Kapitel 1, kommunale Infrastrukturinvestitionen

Betreff
Kapitel 1, kommunale Infrastrukturinvestitionen
hier: Ergänzung der Projektliste
Vorlage
0791/2018
Art
Vorlage KA

Beschlussvorschlag:

 

Für die Förderung werden dem Ministerium der Finanzen die in der neuen Maßnahmenliste aufgeführten Investitionsmaßnahmen vorgeschlagen.

 

Beschlussvorlage:

 

Nach dem Verteilungsschlüssel des Landes Rheinland-Pfalz zum Kommunalen Investitionsprogramm ergibt sich für den Landkreis Kusel ein Gesamtbudget in Höhe von 7,879 Mio €.

Der Kreisausschuss hat in den Sitzungen am 11.11.2015 und 22.06.2016 die Mittel nach der beiliegenden Liste (siehe Spalte „bisher Förderung“) verteilt.

Es ergeben sich zum derzeitigen Stand dem Landkreis zur Verfügung stehende Mittel aufgrund der folgenden Änderungen:

 

Bei den Maßnahmen

 

Lfd. Nr. 5 Stadt Lauterecken, Bahnhaltepunkt Lauterecken

Lfd. Nr. 6 Stadt Wolfstein, Bahnhaltepunkt Reckweilerhof

Lfd. Nr. 7 Stadt Wolfstein, Bahnhaltepunkt Roßbach

 

verringerten sich im Rahmen der Antragstellung die zuwendungsfähigen Kosten und damit die beantragte Fördersumme.

 

Bei der Maßnahme

 

Lfd. Nr. 9 Ortsgemeinde Schönenberg-Kübelberg, Kindertagesstätte, Erneuerung der Heizungsanlage reduzierten sich nach dem Verwendungsnachweis die zuwendungsfähigen Kosten und damit die auszuzahlende Zuweisung.

 

Bei der Maßnahme

 

Lfd. Nr. 13 Ortsgemeinde Waldmohr, Erschließung der Brachfläche zwischen Rathausstraße und Bergstraße verringerten sich gegenüber der Antragstellung die zuwendungsfähigen Kosten und damit die bewilligte Zuweisung.

 

Aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel wird die neue Maßnahmenliste mit den nachfolgenden Änderungen gegenüber der bisherigen Liste dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung vorgetragen:

 

Maßnahme Lfd. Nr. 3 Ortsgemeinde Wahnwegen, Kita Wahnwegen, Energetische Sanierung. Die Gesamtkosten erhöhen sich von 40.000 € auf 45.002,23 €.

 

Maßnahme Lfd. Nr. 8 VG Oberes Glantal

Die Gesamtkosten erhöhen sich von bisher 149.892 € auf 159.800 €.

 

 

 

Für die neuen Maßnahmen

 

Lfd. Nr. 15 Ortsgemeinde Waldmohr, Kindertagesstätte

 

und

 

Lfd. Nr. 16 Ortsgemeinde Matzenbach, Kindertagesstätte

 

sind Zuweisungen in Höhe von 177.279,78 € und 126.900,00 € vorgesehen.