Schlussbesprechung über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und Feststellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2017

Betreff
Schlussbesprechung über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und Feststellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2017
Vorlage
0877/2019
Art
Vorlage WA
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Werkausschuss empfiehlt dem Kreistag:

 

a) den Jahresabschluss 2017 wie vorgelegt mit der Bilanzsumme

 

                        Aktiva:                       4.784.670,02 €

                        Passiva:                     4.784.670,02 €

 

und dem Jahresverlust in Höhe von 5.473,67 €

gem. §27 Abs. 2 EigAnVO festzustellen.

 

b) den Jahresverlust in Höhe von 5.473,67 € auf neue Rechnung vorzutragen

 

c) Den Verlustvortrag im Wirtschaftsjahr 2018 als Forderung aus Verlustvorträgen zu bilanzieren.

 

Entsprechend der LVO über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 hat vor Feststellung des Jahresabschlusses eine Schlussbesprechung stattzufinden.

Der Jahresabschluss, sowie der Prüfungsbericht liegen der Beschlussvorlage bei. Darüber hinaus steht in der Sitzung ein Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für Fragen und Erläuterungen zur Verfügung.

 

Beschlussvorlage:

 

 

a) Schlussbesprechung über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2017

Gem. § 57 LKO i. V. m. § 86 Abs. 2 GemO ist der Eigenbetrieb „Jobcenter Landkreis Kusel“ nach den Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) zu verwalten.

 

Dies bedeutet, dass die Bestimmungen des zweiten Abschnittes der EigAnVO über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen anzuwenden sind. Hiernach hat die Rechnungslegung des Jobcenters nach den Grundsätzen der doppelten kaufmännischen Buchführung zu erfolgen.

 

Der Abschluss für das Wirtschaftsjahr 2017 wurde durch das Jobcenter entsprechend der §§ 22 bis 27 EigAnVO erstellt und von der Mittelrheinischen Treuhand GmbH geprüft.

Der nach kommunalrechtlichen Vorschriften vorgesehene Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt.

 

Das Wirtschaftsjahr 2017 wurde mit folgender Bilanzsumme abgeschlossen:

 

            Aktiva:            4.784.670,02 €

            Passiva:          4.784.670,02 €

 

Das Jahresergebnis war im Wesentlichen durch folgende Sachverhalte beeinflusst:

 

-      Das Wirtschaftsjahr 2017 schließt mit einem Jahresverlust von € 5.473,67 ab.

 

-      Der in der Bilanz ausgewiesene Verlust resultiert aus der Bildung von Rückstellungen, die für Urlaub, Überstunden, Abschluss- und Prüfungskosten sowie die Archivierung zu bilden sind.

 

-      Die Ausgaben werden durch die Träger der Grundsicherung gemäß der nachgewiesenen Ausgaben erstattet.

 

 

 

 

b) Feststellung des Jahresabschlusses 2017

 

Der Jahresabschluss, die Erfolgsübersicht und er Lagebericht sind entsprechend § 27 Abs. 2 EigAnVO dem Kreistag nach Prüfung durch einen sachverständigen Abschlussprüfer zur Feststellung vorzulegen.

Der Jahresabschluss soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt werden.

Gleichzeitig ist über die Verwendung des Jahresgewinnes zu beschließen.