Beschluss zu a): (Abstimmungsergebnis: 8 Dafür, 1 Dagegen, 1 Enthaltung)
Der Ortsgemeinde
Altenkirchen werden für den Ausbau von 13 zusätzlichen U3-Plätze
52.000,-- €, für die Dachsanierung 42.938,75 € und für Planungskosten 19.500,-- € bewilligt. Insgesamt beträgt der
Kreiszuschuss 114.438,75 €.
Die Bewilligung
steht unter dem Vorbehalt der jährlichen Haushaltsplanung des Landkreises sowie
den jeweiligen Haushaltsgenehmigungen durch die Aufsichtsbehörde.
Beschluss zu b): (Abstimmungsergebnis:
10 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltung)
Der Protestantischen
Kirchengemeinde Kusel wird für die Erneuerung des Daches der Kindertagesstätte
Paul-Gerhardt ein Zuschuss von 12.875,- € bewilligt.
Die Bewilligung
steht unter dem Vorbehalt der jährlichen Haushaltsplanung des Landkreises sowie
den jeweiligen Haushaltsgenehmigungen durch die Aufsichtsbehörde.
Beschluss zu c): (Abstimmungsergebnis:
9 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltung)
Der Ortsgemeinde
Herschweiler-Pettersheim werden für den Ausbau von 17 zusätzliche U3-Plätze ein
Zuschuss des Landkreises von 62.522,58 € bewilligt.
Die Bewilligung
steht unter dem Vorbehalt der jährlichen Haushaltsplanung des Landkreises sowie
den jeweiligen Haushaltsgenehmigungen durch die Aufsichtsbehörde.
Das
Kreisausschussmitglied Klaus Müller, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Glan-Münchweiler,
wirkte wegen Sonderinteresse an der Entscheidung nicht mit.
Beschluss zu d): (Abstimmungsergebnis:
9 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltung)
Der Verbandsgemeinde
Kusel werden für den Ausbau von 11 zusätzlichen U3-Plätzen ein Zuschuss des
Landkreises von 44.000,-- € bewilligt.
Die Bewilligung
steht unter dem Vorbehalt der jährlichen Haushaltsplanung des Landkreises sowie
den jeweiligen Haushaltsgenehmigungen durch die Aufsichtsbehörde.
Das
Kreisausschussmitglied Dr. Stefan Spitzer, Bürgermeister der Verbandsgemeinde
Kusel, wirkte wegen Sonderinteresse an der Entscheidung nicht mit.
Beschluss zu e): (Abstimmungsergebnis:
9 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltung)
Der Verbandsgemeinde
Kusel werden für den Ausbau zusätzlicher 12 U3-Plätze ein Zuschuss des
Landkreises von 48.000,- € bewilligt.
Die Bewilligung
steht unter dem Vorbehalt der jährlichen Haushaltsplanung des Landkreises sowie
den jeweiligen Haushaltsgenehmigungen durch die Aufsichtsbehörde.
Das
Kreisausschussmitglied Dr. Stefan Spitzer, Bürgermeister der Verbandsgemeinde
Kusel, wirkte wegen Sonderinteresse an der Entscheidung nicht mit.
Der Landkreis Kusel
gewährt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe Zuschüsse an freie und
kommunale Träger von Kindertagesstätten zu den Bau – und Ausstattungskosten
gemäß § 15 des Kindertagesstättengesetzes (KitaG).
Die im Verlauf des
Jahres eingegangenen Zuschussanträge werden unter Berücksichtigung der am
20.06.2011 vom Kreistag beschlossenen Zuschussrichtlinien des Landkreises zur
Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Eine
Mittelbereitstellung ist, da hierfür für das Jahr 2011 keine
Ausgabeverpflichtungen bekannt waren, erst ab dem Haushaltsjahr 2012 möglich.
Nach Nr. 1.1 der
Richtlinien werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
Investitionen für erforderliche Neubau-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen
gefördert, wenn dadurch zusätzliche Kindertagesstättenplätze geschaffen werden
oder wenn die Baumaßnahme zur bedarfsgerechten Änderung des Betreuungsangebotes
erforderlich sind. Außerdem werden Dachsanierungen gefördert, die zur
Gewährleistung des Kindertagesstättenbetriebes notwendig sind. Voraussetzung
für eine Förderung ist, dass ein geneigtes Dach gewählt wird.
