Zuwendungen nach § 58 Abs. 3 LKO

Betreff
Zuwendungen nach § 58 Abs. 3 LKO
hier: Genehmigung zur Annahme von Spenden
Vorlage
0800/2018
Art
Vorlage KA

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss stimmt der Annahme der oben aufgeführten Spenden zu.

 

Beschlussvorlage:

 

Laut § 58 Abs. 3 LKO darf der Landkreis zur Erfüllung seiner Aufgaben Sponsoring-

leistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln. Über die Annahme oder Vermittlung einer Zuwendung entscheidet gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 12 der Hauptsatzung des Landkreises Kusel der Kreisausschuss.

 

Folgende Zuwendungen wurden dem Landkreis Kusel angeboten und durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ohne Beanstandungen geprüft:

 

Zuwendungsgeber

Art der Zuwendung/Verwendungszweck

Höhe der Zuwendung

Zuwendungsempfänger

Kreissparkasse Kusel

 

 

 

 

 

 

 

Geldzuwendungen für kulturelle Aufgaben, Investitionen für Schulen und für das Tierheim Jettenbach

 

 

 

 

 

 

8.000,00 €

637,91 €

1.350,00 €

8.000,00 €

13.189,62 €

18.822,47 €

50.000,00 €

 

 

Tierheim Jettenbach

Allgemeine Kulturförderung

Kreisbildstelle

Skulptur P.A. Larousse

Gymnasium Kusel

Berufsbildende Schule Kusel