Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
beschließt, die Konzeption wie oben beschrieben und beauftragt die Verwaltung,
für die „Gemeindeschwester“ im Landkreis Kusel eine Vollzeitstelle für eine
berufserfahrene Pflegefachkraft (Entgeltgruppe E 9 b) auszuschreiben.
Beschlussvorlage:
Die
Gemeindeschwester ist ein präventives und gesundheitsförderndes Angebot für hochbetagte
Seniorinnen und Senioren, die selbstständig leben und wohnen. Da ein
entsprechendes Angebot gerade für den stark ländlich geprägten Landkreis Kusel
sinnvoll ist, hatte sich der Landkreis Kusel bereits 2015 mit Beschluss der
Regionalen Pflegekonferenz und Unterstützung aller Pflegestützpunkte für das
Modellprojekt des Landes „Gemeindeschwester plus“ beworben, jedoch wurde die
Bewerbung nicht berücksichtigt. Wegen des unveränderten kreisweiten Bedarfs
soll nunmehr mit Kreismitteln eine „Gemeindeschwester“ finanziert werden und
die entsprechenden Personalkosten sind im Haushalt 2018 berücksichtigt. Nachdem
inzwischen die aufsichtsbehördliche Genehmigung vorliegt, soll - unter
Einbeziehung des FWG-Antrags - nun über die Umsetzung im Kreisausschuss beraten
werden.
Um das Projekt für
den Landkreis zu strukturieren, gab es einen intensiven Informationsaustausch
mit der antragstellenden Fraktion, aber
auch den Praktikern des Landkreises Kaiserslautern, die dort das Projekt
begleiten. Im Gegensatz der „Gemeindeschwester Plus“ im Modellprojekt sollen in unserem Vorschlag
alle Seniorinnen und Senioren ab 80 Jahren betreut werden, unabhängig davon, ob diese bereits Leistungen
nach dem SGB XI erhalten. Außerdem sollen auch Menschen unter 80 Jahren, wenn
Bedarfe vorhanden sind, in den Blick genommen werden. Demnach soll die
Gemeindeschwester durch eine aufsuchende Beratung in der eigenen Häuslichkeit
dazu beitragen, diese Menschen in ihrem selbständigen Leben zu stärken, um so
den Verbleib in der häuslichen Umgebung möglichst lange zu gewährleisten und
stationäre Aufenthalte zu vermeiden. Dabei sollen jedoch nicht nur die Bedarfe
identifiziert, sondern auch zielgerichtete Angebote entwickelt und verlässliche
Strukturen zur Vernetzung geschaffen werden. In diesem Zusammenhang hat die
Gemeindeschwester die Aufgabe, bestehende regionale Netzwerke engmaschiger zu
knüpfen und soziale Unterstützungssysteme zu stärken, um eine gesundheits- und
selbstständigkeitsfördernde Infrastruktur für ältere Menschen aufzubauen und
ihnen letztlich mehr Lebensqualität durch Teilhabe in der Gemeinschaft zu
ermöglichen. Abgerundet wird das Aufgabengebiet durch die Einführung und
Optimierung eines Notfallmanagements.
Bei einer Laufzeit von
zunächst insgesamt 3 Jahren soll nicht zuletzt durch gezielte
Öffentlichkeitsarbeit das Projekt kreisweit sukzessive auf- und ausgebaut
werden. Gleichzeitig sollen zur weiteren Umsetzung des Vorhabens Gespräche mit
den Verbandsgemeinden geführt werden, um auf Verbandsgemeindeebene ergänzend
Fachkräfte (sog. Seniorenlotsen/innen) zur Betreuung von Seniorinnen und
Senioren zu implementieren, die eng mit der projektverantwortlichen
Gemeindeschwester kooperieren.
Da in präventiven
Hausbesuchen eine umfassende diagnostische Kompetenz zur Einschätzung der
Lebens- und Gesundheitssituation notwendig ist, ist es wichtig, die Stelle der
Gemeindeschwester mit einer berufserfahrenen Pflegefachkraft zu besetzen.
Hinsichtlich der
Finanzierung soll gleichwohl eine finanzielle Unterstützung seitens des Landes
überprüft werden
Über die
Entwicklung des Projekts soll nach einer Anlaufphase von einem Jahr dem
Kreisausschuss Bericht erstattet werden.