Sitzung: 05.10.2016 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0595/2016/2
Beschluss:
Entsprechend der Empfehlung des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss und
Kreisausschusses beschließt der Kreistag, das Abfallwirtschaftskonzept -
Fortschreibung 2016 - in der von der Verwaltung vorgelegten Fassun.
Nach § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) haben die öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger Abfallwirtschaftskonzepte über die Verwertung, insbesondere
der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings und die Beseitigung
der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle zu erstellen.
Sie sind bei wesentlichen Änderungen, spätestens alle fünf Jahre,
fortzuschreiben und der oberen Abfallwirtschaftsbehörde vorzulegen.
Das Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Kusel wurde letztmalig im
Jahr 2013 fortgeschrieben. Die erneute Fortschreibung des Konzeptes ist
notwendig geworden, da nach § 6 Abs. 2 Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG)
die Abfallwirtschaftskonzepte zusätzlich zu den bisherigen Anforderungen u.a. auch
konkrete Ausarbeitungen zu einem effizienten Stoffstrommanagement enthalten
sollen.
Um diesen Anforderungen nachzukommen, beauftragte der Landkreis das
Institut für angewandtes Stoffstrommanagement der Hochschule Trier mit Sitz am
Umwelt-Campus in Birkenfeld (IfaS) mit der Fortschreibung des
Abfallwirtschaftskonzeptes.
Der vorliegende Entwurf beschreibt neben der aktuellen Situation auch
die künftigen Handlungsfelder der Abfallwirtschaft und dient somit als
Grundlage für die Abfallwirtschaftsplanung des Landkreises.
Der Entwurf zur Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes lag den
Mitgliedern des Kreistages vor.
Der Vorsitzende erläuterte die Beschlussvorlage und gab einige
ergänzende Informationen, bevor über die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes
abgestimmt wurde.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
29 |
0 |
0 |