Ergänzend wies der Vorsitzende darauf hin, dass lediglich noch der Zuschussantrag der Ortsgemeinde Grumbach vorliege und nach Abschluss der Prüfung mit einem Kreiszuschuss von rd. 15.000,- Euro zu rechnen sei, so dass sich insgesamt ein Betrag zur Förderung der Kindertagesstätten in Höhe von rd. 300.000,- Euro ergebe. Zwar seien im Haushalt 2011 keine Mittel für die Fördermaßnahmen vorgesehen, dennoch sollen, damit die betroffenen Träger Planungssicherheit hätten, bereits jetzt über die einzelnen Förderanträge entschieden und dann die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden
Einwände gegen die vom Vorsitzenden vorgeschlagene Vorgehensweise wurden keine erhoben. Nachfolgend wurde über die Förderanträge, insbesondere die Förderung der Kindertagesstätte Altenkirchen beraten, und einzeln abgestimmt.
a) Kommunale Kindertagesstätte
Altenkirchen (Dacherneuerung und
Umbau für Kleinkindplätze)
Die
Kindertagesstätte in Altenkirchen ist eine 3-gruppige Einrichtung, zu deren
Einzugsbereich auch die Ortsgemeinde Frohnhofen gehört.
Die in einer
hexagonalen Modulbauweise im Jahre 1976 errichtete Kindertagesstätte
bedarf dringend
einer baulichen Sanierung.
Aufgrund der
konstruktionsbedingten Erschwernisse einer Generalsanierung wurde zunächst in
baufachlicher Abstimmung mit der Kreisverwaltung ein Neubau als
wirtschaftlichste Lösung favorisiert. Seitens des Landkreises war eine
richtliniengemäße Zuschussbereitstellung in Aussicht gestellt. Die seinerzeit sich
abzeichnende Möglichkeit einer Landesförderung über den Investitionsstock hat
sich jedoch nicht bestätigt. .
Infolgedessen war
eine Umstellung auf ein finanzierbares Sanierungs- und Umbauprojekt
unerlässlich. Die Gesamtkosten hierfür sind mit rund 483.000,-€ veranschlagt.
Förderfähig davon sind eine vordringliche Dachsanierung mit entsprechender
Außenisolierung und ein Raumkonzept, das die Schaffung von weiteren
Kleinkindplätzen (U3-Plätzen) ermöglicht. Hierfür sind der Sanitärbereich,
inkl. Wickelmöglichkeit, sowie ein Schlafraum standardgemäß herzurichten und
Rückzugsmöglichkeiten in den Gruppenräumen zu schaffen.
Förderung von zusätzlichen U3-Plätzen
Nach Nr.1.4 der
Zuschussrichtlinien des Landkreises beträgt der Kreiszuschuss für 13 U3-Plätze
je 4.000,-- €, insgesamt demnach 52.000,00 €,
höchsten jedoch 90 %
der zuwendungsfähigen Kosten nach
Abzug der
Landeszuwendung.
Vergleichsberechnung:
Die auf die
Schaffung von U3-Plätzen entfallenden zuwendungsfähigen Kosten
belaufen sich nach
baufachlicher Überprüfung auf 113.927,44 €.
abzgl.
Landeszuwendung
52.000,00 €
verbleibende
zuwendungsfähige Kosten 61.927,44
€
hiervon 90 % 55.734,70
€
Demnach ist ein
Kreiszuschuss in Höhe der Förderauschale von
52.000,00 €
zu gewähren.
Dacherneuerung
Konstruktionsbedingt
ist der Aufbau eines geneigten Daches nicht möglich.
Die Kosten für die
notwendige Dacherneuerung betragen nach baufachlicher Überprüfung
171.755,02 € Der Zuschuss des Landkreises beträgt nach Nr.1.4 d) der
Richtlinien 25 % der
zuschussfähigen Kosten, demnach 42.938,75
€.
Planungskosten
Wie bereits
beschrieben, war zunächst der fachlich gerechtfertigte Neubau aufgrund des
Wegfalls der eingeplanten Landesförderung aus dem Investitionsstock für den
Kita-Träger unfinanzierbar geworden. Dies hat sich jedoch erst nach Vorliegen
der Entwurfs- und Kostenplanung ergeben.
