Sitzung: 21.09.2016 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Der Kreisausschuss
stimmt der vorgestellten Planung unter der Maßgabe zu, dass die Breite des
Gehweges an der engsten Stelle mindestens 80 cm beträgt.
Herr Deutsch stellte die Planung zum innerörtlichen Ausbau der K 15/K16 in der Ortsdurchfahrt von Konken vor. Gemeinsam mit der Verbandsgemeinde, die im Zuge des Staßenausbaus die Wasser- und Abwasserversorgung erneuert, sollen Fahrbahn und Gehwege ausgebaut werden. Auf den Landkreis entfallen voraussichtlich rund 800.000 Euro.
Das Kreisausschussmitglied Helge Schwab (FWG) fragte, warum die Planung auf der einen Straßenseite einen 1,30 m breiten Gehweg vorsehe und auf der anderen Seite lediglich 0,75 m an der engsten Stelle. Er regte an, die Planung in diesem Punkt dahingehend anzupassen, dass Kinderwägen und Rollatoren den Gehweg beidseitig nutzen können.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
11 |
0 |
0 |