TOP Ö 1: Vorstellung des Sachgebiets Vormundschaften, Pflegschaften

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die beiden Sachbearbeiterinnen des Jugendamtes, Frau Jana Reiß und Frau Andrea Müller stellten anhand einer Powerpoint Präsentation das Sachgebiet „Vormundschaften/Pflegschaften“ vor. Nach einigen allgemeinen Informationen zur Organisationsstruktur und den in dem Bereich tätigen Mitarbeiterinnen ging Frau Reiß auf die Fallzahlen zum 31.10.2016 ein. Von den 130 laufenden Fällen seien 78 dem Bereich Vormund- und 52 Fälle dem Bereich Pflegschaften sowie Ergänzungspflegschaften zuzuordnen. In 48 der 78 Fälle handele es sich um Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Ausländer. Nachdem sie kurz über die gesetzlichen Grundlangen berichtete, die unter anderem vorsehen, dass eine Vollzeitkraft maximal 50 „Mündel“ betreue, erläuterte sie anhand eines Beispielfalles die Wirkungsbereiche der Vormünder, die neben der Personensorge auch die Vermögenssorge einschließe. Bevor Frau Müller über die Vormundschaften für die unbegleiteten minderjährigen Ausländer berichtete, erläuterte Frau Reis noch die Unterschiede zwischen Vormundschaften, Pflegschaften, Ergänzungspflegschaften, gesetzlichen Vormundschaften und Adoptionsvormundschaften.

 

Frau Müller ging anschließend auf ihre Tätigkeit als Vormund für unbegleitete minderjährige Ausländer ein. Sie helfe bei der Asylantragstellung und begleite die Jugendlichen bei der Anhörung. Sollte eine Familienzusammenführung möglich sein, nehme sie Kontakt mit der Ausländerbehörde sowie der entsprechenden Botschaft auf und helfe bei der Zusammenstellung der benötigten Unterlagen mit. Speziell für die unbegleiteten minderjährigen Ausländer, die abgeschoben werden sollen, sie die Suche nach einem Ausbildungsplatz sehr wichtig. Anschließend stellte sie den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses Diagramme zu den Herkunftsländern sowie der Altersstruktur vor und beantwortete die Fragen der Ausschussmitglieder.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

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