Beschlussvorschlag:
Der Kreistag fordert das Land
auf, die B 423, Ortsumgehung Schönenberg-Kübelberg, für den vordringlichen
Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2015 anzumelden.
Beschlussvorlage:
Der Bundesverkehrswegeplane
stellt ein Investitionsrahmenplan und Planungsinstrument dar und wird für 15
Jahre aufgestellt. Der derzeit Gültige gilt von 2001 bis 2015. Die B 423, Ortsumgehung Schönenberg-Kübelberg
wird darin mit der Dringlichkeitsstufe „Weiterer Bedarf“ geführt. Die Prioritäten
(Dringlichkeiten) für die Aufnahme bewerteter Vorhaben ergeben sich prinzipiell
aus dem Nutzen-Kosten-Verhältnis, aus netzkonzeptionellen Überlegungen, aus den
Planungsständen und dem im Geltungszeitraum voraussichtlich verfügbaren
Investitionsrahmen. Der Bundesverkehrswegeplan bildet schließlich die
Arbeitsgrundlage für die Fortschreibung des Bedarfsplans im Bundestag, der die
rechtsverbindliche Ermächtigungsgrundlage zur Finanzierung der
Bundesverkehrswegeplan-Projekte bildet.
Der Bundesverkehrswegeplan soll
nunmehr fortgeschrieben werden und die Länder wurden aufgefordert, Projekte zu
melden. Seitens des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz wird dem
Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz aus
fachlicher Sicht vorgeschlagen, die Ortsumgehung Schönenberg-Kübelberg in der
Vorschlagsliste zu berücksichtigen.
Der Kreistag des Landkreises
Kusel hat aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme in seiner Sitzung am
15.12.2008 bereits eine Resolution im Zusammenhang mit der Umgehung B 423
Schönenberg-Kübelberg verabschiedet. Mit dem Bleistiftentwuf zu einer
Nord-West-Variante dieser Umgehungsstraße wurden seitens des Landkreises zudem bereits
immens hohe Vorausleistungen hinsichtlich der Planung erbracht. Nicht zuletzt
auch vor dem Hintergrund der Stärkung der Verkehrsinfrastruktur des für die
wirtschaftliche Entwicklung des Landkreises bedeutsamen Gewerbegebiets „Im
Mehlpfuhl“ hat diese Straßenbaumaßnahme, welche seit nunmehr rd. 20 Jahren in
der Diskussion steht, höchste Priorität für den Landkreis Kusel. Daher soll an
das Land ein Appell gerichtet werden, die Maßnahme im Bundesverkehrswegeplan
2015 mit der Dringlichkeitsstufe „Vordringlicher Bedarf“ anzumelden.