Sitzung: 30.11.2016 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0649/2016
Beschluss:
Der
Kreisausschuss beschließt, dass sich der Landkreis Kusel zum Zwecke einer
kurzfristigen Verbesserung der Verkehrssicherheit mit 50 v. H. an den Kosten
für den Abriss der Gebäude Haschbacher Str. 2 und 4 in der Ortsmitte von
Rammelsbach beteiligt.
Die momentane
Verkehrssituation in der Ortsmitte von Rammelsbach ist im Einmündungsbereich
der Kreisstraße K 21 in die Bundesstraße B 420 sowohl aus funktionaler Sicht
als auch im Sinne der Verkehrssicherheit als unzureichend und gefährdend
einzustufen. Ursächlich sind hierfür die kurz aufeinander folgenden
Einmündungen einer Gemeindestraße und der Kreisstraße K 21 in die Bundesstraße
sowie die enge städtebauliche Situation im gesamten Kreuzungsbereich
anzuführen.
Um eine
Funktionsverbesserung und damit einen leichteren und geordneteren Verkehrsfluss
zu ermöglichen soll der Kreuzungsbereich vollständig umgestaltet werden und an
dieser Stelle ein Kreisverkehrsplatz entstehen.
Der Landesbetrieb
Mobilität Kaiserslautern hat diese Problemsituation bestätigt und die
„Lösungsmöglichkeit Kreisel“ aufgegriffen und dahingehend bereits erste
grundlegende Konzeptionierungen erarbeitet.
Die
Verkehrssicherheit soll bereits im Vorgriff auf die Realisierung der
Kreisellösung kurzfristig verbessert werden:
Auf Grund der engen
Bebauung, die beidseitig entlang der Bundesstraße und einseitig an der
Kreisstraße K 21 unmittelbar an den Verkehrsraum heranreicht, ist die
Einsehbarkeit im Einmündungsbereich nur in unzureichender Weise gewährleistet,
so dass regelmäßig verkehrsgefährdende Situationen entstehen.
Dies betrifft
insbesondere die Blickbeziehungen von der Kreisstraße auf die Bundesstraße in
Richtung Kusel und in umgekehrter Richtung. In diesem Zusammenhang stellen die
Gebäude Haschbacher Straße Nr. 2 und Nr. 4 ein unüberwindbares Sichthindernis
dar. Die beiden leerstehenden Gebäude befinden sich im Eigentum der
Ortsgemeinde Rammelsbach und sind im Hinblick auf den schlechten baulichen
Zustand als nicht erhaltenswert einzustufen.
Um eine
Verbesserung der Einsehbarkeit zu gewährleisten, sollen daher die beiden
Gebäude samt Nebengebäude vollständig zurückgebaut werden. Dadurch kann
einerseits die Verkehrssicherheit wie beschrieben kurzfristig verbessert
werden, andererseits die für einen Kreisel benötigte Fläche konfliktfrei zur
Verfügung gestellt werden und somit der Planungsprozess und die notwendigen
Voruntersuchungen merklich beschleunigt werden.
Die Kostenschätzung
für den Abriss der beiden Gebäude beläuft sich auf rd. 60.000 €.
Dabei soll eine
gleichmäßige Kostenaufteilung zwischen der Ortsgemeinde Rammelsbach als
Eigentümer der Gebäude und dem Landkreis Kusel als Straßenbaulastträger der K
21 erfolgen, so dass jeweils rd. 30.000 € von den beiden Beteiligten
aufzubringen sind.
Die erforderlichen
Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr 2016 im Rahmen des Straßenbauprogramms
zu Verfügung.
In diesem
Zusammenhang fragte Herr Christoph Lothschütz (CDU), ob die Gemeinde
Schönenberg-Kübelberg, die im Zuge der gerade vorgestellten Ausbaumaßnahme
ebenfalls ein Gebäude im Kreuzungsbereich zurückbauen möchte, ebenfalls einen
Zuschuss bekomme.
Der Vorsitzende
antwortete, dass eine Beteiligung des Landkreises möglich sei, sofern der Bund
nicht einen Teil der Kosten übernehme.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
11 |
0 |
0 |