TOP Ö 6: Beschluss über die Förderung der Bau- und Ausstattungskosten von Ganztagsplätzen in Kindertagesstätten im Landkreis Kusel

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen des Landkreises Kusel zu den Bau- und Personalkosten der Kindertagesstätten im Landkreis zu öffnen und entsprechend der Förderung des U3-Ausbaus

 

a)    die Kosten von Baumaßnahmen zur Schaffung und Ausstattung zusätzlicher Ganztagsplätze mit bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch mit 4000,- Euro je neuem Ganztagsplatz,

 

b)    die Einrichtung von Ganztagsplätzen ohne bauliche Maßnahmen mit 200,- Euro je zusätzlich eingerichtetem Platz für die Anschaffung von notwendigen Gegenständen

 

rückwirkend ab 01.07.2011 zu fördern. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.

 


Im Rahmen der Bedarfsplanung wird deutlich, dass Eltern aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen zunehmend Ganztagsplätze für ihre Kinder in Anspruch nehmen. Auch für die Unter-3jährigen werden in immer höherem Maße Ganztagsplätze angefragt und die institutionelle Betreuung gewinnt zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zunehmend an Bedeutung. Die Einrichtungen haben sich konzeptionell dem veränderten Bedarf angepasst und stellen auch für die „Kleinsten“ bedarfsgerechte Angebote bereit.

In ca. der Hälfte der KiTas im Landkreis Kusel beträgt die Auslastung im GZ-Bereich bereits jetzt über 90 %. Viele KiTas kommen allerdings inzwischen bzgl. der bestehenden baulichen Voraussetzungen an ihre Grenzen. Insbesondere in den KiTas, in denen bereits jetzt eine hohe Auslastung besteht, ist ohne bauliche Maßnahmen ein weiterer Ausbau des Ganztagsangebotes nicht möglich.

Eine Förderung von Ganztagsplätzen ist im Moment im Rahmen von Bundes- oder Landesförderprogrammen nicht vorgesehen, so dass die Träger die Belastung alleine tragen müssten. Der Landkreis Kusel hat bereits beim U3-Ausbau eine „Vorreiterrolle“ übernommen und vor den entsprechenden gesetzlichen Änderungen ein bedarfsgerechtes Angebot für die U3-Kinder flächendeckend bereitgestellt. Entsprechend sollte auch der weitere Ausbau des Ganztagsangebots konsequent verfolgt und die Träger dabei finanziell unterstützt werden.

 

Die Zuschussrichtlinien sind zum 01.07.2011 neu gefasst worden. Darin wurde die Förderung des bedarfsgerechten Ausbaus des Betreuungsangebotes festgeschrieben und ausdrücklich für U3-Plätze geregelt. Für die Schaffung von zusätzlichen Ganztagsplätzen besteht jedoch eine Lücke. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung, zusätzliche Ganztagsplätze ebenso wie zusätzliche U3-Plätze zu fördern (4.000,- Euro je neuem Platz). Damit keine Ungerechtigkeit entsteht, soll die Ganztagsplatzförderung rückwirkend ab Einführung der neuen Richtlinien (01.07.2011) gewährt werden.

 

Die Finanzierungsmittel in Höhe von insgesamt ca. 250.000,- Euro für die rückwirkende Bezuschussung stehen für die Ausstattungspauschalen im Ergebnishaushalt 2016 im Wege der Deckungsfähigkeit zur Verfügung. Die Mittel für investive Maßnahmen sollen im Investitionsplan 2017 veranschlagt werden.

 

Nachdem die zuständige Dezernatsbeauftragte, Frau Ulrike Nagel, die Beschlussvorlage eingehend erläuterte, bestätigte Herr Matthias Bachmann, Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion, die Vorreiterrolle des Landkreises beim bedarfsgerechten Ausbau der Plätze in den Kindertagesstätten und betonte, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in unserer Region besonders wichtig sei.

 

Während der Beratung zu diesem Tagesordnungspunt entschuldigten sich die Kreistagsmitglieder Christoph Lothschütz und Rosemarie Saalfed sowie der Kreisbeigeordnete Oliver Kusch für den weiteren Sitzungsverlauf.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

29

0

0