TOP Ö 2.3: Verbesserung der Verkehrssicherheit im Einmündungsbereich K 21 / B 420 in der Ortsmitte von Rammelsbach – Gebäudeabriss Haschbacher Str. 2 u. 4

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt, dass sich der Landkreis Kusel zum Zwecke einer kurzfristigen Verbesserung der Verkehrssicherheit mit 50 v. H. an den Kosten für den Abriss der Gebäude Haschbacher Str. 2 und 4 in der Ortsmitte von Rammelsbach beteiligt.

 


Die momentane Verkehrssituation in der Ortsmitte von Rammelsbach ist im Einmündungsbereich der Kreisstraße K 21 in die Bundesstraße B 420 sowohl aus funktionaler Sicht als auch im Sinne der Verkehrssicherheit als unzureichend und gefährdend einzustufen. Ursächlich sind hierfür die kurz aufeinander folgenden Einmündungen einer Gemeindestraße und der Kreisstraße K 21 in die Bundesstraße sowie die enge städtebauliche Situation im gesamten Kreuzungsbereich anzuführen.

 

Um eine Funktionsverbesserung und damit einen leichteren und geordneteren Verkehrsfluss zu ermöglichen soll der Kreuzungsbereich vollständig umgestaltet werden und an dieser Stelle ein Kreisverkehrsplatz entstehen.

Der Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern hat diese Problemsituation bestätigt und die „Lösungsmöglichkeit Kreisel“ aufgegriffen und dahingehend bereits erste grundlegende Konzeptionierungen erarbeitet. 

 

Die Verkehrssicherheit soll bereits im Vorgriff auf die Realisierung der Kreisellösung kurzfristig verbessert werden:

Auf Grund der engen Bebauung, die beidseitig entlang der Bundesstraße und einseitig an der Kreisstraße K 21 unmittelbar an den Verkehrsraum heranreicht, ist die Einsehbarkeit im Einmündungsbereich nur in unzureichender Weise gewährleistet, so dass regelmäßig verkehrsgefährdende Situationen entstehen.

Dies betrifft insbesondere die Blickbeziehungen von der Kreisstraße auf die Bundesstraße in Richtung Kusel und in umgekehrter Richtung. In diesem Zusammenhang stellen die Gebäude Haschbacher Straße Nr. 2 und Nr. 4 ein unüberwindbares Sichthindernis dar. Die beiden leerstehenden Gebäude befinden sich im Eigentum der Ortsgemeinde Rammelsbach und sind im Hinblick auf den schlechten baulichen Zustand als nicht erhaltenswert einzustufen.

Um eine Verbesserung der Einsehbarkeit zu gewährleisten, sollen daher die beiden Gebäude samt Nebengebäude vollständig zurückgebaut werden. Dadurch kann einerseits die Verkehrssicherheit wie beschrieben kurzfristig verbessert werden, andererseits die für einen Kreisel benötigte Fläche konfliktfrei zur Verfügung gestellt werden und somit der Planungsprozess und die notwendigen Voruntersuchungen merklich beschleunigt werden.

 

Die Kostenschätzung für den Abriss der beiden Gebäude beläuft sich auf rd. 60.000 €.

Dabei soll eine gleichmäßige Kostenaufteilung zwischen der Ortsgemeinde Rammelsbach als Eigentümer der Gebäude und dem Landkreis Kusel als Straßenbaulastträger der K 21 erfolgen, so dass jeweils rd. 30.000 € von den beiden Beteiligten aufzubringen sind.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr 2016 im Rahmen des Straßenbauprogramms zu Verfügung.

 

In diesem Zusammenhang fragte Herr Christoph Lothschütz (CDU), ob die Gemeinde Schönenberg-Kübelberg, die im Zuge der gerade vorgestellten Ausbaumaßnahme ebenfalls ein Gebäude im Kreuzungsbereich zurückbauen möchte, ebenfalls einen Zuschuss bekomme.

 

Der Vorsitzende antwortete, dass eine Beteiligung des Landkreises möglich sei, sofern der Bund nicht einen Teil der Kosten übernehme.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

11

0

0