Da von Anfang an die
Neubaualternative in enger Abstimmung mit dem Landkreis erfolgte, beantragt die
Ortsgemeinde Altenkirchen, dass sie und der Landkreis sich die bis dahin
angefallenen Planungskosten von 39.000,-
€ teilen.
Die Verwaltung
schlägt vor, diesem Antrag stattzugeben und einen Kreisanteil von
19.500,- € zu übernehmen.
Insgesamt beträgt der Kreiszuschuss somit 114.438,75 €.
Auf Anfrage von Herrn Matthias Bachmann (SPD) erklärte der Vorsitzende,
dass abweichend von den Richtlinien aus den besonderen Umständen, dass
konstruktionsbedingt der Aufbau eines geneigten Daches nicht möglich sei, die
notwendige Dacherneuerung gefördert werden soll.
b) Protestantische Kindertagesstätte
Paul-Gerhardt, Kusel
Die Protestantische
Kindertagesstätte Paul-Gerhardt in Kusel ist eine 3-gruppige Einrichtung in der
Trägerschaft der Protestantischen Kirchengemeinde.
Das bisherige
Flachdach der Kindertagesstätte war nach baufachlicher Überprüfung erheblich
sanierungsbedürftig. Um weitere
Sanierungsmaßnahmen, die für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden konnten,
zu vermeiden, war für den Erhalt und Fortführung der Kindertagesstätte das
Aufbringen eines geneigten Daches dringend erforderlich.
Die für die
Erneuerung des Daches notwendigen zuwendungsfähigen Kosten sind baufachlich auf insgesamt
51.500,00 € festgestellt.
Der Zuschuss des
Landkreises beträgt nach Nr. 1.4 d) der Richtlinien 25% der zuschussfähigen
Kosten, demnach 12.875,-- €. .
c) Kommunale Kindertagesstätte „Regenbogen“,
Herschweiler-Pettersheim
Die
Kindertagesstätte in Herschweiler-Pettersheim ist eine 4-gruppige Einrichtung.
Zum Einzugsbereich gehören auch die Ortsgemeinden Krottelbach und Langenbach.
Für den
bedarfsgerechten Ausbau von 17 zusätzlichen U3-Plätzen wurde im Rahmen des
Betriebserlaubnisverfahrens der Anbau eines Multifunktionsraums, eines
Förderraums und einer Küche unter gleichzeitiger Umnutzung bereits vorhandener
Räume zugunsten der Kleinkindplätze zur Auflage gemacht. Die Gesamtkosten der
Baumaßnahme belaufen sich auf rund 226.000,-- €.
Entsprechend den
Richtlinien ergibt sich folgende Zuschussberechnung:
Förderpauschale nach
Nr.1.4, Buchstabe b) der Richtlinien für 17 zusätzliche
Kleinkindplätze 4.000,- € je neuem U 3-Platz 68.000,--
€,
höchstens jedoch 90
v.H. der zuwendungsfähigen Kosten
nach Abzug von
Zuwendungen Dritter
Vergleichsberechnung:
Zuwendungsfähige
Kosten nach Nr. 1.3. Buchst.a):
- 1
Stillbeschäftigungsraum 28.802,90
€
- 1
Multifunktionsraum 59.570,00 €
- 1 Kochküche 28.126,70
€
116.499,60 €
Baunebenkosten,
Nr.1.3 Buchst.b) (18%) 20.969,93 €
Zuwendungsfähige Kosten insgesamt 137.469,53
€
abzüglich
Zuwendungen Dritter (Landeszuwendung) -
68.000,00 €
verbleiben
zuwendungsfähige Kosten
69.469,53 €
Hieraus errechnet sich
der Kreiszuschuss von höchstens 90%
62.522,58 €
d) Kommunale Kindertagesstätte Konken
Die
Kindertagesstätte in Konken ist eine 4-gruppige Einrichtung in Trägerschaft der
Verbandsgemeinde Kusel. Zum Einzugsbereich
gehören die Ortsgemeinden Konken, Selchenbach, Ehweiler,
Albessen, Schellweiler und Herchweiler.
Insgesamt sollen
umfangreiche Sanierungsarbeiten ausgeführt und zusätzliche Kleinkindplätze
geschaffen werden (Gesamtkosten rd. 623.000,- €).
Die
Betreuungsvoraussetzungen für zusätzliche U3-Plätze nur mit einem Anbau von
drei Räumen bei gleichzeitiger Umnutzung bereits
vorhandener Funktionsräume zu bewerkstelligen.
