TOP Ö 1: Verpflichtung von Kreistagsmitgliedern

Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 

 


Herr Jochen Mayer (CDU) wurde zum 01.01.2012 als Beschäftigter des Eigenbetriebs „Jobcenter Landkreis Kusel“ eingestellt. Gemäß § 53 KWG i.V.m. § 5 Abs. 3 KWG scheidet Herr Mayer mit seiner Einstellung aus dem Kreistag aus.

 

Entsprechend dem Ergebnis der Kommunalwahl benachrichtigte der Wahlleiter Frau

 

Rosemarie Saalfeld

Fliederweg 9,

66914 Waldmohr

 

als Ersatzperson (§ 45 KWG).

 

 

Herr Ernst Molter (FWG) ist am 05.01.2012 verstorben und scheidet somit aus dem Kreistag des Landkreises Kusel aus (§ 53 KWG i.V.m. § 45 Abs. 1 KWG).

 

Der Wahlleiter hat Herrn

 

Rüdiger Becker

Hauptstraße 25 a,

66909 Herschweiler-Pettersheim

 

als Ersatzperson (§ 45 KWG) benachrichtigt.

 

Frau Rosemarie Saalfeld und Herr Rüdiger Becker erklärten sich bereit, das Kreistagsmandat anzunehmen und wurde daraufhin vom Wahlleiter als Ersatzpersonen berufen.

 

 

Herr Rüdiger Becker und Frau Rosemarie Saalfeld wurden vor ihrem Amtsantritt vom Vorsitzenden gemäß § 23 Abs. 2 LKO auf gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten als Kreistagsmitglieder durch Handschlag verpflichtet.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

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