TOP Ö 6: Aufbau einer Ladesäuleninfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Landkreis Kusel
hier: Festlegung der Standorte der Elektroladesäulen

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt die Schnellladestationen an den oben aufgeführten Standorten zu errichten.


Zur Förderung der Elektromobilität plant der Landkreis Kusel den Aufbau und Betrieb einer Ladesäuleninfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Im Rahmen dieses Projekts ist die Errichtung von Schnellladestationen an verschiedenen Standorten im Landkreis Kusel vorgesehen.

 

Mit den Ladesäulen ist das gleichzeitige Laden von zwei Elektrofahrzeugen (Gleichstrom 50 kW und Wechselstrom 22 kW) möglich. Die Ladedauer beträgt bei Gleichstrom ca. 15-45 min und bei Wechselstrom 2-4 std. Die Ladesäulen enthalten die drei gängigen Ladestecker (Typ 2 für Wechselstrom und CCS Combo/CHAdeMO für Gleichstrom), sodass das Laden für alle Autohersteller gewährleistet ist.

 

Die einzelnen Standorte wurden hinsichtlich der vorhandenen Leistungen durch die jeweiligen Stromversorger auf deren Leistungsfähigkeit geprüft.
Das Ingenieurbüro WPW GmbH aus Saarbrücken, welches für die Gesamtplanung beauftragt wurde, hat für die einzelnen Standorte die voraussichtlichen Kosten kalkuliert.

 

An folgenden Standorten sollen die Ladesäulen für Elektrofahrzeuge errichtet werden:

 

Standort                                                                               voraussichtl. Kosten (netto)

 

1. Lauterecken Wasgau, Saarbrücker Str. 9                                42.998,10 €

2. Wolfstein Stadtmitte, Im Tauchental 1                                     44.043,10 €
3. Altenglan Wasgau, Austraße 1                                                 44.009,70 €

4. Kusel „Mobilitätszentrale hin- und weg“                                41.273,90 €

5. Kusel Wasgau, Fritz-Wunderlich-Straße                                 40.354,50 €

6. Burg Lichtenberg, Burgstraße 12                                            40.174,25 €

7. Glan-Münchweiler, Bahnhofstraße 1                                       44.144,00 €

8. Schönenberg-Kübelberg Wasgau, Sander Str. 24                 46.133,00 €

9. Waldmohr Marktplatz, Bruchstraße                                         44.337,00 €

 

                                                                                  Summe:         387.467,55 €

 

Eine Bezuschussung in Höhe von 90% (382.230 €) wird über das Kommunale Investitionsprogramm Rheinland- Pfalz (KI 3.0) beantragt. Diese Bezuschussung gilt sowohl für die Investitionskosten als auch für die Honorarkosten des Ingenieurbüros.

 

Im Haushaltsplan 2016 wurden 424.700 Euro veranschlagt. Abzüglich der Planungskosten in Höhe von 50.797 Euro verbleiben 373.903 Euro für die Installation der Säulen. Der Restbetrag wird im Rahmen der Deckungsfähigkeit bereitgestellt.

 

Der Fachplaner, Herr Markus Detemple, stellte zunächst die Unterschiede zwischen den verfügbaren Ladestationen vor. Neben den verschiedenen Möglichkeiten zur Authentifizierung ging er auch auf die Ladezeit und die Kabelverbindung zwischen dem Elektrofahrzeug und der Ladesäule ein. Anschließend stellte er den derzeitigen Planungsstand für die einzelnen Standorte, durch Bilder veranschaulicht, vor.

 

Danach erfolgte eine längere Diskussion, bei der folgende Fragen entstanden:

 

  • Liegt die in Altenglan vorgesehene Ladesäule im Überschwemmungsgebiet des „Kuselbaches“ bzw. sind Schutzvorrichtungen vorgesehen?
  • Welche Beträge muss der Kreis für den Bau der einzelnen Säulen zahlen (Bruttodarstellung und Erläuterung des Systems „BGA-Mobilität“)?
  • Muss ein Teil des Zuschusses zurückgezahlt werden, wenn Gewinne erzielt werden?
  • Muss der Kreis für den Zuschuss die Umsatzsteuer abführen?

 

Der Vorsitzende wies sodann darauf hin, dass man noch keine Aufträge erteilen, sondern vielmehr die Standorte sowie die Säulentechnik festlegen möchte, damit die Ausschreibungsphase begonnen werden könne.

 

Anschließend beantragte Herr Otto Rubly (CDU) die Beschlussfassung zu vertagen.

 

Der Antrag wurde abgelehnt (Abstimmungsergebnis: Dafür: 3, Dagegen: 7, Enthaltung: 0).

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

7

0

3