Sitzung: 30.11.2016 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0642/2016
Beschluss:
Der Kreisausschuss stimmt den oben genannten außerplanmäßigen
Auszahlungen im Finanz- / Investitionshaushalt in Höhe von 22.515,59 € zu.
Beim Vollzug des Haushaltsplanes 2015 ergaben
sich Haushaltsüberschreitungen in Höhe von insgesamt 154.310,47 €.
Diese entfallen komplett auf den Finanzhaushalt
(Auszahlungen aus Investitionstätigkeit). Diese Überschreitungen in Höhe von 154.310,47
€ belaufen sich auf 3,67 % der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (4.206.680,59
€). Durch Einsparungen an anderen Stellen im Investitionshaushalt wurden die
außerplanmäßigen Auszahlungen abgedeckt. Der genehmigte Kreditbetrag konnte
sogar um 50 TEURO unterschritten werden.
Nach § 100 GemO i.V.m. § 57 LKO bedürfen über-
und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang oder
Bedeutung erheblich sind, der Zustimmung des Kreistages. Nach § 5 Absatz 3
Ziffer 2. der Hauptsatzung des Landkreises ist die Zustimmung zur Leistung über-
und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bis zu 100.000 € im
jeweiligen Einzelfall dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung übertragen.
Aufgrund der Flüchtlingssituation im Jahr 2015
wurde in der Stadt Kusel eine Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA)
auf dem ehemaligen Kasernengelände auf dem Windhof eingerichtet. In dieser
Einrichtung, welche vom Land geführt wird, ist eine Außenstelle des
Gesundheitsamtes und der Ausländerbehörde des Landkreises Kusel eingerichtet
worden. Das Gesundheitsamt soll dort die ankommenden Flüchtlinge untersuchen
und erhält dafür eine Pauschalerstattung pro Untersuchung vom Land.
Um den Betrieb des Gesundheitsamtes auf dem
Windhof sicherzustellen, mussten Investitionen in Höhe von 154.310,47 € getätigt
werden, welche in der Haushaltsplanung nicht vorgesehen waren.
Mit Beschluss vom 07.10.2015 stimmte der
Kreisausschuss bereits außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 131.794,88 €
(Röntgengerät, Digitales Archiv, CD-Brennroboter) zu.
Außerdem wurden weitere Anschaffungen in Höhe von
22.515,59 € getätigt, die für den Betrieb des Gesundheitsamtes dringend
erforderlich waren: Büromöbel (10.388,88 €), Softwarelizenzen für die
Arbeitsplätze (4.968,01 €), ein Kalibriergerät für das Röntgengerät (4.199,02
€), Laboreinrichtung (2.149,89 €) und einen Switch (809,79 €).
Herr Dr. Wolfgang
Frey (Bündnis 90/Die Grünen) fragte in diesem Zusammenhang nach der Auslastung
des Röntgengerätes.
Der Vorsitzende
teilte mit, die genauen Zahlen in der nächsten Sitzung mitzuteilen.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
11 |
0 |
0 |