Anmeldung der B 423, Ortsumgehung Schönenberg-Kübelberg, für den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2015

Betreff
Anmeldung der B 423, Ortsumgehung Schönenberg-Kübelberg, für den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2015
Vorlage
0087/2012
Art
Vorlage KT

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag fordert das Land auf, die B 423, Ortsumgehung Schönenberg-Kübelberg, für den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2015 anzumelden.

 

Beschlussvorlage:

 

Der Bundesverkehrswegeplane stellt ein Investitionsrahmenplan und Planungsinstrument dar und wird für 15 Jahre aufgestellt. Der derzeit Gültige gilt von 2001 bis 2015.  Die B 423, Ortsumgehung Schönenberg-Kübelberg wird darin mit der Dringlichkeitsstufe „Weiterer Bedarf“ geführt. Die Prioritäten (Dringlichkeiten) für die Aufnahme bewerteter Vorhaben ergeben sich prinzipiell aus dem Nutzen-Kosten-Verhältnis, aus netzkonzeptionellen Überlegungen, aus den Planungsständen und dem im Geltungszeitraum voraussichtlich verfügbaren Investitionsrahmen. Der Bundesverkehrswegeplan bildet schließlich die Arbeitsgrundlage für die Fortschreibung des Bedarfsplans im Bundestag, der die rechtsverbindliche Ermächtigungsgrundlage zur Finanzierung der Bundesverkehrswegeplan-Projekte bildet.

 

Der Bundesverkehrswegeplan soll nunmehr fortgeschrieben werden und die Länder wurden aufgefordert, Projekte zu melden. Seitens des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz wird dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz aus fachlicher Sicht vorgeschlagen, die Ortsumgehung Schönenberg-Kübelberg in der Vorschlagsliste zu berücksichtigen.

 

Der Kreistag des Landkreises Kusel hat aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme in seiner Sitzung am 15.12.2008 bereits eine Resolution im Zusammenhang mit der Umgehung B 423 Schönenberg-Kübelberg verabschiedet. Mit dem Bleistiftentwuf zu einer Nord-West-Variante dieser Umgehungsstraße wurden seitens des Landkreises zudem bereits immens hohe Vorausleistungen hinsichtlich der Planung erbracht. Nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der Stärkung der Verkehrsinfrastruktur des für die wirtschaftliche Entwicklung des Landkreises bedeutsamen Gewerbegebiets „Im Mehlpfuhl“ hat diese Straßenbaumaßnahme, welche seit nunmehr rd. 20 Jahren in der Diskussion steht, höchste Priorität für den Landkreis Kusel. Daher soll an das Land ein Appell gerichtet werden, die Maßnahme im Bundesverkehrswegeplan 2015 mit der Dringlichkeitsstufe „Vordringlicher Bedarf“ anzumelden.