Finanzierung der Kindertagesbetreuung

Betreff
Finanzierung der Kindertagesbetreuung
a) Förderung der Baukosten von Ganztagsplätzen in der Kindertagesstätte Neunkirchen
b) Förderung des An- und Umbaus der Kindertagesstätte Odenbach
c) Neufestlegung der ursprünglich vom Bund für das Betreuungsgeld vorgesehenen Mittel in 2017
Vorlage
0756/2017
Art
Vorlage KA

Beschlussvorlage:

 

 

a)  Förderung der Baukosten von Ganztagsplätzen in der Kindertagesstätte Neunkirchen

Die Kindertagesstätte in Neunkirchen ist eine 2-gruppige Einrichtung und steht in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde Altenglan. Zum Einzugsbereich gehören die Ortsgemeinden Neunkirchen, Föckelberg und Oberstaufenbach.

Der Landkreis Kusel hat sich als Ziel gesetzt ein flächendeckendes Angebot an Ganztagesplätzen für Familien im Landkreis Kusel anzubieten. Dies gewährleistet gleiche Chancen auf bedarfsgerechte, wohnortnahe Betreuung und trägt zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf im gesamten Kreisgebiet bei. Diesem Ziel wird durch die Ersteinrichtung von 14 Ganztagesplätzen am Standort Neunkirchen Rechnung getragen und somit bieten ab Beginn des Jahres 2017 jetzt alle Kindertagesstätten im Landkreis Ganztagesplätze an.

Die Umwandlung der Plätze konnte nur durch bauliche Veränderungen im Bestand der Kita Neunkirchen erreicht werden. Der Schlafraum, die Küche, der WC- und Waschraum sowie ein Essensbereich wurden durch die Umbaumaßnahmen neu eingerichtet bzw. den neuen Erfordernissen eines Ganztages-Betriebes angepasst.

Die Gesamtkosten der Umbaumaßnahmen betragen ca. 50.000,- €. Der Kreiszuschuss soll finanziert werden aus den Mitteln, die der Bund ursprünglich für das Betreuungsgeld vorgesehen hatte. Neben dem Kreiszuschuss sind Fördermittel beim Land Rheinland-Pfalz beantragt.

Berechnung des Kreiszuschusses:

Zuwendungsfähige Kosten nach dem
Raumprogramm (Nr. 1.3 a) incl. Baunebenkosten (Nr.1.3 b):                                   31.515,37 €
abzüglich Landeszuwendung:                                                                                     14.700,00 €
verbleibende zuwendungsfähige Kosten (Berechnungsgrundlage)                           16.815,37 €

Kreiszuschuss (14 x 4.000,- €; max. 90%)                                                              15.133,83 €

Die Mittel stehen im Investitionsplan 2017 zur Verfügung und werden aus den Mitteln des Betreuungsgeldes finanziert.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss bewilligt einen Kreiszuschuss in Höhe von 15.133,83 Euro für die Umbaumaßnahme zur Ersteinrichtung von 14 Ganztagesplätzen in der Kita Neunkirchen.


 

b)   Förderung des An- und Umbaus der Kindertagesstätte Odenbach

 

Die Kindertagesstätte in Odenbach war eine 2-gruppige Einrichtung und steht in der Trägerschaft der Ortsgemeinde Odenbach. Zum Einzugsbereich gehören die Ortsgemeinden Odenbach, Adenbach, Ginsweiler und Medard.

Aufgrund der Geburtenentwicklung am Standort, sowie des steigenden Bedarfes im Bereich der U2-Betreuung besteht in den nächsten Jahren ein erheblicher Mehrbedarf an Plätzen insgesamt, sowie U3-Plätzen im Speziellen. Der vorgenannten Entwicklung wurde durch die Einrichtung einer zusätzlichen Krippengruppe (als 3. Gruppe) zum 01.09.2017 Rechnung getragen.

Dies konnte nur durch einen Anbau, unter gleichzeitiger Umnutzung bereits vorhandener Räume erreicht werden. Neu geschaffen bzw. neu gestaltet wurden folgende Räumlichkeiten: 2 Funktionsräume, 1 Schlafraum sowie 1 Büro.

Die Gesamtkosten der An- bzw. Umbaumaßnahme betrugen ca. 145.000,- €. Neben dem Kreiszuschuss sind Fördermittel beim Land Rheinland-Pfalz beantragt.

Berechnung des Kreiszuschusses:

Zuwendungsfähige Kosten nach dem Raumprogramm (Nr. 1.3 a)
incl. Baunebenkosten (Nr.1.3 b) und Außenanlagen (Nr. 1.3 c):                             100.154,88 €
abzüglich Landeszuwendung:                                                                                     73.904,31 €
verbleibende zuwendungsfähige Kosten (Berechnungsgrundlage)                           26.250,57 €

Kreiszuschuss 40%                                                                                                     10.500,23 €
Kreiszuschuss Erstausstattung (Nr. 1.3 d) der Kreisrichtlinie)                                      2.500,00 €
Kreiszuschuss Gesamt                                                                                            13.000,23 €

Die Mittel stehen im Investitionsplan 2017 zur Verfügung und werden aus den Mitteln des Betreuungsgeldes finanziert.

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss bewilligt der Ortsgemeinde Odenbach einen Kreiszuschuss in Höhe von 13.000,23 Euro für die Umbaumaßnahme zur Einrichtung einer zusätzlichen Krippengruppe in der Kindertagesstätte Odenbach.

 

 

c)  Neue Festlegung der ursprünglich vom Bund für das Betreuungsgeld vorgesehenen Mittel in 2017

Der Landkreis Kusel erhält in den Jahren 2016, 2017 und 2018 aus den ursprünglich vom Bund für das Betreuungsgeld vorgesehenen Mittel ein jährliches Budget in Höhe von 256.362,05 Euro. Die Zuweisung ist für den Bedarf zur weiteren und zusätzlichen Verbesserung der Kindertagesbetreuung und für zusätzliche Ausgaben zur Betreuung von Flüchtlingskindern zu verwenden. Für das Jahr 2017 war vorgesehen, die Mittel in vollem Umfang für Investitionszuwendungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für den Ausbau von Kindertagesstätten zu verwenden. Die entsprechenden Mittel stehen im Investitionsplan unter Buchungsstelle 36502.78143 bereit. Aufgrund zeitlicher Verzögerungen bei den geplanten Bauvorhaben kann jedoch nur ein kleiner Teil der Finanzmittel (für die Kindertagesstätten Neunkirchen und Odenbach) aus dem Betreuungsgeld für investive Maßnahmen genutzt werden.

Gleichzeitig sind die Mittel aus dem Betreuungsgeld ausschließlich für das jeweilige Jahr bewilligt, d.h. dass die Zuwendung kann nur für Maßnahmen verwendet werden, die bis zum 31.12 des jeweiligen Jahres abgeschlossen sind

Um die restlichen Mittel im Bewilligungsjahr 2017 zweckmäßig und periodengerecht zu verwenden, schlägt das Jugendamt der Kreisverwaltung Kusel daher vor, die Mittel für die Finanzierung der Kreisanteile der Personalkosten für die Neu-und Weiterbewilligung von interkulturellen Fachkräfte, das Zusatzpersonal für den Ausbau der Ganztags-Betreuung und das Zusatzpersonal wegen erhöhtem Betreuungsbedarfes gemäß der LVO zu verwenden.

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zur Verwendung der ursprünglich für das Betreuungsgeld vorgesehenen Mittel zu.