TOP Ö 6: Satzung des Landkreises Kusel über die Erhebung von Gebühren nach fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlichen Vorschriften

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren nach fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlichen Vorschriften in der vorgelegten Fassung.

 


Zwischenzeitlich ist das Landesgesetz zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenstandsrechts im Gesetz- und Verordnungsblatt Rheinland-Pfalz veröffentlicht worden. Damit liegt nunmehr eine Ermächtigungsnorm für den Erlass kommunaler Satzungen vor. Der Landkreistag hat hierzu eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die ein Satzungsmuster erarbeitet hat. Dieses Satzungsmuster ist Grundlage der hier vorgelegten Satzung.

 

Die Gebührenhöhe wurde unter Berücksichtigung der geänderten Rechtslage und der Betriebsstruktur im Landkreis Kusel neu kalkuliert.

 

Der zuständige Dezernatsbeauftragte, Herr Horst-Dieter Schwarz, erklärte, dass mit dieser Satzung EU-Recht umgesetzt werde und erläuterte kurz die Gründe, die zu den Gebührenunterschieden zwischen Großbetrieben und Hausschlachtungen geführt haben. Eine Quersubventionierung sei jedoch nicht zulässig und das Gebührenrecht lasse hier keine andere Wahl.

 

Herr Dr. Wolfgang Frey kündigte für seine Fraktion an, dass man sich bei der Beschlussfassung „aktiv“ enthalten wolle, da die Regelungen zum einen den Grundsätzen seiner Fraktion widerspreche, man aber gleichzeitig keine Regelung treffen wolle, die rechtsfehlerhaft seien.

 

Für die FGW-Fraktion sprach Herr Helmut Weyrich. Er kritisierte, insbesondere vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, dass die Erhöhung der Gebühren für Hausschlachtungen letztlich auch zu Lasten der Nahversorgung gehe.

 

Auf die Anfrage von Frau Katharina Büdel (FDP), ob man hierzu keine Resolution formulieren solle, erklärte der Vorsitzende, dass er bevorzugen würde, wenn man hierzu den Weg unmittelbar über die Europaabgeordneten gehe, damit nicht der Eindruck entstehe, es handele sich um ein regionales Problem.

 

Nachfolgend wurde über den Entwurf der Satzung, wie von der Verwaltung vorgelegt, abgestimmt.

 

 

 

 

 

 

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

31

0

4