Sitzung: 14.12.2011 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0
Vorlage: 0064/2011/2
Beschluss:
Der Kreistag
beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren nach fleisch- und
geflügelfleischhygienerechtlichen Vorschriften in der vorgelegten Fassung.
Zwischenzeitlich ist
das Landesgesetz zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenstandsrechts
im Gesetz- und Verordnungsblatt Rheinland-Pfalz veröffentlicht worden. Damit
liegt nunmehr eine Ermächtigungsnorm für den Erlass kommunaler Satzungen vor.
Der Landkreistag hat hierzu eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die ein
Satzungsmuster erarbeitet hat. Dieses Satzungsmuster ist Grundlage der hier
vorgelegten Satzung.
Die Gebührenhöhe
wurde unter Berücksichtigung der geänderten Rechtslage und der Betriebsstruktur
im Landkreis Kusel neu kalkuliert.
Der zuständige
Dezernatsbeauftragte, Herr Horst-Dieter Schwarz, erklärte, dass mit dieser
Satzung EU-Recht umgesetzt werde und erläuterte kurz die Gründe, die zu den
Gebührenunterschieden zwischen Großbetrieben und Hausschlachtungen geführt
haben. Eine Quersubventionierung sei jedoch nicht zulässig und das
Gebührenrecht lasse hier keine andere Wahl.
Herr Dr. Wolfgang
Frey kündigte für seine Fraktion an, dass man sich bei der Beschlussfassung
„aktiv“ enthalten wolle, da die Regelungen zum einen den Grundsätzen seiner
Fraktion widerspreche, man aber gleichzeitig keine Regelung treffen wolle, die
rechtsfehlerhaft seien.
Für die FGW-Fraktion
sprach Herr Helmut Weyrich. Er kritisierte, insbesondere vor dem Hintergrund
des demographischen Wandels, dass die Erhöhung der Gebühren für
Hausschlachtungen letztlich auch zu Lasten der Nahversorgung gehe.
Auf die Anfrage von
Frau Katharina Büdel (FDP), ob man hierzu keine Resolution formulieren solle,
erklärte der Vorsitzende, dass er bevorzugen würde, wenn man hierzu den Weg
unmittelbar über die Europaabgeordneten gehe, damit nicht der Eindruck
entstehe, es handele sich um ein regionales Problem.
Nachfolgend wurde
über den Entwurf der Satzung, wie von der Verwaltung vorgelegt, abgestimmt.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
31 |
0 |
4 |