TOP Ö 3: Kommunales Investitionsförderprogramm 3.0
hier: Festlegung der nachgemeldeten Projekte der Verbandsgemeinde Schönenberg-Kübelberg

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Für die Förderung werden dem Ministerium der Finanzen die in der überarbeiteten Liste aufgeführten Investitionsmaßnahmen vorgeschlagen.


Beschlussvorlage:

 

Nach dem Verteilungsschlüssel des Landes Rheinland-Pfalz zum Kommunalen Investitions-gesetz ergibt sich für den Landkreis Kusel ein Gesamtbudget in Höhe von 7,879 Mio €.

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 11.11.2015 die Mittel wie aus beiliegender Liste ersichtlich verteilt.

Diese Liste wurde am 1.12.2015 an das Ministerium der Finanzen über-mittelt. Daraufhin hat das Ministerium Maßnahmen der Verbandsgemeinde Schönenberg-Kübelberg beanstandet bei denen die Bagatellgrenze des jeweiligen Förderprogramms nicht erreicht waren.

Von der Verbandsgemeinde Schönenberg-Kübelberg wurden daraufhin die entsprechenden Maßnahmen überarbeitet und mit Schreiben vom 12.2.2016 und 17.3.2016 eine überarbeitete Maßnahmenliste vorgelegt.

Die überarbeitet Maßnahmen der Verbandsgemeinde Schönenberg-Kübelberg wurden in die Liste des Landkreises Kusel eingearbeitet und sollen an das Ministerium der Finanzen weitergegeben werden.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

10

0

0