfer und Frau Michaela Wick-Pace, stellten anhand einer PowerPoint-Präsentation das Sachgebiet „Pflegekinderdienst“ vor. Nach einigen allgemeinen Informationen zur Organisationsstruktur und den Rechtsgrundlagen ging Frau Wick-Pace näher auf die Aufgaben des Pflegekinderdienstes ein. Neben der zeitlich befristeten Erziehungshilfe bestehe auch die Möglichkeit einer dauerhaften Unterbringung in einer Pflegefamilie, wenn keine Verbesserungen der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie zu erwarten seien. Da nicht alle Pflegefamilien geeignet seien, prüfe das Jugendamt zunächst deren Situation. Neben Informationsgesprächen und Hausbesuchen müsse ein erweitertes Führungszeugnis, ein ärztliches Attest, ein eigener Lebensbericht sowie eine Bewerbung seitens der Pflegeelternbewerber vorgelegt werden. Darüber hinaus werde die Teilnahme an einem Pflegeelternbewerberseminar angeboten. Bei der anschließenden Vermittlung der Kinder müsse zunächst die passende Pflegefamilie ausgewählt werden. Die Besonderheiten des Pflegekindes, die Wünsche der Pflegefamilie und die Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie seien wichtige Faktoren für die Auswahl der Pflegeeltern. Das Jugendamt begleite auch den Umzug und kümmere sich in der ersten Zeit intensiv um das Kind und seine neue Familie. Aber auch in der Folgezeit werde das Jugendamt unter anderem bei der Hilfeplanung und der Umgangsregelung mit der Herkunftsfamilie unterstützend tätig.

Frau Schäfer ergänzte anschließend, dass Kreisweit 75 Pflegekinder in 63 Pflegefamilien untergebracht seien. Neben den derzeit sieben Familien, die auf die Vermittlung eines Pflegekindes warten, lägen bereits sechs neue Bewerbungen vor. Anschließend ging sie kurz auf die sozialpädagogischen Pflegestellen, die insbesondere ältere Kinder und Jugendliche mit besonderen Entwicklungsbeeinträchtigungen und entsprechend höherem Förderbedarf aufnehmen, sowie die sonder- und heilpädagogischen Pflegestellen, die Pflegekinder mit Behinderungen aufnehmen, ein. Bevor die beiden Sachbearbeiterinnen die Fragen der Jugendhilfeausschussmitglieder beantworteten erläuterte Frau Schäfer noch das Verfahren zur Werbung von Pflegeeltern und die damit verbundene Öffentlichkeitsarbeit.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

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