Sitzung: 01.06.2016 Kreisausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 3, Befangen: 0
Vorlage: 0582/2016
Beschluss:
Der Kreisausschuss
beschließt die Schnellladestationen an den oben aufgeführten Standorten zu
errichten.
Zur Förderung der
Elektromobilität plant der Landkreis Kusel den Aufbau und Betrieb einer
Ladesäuleninfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Im Rahmen dieses Projekts ist die
Errichtung von Schnellladestationen an verschiedenen Standorten im Landkreis
Kusel vorgesehen.
Mit den Ladesäulen
ist das gleichzeitige Laden von zwei Elektrofahrzeugen (Gleichstrom 50 kW und
Wechselstrom 22 kW) möglich. Die Ladedauer beträgt bei Gleichstrom ca. 15-45
min und bei Wechselstrom 2-4 std. Die Ladesäulen enthalten die drei gängigen
Ladestecker (Typ 2 für Wechselstrom und CCS Combo/CHAdeMO für Gleichstrom),
sodass das Laden für alle Autohersteller gewährleistet ist.
Die einzelnen
Standorte wurden hinsichtlich der vorhandenen Leistungen durch die jeweiligen
Stromversorger auf deren Leistungsfähigkeit geprüft.
Das Ingenieurbüro WPW GmbH aus Saarbrücken, welches für die Gesamtplanung
beauftragt wurde, hat für die einzelnen Standorte die voraussichtlichen Kosten
kalkuliert.
An folgenden
Standorten sollen die Ladesäulen für Elektrofahrzeuge errichtet werden:
Standort voraussichtl.
Kosten (netto)
1. Lauterecken Wasgau, Saarbrücker Str. 9 42.998,10 €
2. Wolfstein Stadtmitte, Im Tauchental 1 44.043,10 €
3. Altenglan Wasgau, Austraße 1 44.009,70
€
4. Kusel „Mobilitätszentrale hin- und weg“ 41.273,90 €
5. Kusel Wasgau, Fritz-Wunderlich-Straße 40.354,50 €
6. Burg Lichtenberg, Burgstraße 12 40.174,25
€
7. Glan-Münchweiler, Bahnhofstraße 1 44.144,00
€
8. Schönenberg-Kübelberg Wasgau, Sander Str.
24 46.133,00 €
9. Waldmohr Marktplatz, Bruchstraße 44.337,00
€
Summe: 387.467,55 €
Eine Bezuschussung
in Höhe von 90% (382.230 €) wird über das Kommunale Investitionsprogramm
Rheinland- Pfalz (KI 3.0) beantragt. Diese Bezuschussung gilt sowohl für die
Investitionskosten als auch für die Honorarkosten des Ingenieurbüros.
Im Haushaltsplan
2016 wurden 424.700 Euro veranschlagt. Abzüglich der Planungskosten in Höhe von
50.797 Euro verbleiben 373.903 Euro für die Installation der Säulen. Der
Restbetrag wird im Rahmen der Deckungsfähigkeit bereitgestellt.
Der Fachplaner,
Herr Markus Detemple, stellte zunächst die Unterschiede zwischen den
verfügbaren Ladestationen vor. Neben den verschiedenen Möglichkeiten zur Authentifizierung
ging er auch auf die Ladezeit und die Kabelverbindung zwischen dem
Elektrofahrzeug und der Ladesäule ein. Anschließend stellte er den derzeitigen
Planungsstand für die einzelnen Standorte, durch Bilder veranschaulicht, vor.
Danach erfolgte
eine längere Diskussion, bei der folgende Fragen entstanden:
- Liegt die in Altenglan vorgesehene Ladesäule im
Überschwemmungsgebiet des „Kuselbaches“ bzw. sind Schutzvorrichtungen
vorgesehen?
- Welche Beträge muss der Kreis für den Bau der einzelnen Säulen
zahlen (Bruttodarstellung und Erläuterung des Systems „BGA-Mobilität“)?
- Muss ein Teil des Zuschusses zurückgezahlt werden, wenn Gewinne
erzielt werden?
- Muss der Kreis für den Zuschuss die Umsatzsteuer abführen?
Der Vorsitzende
wies sodann darauf hin, dass man noch keine Aufträge erteilen, sondern vielmehr
die Standorte sowie die Säulentechnik festlegen möchte, damit die
Ausschreibungsphase begonnen werden könne.
Anschließend
beantragte Herr Otto Rubly (CDU) die Beschlussfassung zu vertagen.
Der Antrag wurde
abgelehnt (Abstimmungsergebnis: Dafür: 3, Dagegen: 7, Enthaltung: 0).
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
7 |
0 |
3 |