Beschlussvorschlag:
Der
Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag:
a) den
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2016 der Einrichtung „Abfallentsorgung“
wie vorgelegt mit der Bilanzsumme
Aktiva: 13.852.190,19
€
Passiva: 13.852.190,19 €
und den
Jahresverlust in Höhe von 694.101,60 € gem.
§ 27 Abs. 2 EigAnVO festzustellen. Die Feststellung des Jahresabschlusses
beinhaltet zugleich eine Entlastung bezüglich der Jahresrechnung.
b) den
Jahresverlust in Höhe von 694.101,60 €
aus der allgemeinen Rücklage zu entnehmen.
Beschlussvorlage:
a) Schlussbesprechung über das Ergebnis der Prüfung
des Jahresabschlusses 2016
Gem. § 57 LKO i.
V. m. § 86 Abs. 2 GemO ist die Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises
Kusel nach den Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO)
zu verwalten.
Dies bedeutet,
dass die Bestimmungen des zweiten Abschnittes der EigAnVO über die
Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen anzuwenden sind. Hiernach hat die
Rechnungslegung der Abfallentsorgung nach den Grundsätzen der doppelten
kaufmännischen Buchführung zu erfolgen.
Der Abschluss für
das Wirtschaftsjahr 2016 wurde von der Verwaltung entsprechend der §§ 22 bis 27
EigAnVO erstellt und von der Mittelrheinischen Treuhand GmbH geprüft. Der nach
kommunalrechtlichen Vorschriften vorgesehene Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt
erteilt.
Der
Jahresabschluss sowie der Prüfungsbericht liegen der Beschlussvorlage bei.
Darüber hinaus steht in der Sitzung ein Vertreter der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für Fragen und Erläuterungen zur Verfügung.
Das
Wirtschaftsjahr wurde mit folgender Bilanzsumme abgeschlossen:
Aktiva: 13.852.190,19
€
Passiva: 13.852.190,19 €
Das
Jahresergebnis war gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen durch folgende
Sachverhalte beeinflusst:
·
Im Berichtsjahr stiegen die Umsatzerlöse um insgesamt 569 T€. Der
Anstieg der Umsatzerlöse resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Mengen an
aquirierten Abfällen (+ 6.415 to.) aus dem Betrieb gewerblicher Art (+ 489 T€).
·
Der Materialaufwand ist gegenüber dem Vorjahr um 246 T€ gestiegen.
Ursächlich hierfür waren in erster Linie höhere Aufwendungen für die
Sickerwasserentsorgung auf der Deponie Schneeweiderhof (+ 143 T€). Die höheren
Aufwendungen für die Beseitigung, den Transport sowie der Entsorgung und
Verwertung der Abfälle resultiert hauptsächlich aus gestiegenen
Grünschnittmengen (+ 2.165 to.).
·
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich im Vergleich zum
Vorjahr um 112 T€. Der Anstieg ist im Wesentlichen durch die gestiegenen
Aufwendungen für die Gestellung von Personal durch den Landkreis Kusel (+ 62
T€) sowie höhere Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen (+ 24 T€)
begründet.
·
Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen erhöhten sich um 471 T€. Die
Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Rückstellungen für die Rekultivierung
und Nachsorge der Deponien Schneeweiderhof, Waldmohr und Lauterecken stiegen im
Vergleich zum Vorjahr um 520 T€ (Plan: 280 T€, tatsächlich 1.103 T€).
Ursächlich hierfür ist das gegenüber dem Planungszeitpunkt deutlich niedrigere
Zinsniveau langfristiger Zinsen.
Der
Zinsaufwand für Darlehen verringerte sich dagegen um 48 T€.
Danach ergibt
sich ein Jahresverlust in der Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von 694.101,60 €.
Der Jahresverlust
2016 liegt somit rd. 755 T€ unter dem geplanten Ergebnis (rd. 61 T€).
Entsprechend der
LVO über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 hat vor
Feststellung des Jahresabschlusses eine Schlussbesprechung stattzufinden.
b) Feststellung des Jahresabschlusses 2016
Der
Jahresabschluss, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht sind entsprechend §
27 Abs. 2 EigAnVO dem Kreistag nach Prüfung durch einen sachverständigen
Abschlussprüfer zur Feststellung vorzulegen. Der Jahresabschluss soll innerhalb
eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt werden. Gleichzeitig
ist über die Verwendung des Jahresverlustes zu beschließen.