Vorbereitung von Beschlüssen des Kreistages

Betreff
Vorbereitung von Beschlüssen des Kreistages
hier: Teilnahme am Aktionsprogramm des Landes für kommunale Liquiditätskredite in Rheinland-Pfalz
Vorlage
0869/2018
Art
Vorlage KA
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, der Teilnahme an dem Aktionsprogramm „Zinssicherungsschirm“ und vorsorglich am Aktionsprogramm „Stabilitäts- und Abbaubonus“ zuzustimmen.

 

Beschlussvorlage:

 

Durch das Sechste Landesgesetz zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) vom 15.10.2018 wurde auch der neue § 17 c LFAG eingeführt. Danach können vom Land in den Jahren 2019 bis 2028 Zuweisungen zur Förderung einer langfristigen Zinsbindung sowie Zuweisungen zum Anreiz für die Stabilisierung und den Abbau von Liquiditätskrediten gewährt werden.

 

Dieses sog. Aktionsprogramm untergliedert sich demnach in einen „Zinssicherungsschirm“ sowie einen „Stabilisierungs- und Abbaubonus“ (Tilgungshilfen). Die Finanzierung erfolgt hälftig aus dem originären Landeshaushalt sowie aus dem Kommunalen Finanzausgleich.

 

Mit dem Zinssicherungsschirm soll erreicht werden, dass die Kommunen einen Teil ihrer Liquiditätskredite, der kurz- und mittelfristig nicht getilgt werden kann, auf dem aktuell niedrigen Zinsniveau absichern. Teilnahmeberechtigt ist, wem ein förderfähiges Kreditvolumen („Kreditdeckel“) zugewiesen werden kann. Ausgehend vom Stand der Liquiditätskredite zum 31.12.2016 ist der Landkreis Kusel mit einem Kreditvolumen von 104.395.990 € teilnahmeberechtigt. Nach einer Berechnung des Finanzministeriums kann der Landkreis Kusel einen maximalen Zinszuschuss von jährlich 521.980 € erhalten. Förderfähig sind solche Liquiditätskredite, die gegenüber dem nicht-öffentlichen Bereich (d.h. dem Kreditmarkt) aufgenommen wurden, erst am Ende der Laufzeit mit deren Nominalbetrag zurückgezahlt werden und während der gesamten Laufzeit Festzinsvereinbarungen gelten, die frühestens im Jahr 2026 fällig werden. Der Kreditdeckel wird nunmehr in drei gleich große Kontingente (je ca. 34,8 Mio. € beim Landkreis Kusel) unterteilt und folgenden Fälligkeitskategorien zugeordnet:

  • 34,8 Mio. € mit Zinsbindungen, die frühestens 2028 enden (Fördersatz 0,65%),
  • 34,8 Mio. € mit Zinsbindungen, die frühestens 2027 enden (Fördersatz 0,5%),
  • 34,8 Mio. € mit Zinsbindungen, die frühestens 2026 enden (Fördersatz 0,35%).

Dem Landkreis Kusel würden, bei optimaler Ausnutzung des Zinssicherungsschirmes, ab 2019 bis 2026 Zinszuschüsse von jährlich 521.980 €, 400.185 € im Jahr 2027 sowie als letzte Rate im Jahr 2028 226.191 € gewährt werden. Im Fall der Teilnahme sind dem Ministeriums der Finanzen bis zum 01.03.2019 eine Teilnahmeerklärung sowie der Bewilligungsantrag zu übermitteln. Ebenfalls ist dem Ministerium ein Liquiditätskreditportfolio vorzulegen.

 

Durch die Ankündigung der EZB, das Anleihekaufprogramm zum Jahreswechsel zu beenden, hat sie die Wende in der Geldpolitik eingeläutet. Aus Landessicht ist das Ende der Niedrigzinsphase absehbar. Aus diesem Grund wurde ein zum 16.11.2018 fälliger Liquiditätskredit mit 35 Mio. € bereits am 17.10.2018 bis zum 16.02.2028 zu einem Zins von 1,049% prolongiert. Durch die Zinszuschüsse des Landes würde sich die Nettobelastung um 0,65% auf 0,399% verringern. Außerdem wurde ein zum 30.09.2019 fälliger Liquiditätskredit (70 Mio. €) am 17.10.2018 als Forward Darlehen mit einem Teilbetrag von 35 Mio. € bis zum 16.02.2027 zu einem Zins von 1,059% und mit einem Teilbetrag von 35 Mio. € bis zum 16.02.2026 zu einem Zins von 1,01% prolongiert. Für den in 2027 fälligen Kredit reduziert sich die Nettobelastung um 0,50% auf 0,559%, für den in 2026 fälligen Kredit um 0,35% auf 0,66%.

 

Somit hat sich der Landkreis Kusel eine Planungssicherheit bis 2026 mit vertretbaren Aufwendungen geschaffen und somit das Zinssteigerungsrisiko erheblich begrenzt. Außerdem hat das Finanzministerium in seinem Leitfaden darauf hingewiesen, dass Kommunen mit unausgeglichenem Haushalt nach § 93 Abs. 4 GemO alle in Betracht kommenden Maßnahmen zu ergreifen haben, um einen Haushaltsausgleich baldmöglichst zu erreichen. Hierzu zähle auch die Teilnahme am Aktionsprogramm des Landes für kommunale Liquiditätskredite. Die Verwaltung empfiehlt daher am Zinssicherungsschirm des Landes teilzunehmen.

 

Mit dem „Stabilisierungs- und Abbaubonus“, als zweiten Baustein des Aktionsprogrammes, will das Land weitere Anreize für die Stabilisierung und den Abbau von Liquiditätskrediten setzen. Auch hier ist der Landkreis Kusel grundsätzlich teilnahmeberechtigt. Das Land gewährt Zuweisungen für den Nichtaufwuchs und den Abbau von Beständen an Liquiditätskrediten in Form eines „Bonus“. Voraussetzung für die Gewährung eines Bonus ist, dass der Landkreis seine Liquiditätskredite zum 31.12.2016 (156,3 Mio. €) um den sogenannten individuellen Abbauschritt (1,6 Mio. €) bis zum 31.12.2019 auf 154,7 Mio. € reduziert. Zum 16.11.2018 hat der Landkreis Kusel jedoch insgesamt 164 Mio. € Liquiditätskredite aufgenommen, d.h. er liegt mit rd. 10 Mio. € über dem sogenannten Korridorziel von 154,7 Mio. €. Aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit ist nicht zu erwarten, dass bis 31.12.2019 die Liquiditätskredite um rd. 10 Mio. € reduziert werden können. Insoweit  käme der Landkreis Kusel nicht in den Genuss dieser Bonuszahlungen. Da dieses Förderprogramm aber auch bis zum Jahr 2028 läuft, empfiehlt die Verwaltung vorsorglich auch am Stabilisierungs- und Abbaubonus teilzunehmen, um die nicht die Möglichkeit einer Bonusgewährung nach einer evtl. späteren Erfüllbarkeit der Bedingungen verwirkt zu haben.