Entsprechend den
Richtlinien ergibt sich folgende Zuschussberechnung:
Förderpauschale nach
Nr.1.4, Buchstabe b) der Richtlinien für 11 zusätzliche
Kleinkindplätze
4.000,- je neuem U 3-Platz 44.000,-- €,
höchstens jedoch 90
v.H. der zuwendungsfähigen Kosten
nach Abzug von
Zuwendungen Dritter
Vergleichsberechnung:
Zuwendungsfähige
Kosten nach Nr. 1.3. Buchst.a):
- 1 Schlafraum 48.300,00 €
- 1 Personalraum 32.200,00 €
- 1 Leitungsbüro 23.119,60
€
103.619,60 €
Baunebenkosten,
Nr.1.3 Buchst.b) (18%) 18.651,53 €
Zuwendungsfähige
Kosten insgesamt 122.271,13 €
abzüglich
Zuwendungen Dritter (Landeszuwendung) - 44.000,00 €
verbleiben
zuwendungsfähige Kosten 78.271,13 €
hiervon 90% 53.169,86 €
Als Kreiszuschuss
ist die Förderpauschale in Höhe von 44.000,--
€ zu gewähren.
e) Kommunale Kindertagesstätte „Kückennest“ Pfeffelbach
Die
Kindertagesstätte in Pfeffelbach ist
eine 3-gruppige Einrichtung und steht in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde
Kusel. Zum Einzugsbereich gehören die Ortsgemeinden Pfeffelbach, Reichweiler
und Thallichtenberg.
Für den
bedarfsgerechten Ausbau von 12 zusätzlichen U3-Plätzen wurde im Rahmen des
Betriebserlaubnisverfahrens der Anbau eines Schlafraums, eines separaten
Wickelraums, eines Förderraums, sowie 3 Abstellräumen und eines
Hauswirtschaftsraums unter gleichzeitiger Umnutzung bereits vorhandener Räume
für die Betreuung von U3-Kinder zur Auflage gemacht. (Einschließlich notweniger
Sanierungsarbeiten umfasst die Gesamtbaumaßnahme einen Aufwand von rd.
422.000,- €)
Entsprechend den
Richtlinien ergibt sich folgende Berechnung:
Förderpauschale nach
Nr.1.4, Buchstabe b) der Richtlinien für 12 zusätzliche
Kleinkindplätze
4.000,- je neuem U 3-Platz
48.000,-- €,
höchstens jedoch 90
v.H. der zuwendungsfähigen Kosten
nach Abzug von
Zuwendungen Dritter
Vergleichsberechnung:
Zuwendungsfähige
Kosten nach Nr. 1.3. Buchst.a):
- 1 Schlafraum 48.300,00 €
- 1 Förderraum 32.200,00 €
- 1 Speiseraum 32.200,00 €
- 1 Wickelraum/Behinderten-WC/Waschen 24.536,40
€
- 1 Wirtschaftsraum 6.101,90 €
- 3 Abstellräume
39.139.10 €
182.477,40 €
Baunebenkosten,
Nr.1.3 Buchst.b) (18%) 32.845,93 €
Zuwendungsfähige
Kosten insgesamt 215.323,33 €
abzüglich
Zuwendungen Dritter (Landeszuwendung) - 48.000,00 €
verbleiben
zuwendungsfähige Kosten
167.323,33 €
hiervon 90% 150.591,00 €
Als Kreiszuschuss
ist daher die Förderpauschale von 48.000,--
€ zu gewähren.
Ergänzend wies der Vorsitzende darauf hin, dass lediglich noch der Zuschussantrag der Ortsgemeinde Grumbach vorliege und nach Abschluss der Prüfung mit einem Kreiszuschuss von rd. 15.000,- Euro zu rechnen sei, so dass sich insgesamt ein Betrag zur Förderung der Kindertagesstätten in Höhe von rd. 300.000,- Euro ergebe. Zwar seien im Haushalt 2011 keine Mittel für die Fördermaßnahmen vorgesehen, dennoch solle, damit die betroffenen Träger Planungssicherheit hätten, bereits über die einzelnen Förderanträge entschieden und dann die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden
Einwände gegen die vom Vorsitzenden vorgeschlagene Vorgehensweise wurden keine erhoben.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
- |
- |
- |