TOP Ö 3.1: Rückwirkende Förderung der Bau- und Ausstattungskosten von Ganztagsplätzen

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss bewilligt die Ausstattungspauschalen für die Einrichtung von Ganztagsplätzen an die Träger der einzelnen Einrichtungen gemäß der beigefügten Übersicht (Anlage 1). Insgesamt beträgt der Kreiszuschuss 66.800,- Euro.

 

Der Gemeinde Pfeffelbach wird für den Ausbau von 2 zusätzlichen Ganztagsplätzen ein Zuschuss des Landkreises in Höhe von 8.000,- Euro bewilligt. Die Bewilligung steht unter dem Vorbehalt der jährlichen Haushaltsplanung des Landkreises sowie der Haushaltsgenehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

 


Der Kreistag des Landkreises Kusel hat in seiner Sitzung am 05.10.2016 beschlossen, die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen des Landkreises Kusel zu den Bau- und Personalkosten der Kindertagesstätten zu öffnen und die Kosten von Baumaßnahmen zur Schaffung und Ausstattung zusätzlicher Ganztagsplätze mit bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch mit 4.000,- Euro je neuem Ganztagsplatz und die Einrichtung von Ganztagsplätzen ohne bauliche Maßnahmen mit 200,- je zusätzlich eingerichtetem Platz für die Anschaffung von notwendigen Gegenständen rückwirkend ab 01.07.2011 zu fördern.

 

Die aufgrund der geänderten Förderbedingungen eingegangenen Zuschussanträge für die Förderung von Ganztagsplätzen ohne bauliche Maßnahmen ergeben unter Berücksichtigung der Zuschussrichtlinien einen Gesamtförderbetrag in Höhe von 66.800,- Euro. Eine Übersicht der einzelnen Fördermaßnahmen im Zeitraum vom 01.07.2011 bis 31.12.2016 ist der Beschlussvorlage (Anlage 1) beigefügt.

 

Die Finanzierungsmittel für die Ausstattungspauschalen stehen im Ergebnishaushalt 2016 im Wege der Deckungsfähigkeit zur Verfügung.

 

 

In der Kindertagesstätte „Kückennest“ in Pfeffelbach wurden in dem Förderzeitraum eine bauliche Maßnahmen umgesetzt. Von 2011 bis 2013 erfolgte ein An- und Umbau zur Schaffung zusätzlicher Platzkapazitäten im Bereich U3 und Ganztagesbetreuung. Die Baumaßnahme umfasste hinsichtlich der Ganztagesbetreuung die Einrichtung eines Schlafraumes, Veränderungen im Sanitärbereich, sowie die Schaffung eines großen Essbereiches. Daneben wurde aufgrund der Ausweitung der Ganztagesbetreuung die Schaffung eines Vorratsraumes für Lebensmittel-Lagerung notwendig.

Im Zuge der gesamten Maßnahme wurden 12 neue U3-Plätze und 14 neue Ganztagesplätze eingerichtet. Für die 12 U3-Plätze erfolgte bereits eine Förderung durch den Landkreis. Somit besteht ein verbleibender Anspruch auf Förderung für zwei weitere Ganztagesplätze in Höhe von je 4.000,- Euro. Als Kreiszuschuss ist daher eine Förderpauschale von 8.000,- Euro zu gewähren.

 

Die erforderlichen Mittel sollen im Investitionsplan 2017 bereitgestellt werden.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

11

0

0