Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, der
Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsreste) in
das Haushaltsjahr 2019 zuzustimmen.
Beschlussvorlage:
Beim Vollzug des Haushaltsplanes 2018 konnten
einige Maßnahmen, für die im Haushaltsplan 2018 Ermächtigungen vorgesehen
waren, nicht oder nur teilweise durchgeführt werden. Da die Ermächtigungen nach
Abschluss des Haushaltsjahres 2018 grundsätzlich verfallen würden, diese
Maßnahmen aber bereits vergeben bzw. geplant sind und die Durchführung bzw.
Abrechnung erst im Jahr 2019 stattfinden wird, empfiehlt die Verwaltung, diese
Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2019 zu übertragen (siehe Anlage).
Hierbei handelt es sich um folgende
Übertragungen:
Kreditermächtigung
(Investitionskredit 2018): 2.850.000,00
€
Nach § 17 GemHVO können Ansätze für ordentliche
Aufwendungen sowie für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in das folgende
Haushaltsjahr übertragen werden. Nach § 17 Abs. 5 GemHVO wird für die Übertragung
von Ermächtigungen des Ergebnis- und Finanzhaushaltes die Zustimmung des
Kreistages benötigt.
Durch die Übertragung der Ermächtigungen werden
keine Haushaltsüberschreitungen verursacht.