Etablierung einer "Gemeindeschwester" im Landkreis Kusel

Betreff
Etablierung einer "Gemeindeschwester" im Landkreis Kusel
Vorlage
0852/2018
Art
Vorlage KA

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt, die Konzeption wie oben beschrieben und beauftragt die Verwaltung, für die „Gemeindeschwester“ im Landkreis Kusel eine Vollzeitstelle für eine berufserfahrene Pflegefachkraft (Entgeltgruppe E 9 b) auszuschreiben.

 

Beschlussvorlage:

 

Die Gemeindeschwester ist ein präventives und gesundheitsförderndes Angebot für hochbetagte Seniorinnen und Senioren, die selbstständig leben und wohnen. Da ein entsprechendes Angebot gerade für den stark ländlich geprägten Landkreis Kusel sinnvoll ist, hatte sich der Landkreis Kusel bereits 2015 mit Beschluss der Regionalen Pflegekonferenz und Unterstützung aller Pflegestützpunkte für das Modellprojekt des Landes „Gemeindeschwester plus“ beworben, jedoch wurde die Bewerbung nicht berücksichtigt. Wegen des unveränderten kreisweiten Bedarfs soll nunmehr mit Kreismitteln eine „Gemeindeschwester“ finanziert werden und die entsprechenden Personalkosten sind im Haushalt 2018 berücksichtigt. Nachdem inzwischen die aufsichtsbehördliche Genehmigung vorliegt, soll - unter Einbeziehung des FWG-Antrags - nun über die Umsetzung im Kreisausschuss beraten werden.

 

Um das Projekt für den Landkreis zu strukturieren, gab es einen intensiven Informationsaustausch mit  der antragstellenden Fraktion, aber auch den Praktikern des Landkreises Kaiserslautern, die dort das Projekt begleiten. Im Gegensatz der „Gemeindeschwester Plus“ im  Modellprojekt sollen in unserem Vorschlag alle Seniorinnen und Senioren ab 80 Jahren betreut werden,  unabhängig davon, ob diese bereits Leistungen nach dem SGB XI erhalten. Außerdem sollen auch Menschen unter 80 Jahren, wenn Bedarfe vorhanden sind, in den Blick genommen werden. Demnach soll die Gemeindeschwester durch eine aufsuchende Beratung in der eigenen Häuslichkeit dazu beitragen, diese Menschen in ihrem selbständigen Leben zu stärken, um so den Verbleib in der häuslichen Umgebung möglichst lange zu gewährleisten und stationäre Aufenthalte zu vermeiden. Dabei sollen jedoch nicht nur die Bedarfe identifiziert, sondern auch zielgerichtete Angebote entwickelt und verlässliche Strukturen zur Vernetzung geschaffen werden. In diesem Zusammenhang hat die Gemeindeschwester die Aufgabe, bestehende regionale Netzwerke engmaschiger zu knüpfen und soziale Unterstützungssysteme zu stärken, um eine gesundheits- und selbstständigkeitsfördernde Infrastruktur für ältere Menschen aufzubauen und ihnen letztlich mehr Lebensqualität durch Teilhabe in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Abgerundet wird das Aufgabengebiet durch die Einführung und Optimierung eines Notfallmanagements.

 

Bei einer Laufzeit von zunächst insgesamt 3 Jahren soll nicht zuletzt durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit das Projekt kreisweit sukzessive auf- und ausgebaut werden. Gleichzeitig sollen zur weiteren Umsetzung des Vorhabens Gespräche mit den Verbandsgemeinden geführt werden, um auf Verbandsgemeindeebene ergänzend Fachkräfte (sog. Seniorenlotsen/innen) zur Betreuung von Seniorinnen und Senioren zu implementieren, die eng mit der projektverantwortlichen Gemeindeschwester kooperieren.

 

Da in präventiven Hausbesuchen eine umfassende diagnostische Kompetenz zur Einschätzung der Lebens- und Gesundheitssituation notwendig ist, ist es wichtig, die Stelle der Gemeindeschwester mit einer berufserfahrenen Pflegefachkraft zu besetzen.

 

Hinsichtlich der Finanzierung soll gleichwohl eine finanzielle Unterstützung seitens des Landes überprüft werden

 

Über die Entwicklung des Projekts soll nach einer Anlaufphase von einem Jahr dem Kreisausschuss Bericht erstattet werden.