Sitzung: 21.02.2017 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0678/2017
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderung der Entgeltregelung für die familiäre Bereitschaftsbetreuung und setzt rückwirkend zum 01.01.2017 den Entgeltsatz auf 50 € pro Tag fest. Darüber hinaus beschließt der Jugendhilfeausschuss in zwei Jahren erneut über die Höhe des Entgeltsatzes für die familiäre Bereitschaftsbetreuung zu beschließen.
Die familiäre Bereitschaftsbetreuung als eine Form der Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII wird im Landkreis Kusel seit 2003 angeboten. Sie dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in drohenden oder akuten Gefährdungssituationen, sowie der Abklärung des weiteren Hilfebedarfs. Sie ist zeitlich begrenzt und endet mit der Rückführung in die Herkunftsfamilie und/oder mit einer Entscheidung über die Gewährung weiterer Jugendhilfemaßnahmen.
In den zurückliegenden Jahren konnten durch kontinuierlichen Ausbau dieses Angebots vermehrt Kinder und Jugendliche in Krisensituationen in einem familiären Setting untergebracht werden. Es zeigt sich, dass diese Form der Unterbringung kindgerechter ist, weil in einer familiären Umgebung individuell auf die besondere Situation der Kinder bzw. Jugendlichen eingegangen werden kann. Zum anderen ist diese Form der Unterbringung erheblich kostengünstiger als die Unterbringung in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung.
So wurden 2015 von insgesamt 31 in Obhut genommenen Kindern und Jugendlichen ca. 2/3 in Bereitschaftspflegefamilien untergebracht. Im Jahr 2016 konnten von insgesamt 49 in Obhut genommenen Kindern und Jugendlichen ca. die Hälfte in Bereitschaftspflegefamilien untergebracht werden. Zur Betreuung dieser Kinder und Jugendlichen stehen dem Jugendamt z.Zt. 17 Bereitschaftspflegefamilien zur Verfügung. Aufgrund der guten Erfahrungen der zurückliegenden Jahre soll dieses Angebot weiter ausgebaut werden.
Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 27.06.2007 wurde für die familiäre Bereitschaftsbetreuung ein Entgeltsatz von 42,40 € pro Tag festgesetzt. Seither wurde das Entgelt für die Bereitschaftspflege nicht mehr erhöht.
Die Pflegesätze in der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII werden regelmäßig im Abstand von 2 Jahren angepasst (in den Jahren 2010, 2012 und 2014 um jeweils ca. 3%; im Jahr 2016 um 0,9%).
Dementsprechend soll daher der Entgeltsatz für die Bereitschaftspflege auf 50,00 € pro Tag erhöht werden.
Der Leiter der
Abteilung Jugend und Soziales, Herr Marc Wolf, ergänzte, dass dieses Angebot
nicht in jedem Landkreis bestehe, obwohl die familiäre Bereitschaftsbetreuung
im Vergleich zur Heimunterbringung besser für die Kinder und Jugendlichen und
darüber hinaus noch kostengünstiger sei. Da die Entgelte seit knapp zehn Jahren
nicht mehr angepasst worden seien, habe die Verwaltung die in der
Beschlussvorlage aufgeführte Erhöhung vorgeschlagen.
Herr Sven Eckert
(CDU) beantragte eine noch deutlichere Erhöhung der Entgeltsätze auf 55,00 €
pro Tag um das Angebot der familiären Bereitschaftsbetreuung zu sichern und
weiter auszubauen.
Herr Wolf führte
dazu aus, dass die Verwaltung die Entgeltsätze mit den anderen Landkreisen, die
dieses Angebot auch aufweisen, verglichen und sich an dem Höchstsatz sowie den
entsprechenden Kosten für Heimunterbringungen orientiert habe.
Herr Ralf Spacky
schlug daraufhin vor, dass der Jugendhilfeausschuss der vorgeschlagenen
Erhöhung auf 50 Euro doch unter der Voraussetzung zustimmen könne, dass in zwei
Jahren eine erneute Überprüfung der Entgeltsätze erfolgen solle.
Da Herr Eckert mit
dieser Vorgehensweise einverstanden war, beantragte der Vorsitzende folgenden
Beschluss zu fassen:
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
9 |
0 |
0 |