Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Kreistag:
a) den Jahresabschluss 2017 wie vorgelegt
mit der Bilanzsumme
Aktiva: 4.784.670,02 €
Passiva: 4.784.670,02
€
und dem Jahresverlust in Höhe von 5.473,67 €
gem. §27 Abs. 2 EigAnVO festzustellen.
b) den Jahresverlust in Höhe von 5.473,67 € auf neue Rechnung
vorzutragen
c) Den Verlustvortrag im Wirtschaftsjahr
2018 als Forderung aus Verlustvorträgen zu bilanzieren.
Entsprechend der LVO über die Prüfung kommunaler
Einrichtungen vom 22.07.1991 hat vor Feststellung des Jahresabschlusses eine
Schlussbesprechung stattzufinden.
Der Jahresabschluss, sowie der Prüfungsbericht liegen
der Beschlussvorlage bei. Darüber hinaus steht in der Sitzung ein Vertreter der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für Fragen und Erläuterungen zur Verfügung.
Beschlussvorlage:
a)
Schlussbesprechung über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2017
Gem.
§ 57 LKO i. V. m. § 86 Abs. 2 GemO ist der Eigenbetrieb „Jobcenter Landkreis
Kusel“ nach den Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung
(EigAnVO) zu verwalten.
Dies bedeutet, dass die
Bestimmungen des zweiten Abschnittes der EigAnVO über die Wirtschaftsführung
und das Rechnungswesen anzuwenden sind. Hiernach hat die Rechnungslegung des
Jobcenters nach den Grundsätzen der doppelten kaufmännischen Buchführung zu
erfolgen.
Der Abschluss für das
Wirtschaftsjahr 2017 wurde durch das Jobcenter entsprechend der §§ 22 bis 27 EigAnVO
erstellt und von der Mittelrheinischen Treuhand GmbH geprüft.
Der nach
kommunalrechtlichen Vorschriften vorgesehene Bestätigungsvermerk wurde
uneingeschränkt erteilt.
Das Wirtschaftsjahr
2017 wurde mit folgender Bilanzsumme abgeschlossen:
Aktiva: 4.784.670,02
€
Passiva: 4.784.670,02
€
Das Jahresergebnis war
im Wesentlichen durch folgende Sachverhalte beeinflusst:
-
Das Wirtschaftsjahr 2017 schließt mit einem Jahresverlust
von € 5.473,67 ab.
-
Der in der Bilanz ausgewiesene Verlust resultiert aus
der Bildung von Rückstellungen, die für Urlaub, Überstunden, Abschluss- und
Prüfungskosten sowie die Archivierung zu bilden sind.
-
Die Ausgaben werden durch die Träger der Grundsicherung
gemäß der nachgewiesenen Ausgaben erstattet.
b)
Feststellung des Jahresabschlusses 2017
Der Jahresabschluss,
die Erfolgsübersicht und er Lagebericht sind entsprechend § 27 Abs. 2 EigAnVO
dem Kreistag nach Prüfung durch einen sachverständigen Abschlussprüfer zur
Feststellung vorzulegen.
Der Jahresabschluss
soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt
werden.
Gleichzeitig ist über
die Verwendung des Jahresgewinnes zu beschließen.