Zuwendungen nach § 58 Abs. 3 LKO

Betreff
Zuwendungen nach § 58 Abs. 3 LKO
hier: Genehmigung zur Annahme von Spenden
Vorlage
0716/2017
Art
Vorlage KA

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss stimmt der Annahme der oben aufgeführten Spenden zu.

 

Beschlussvorlage:

 

Laut § 58 Abs. 3 LKO darf der Landkreis zur Erfüllung seiner Aufgaben Sponsoring-

leistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln. Über die Annahme oder Vermittlung einer Zuwendung entscheidet gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 12 der Hauptsatzung des Landkreises Kusel der Kreisausschuss.

 

Folgende Zuwendungen wurden dem Landkreis Kusel angeboten und durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ohne Beanstandungen geprüft:

 

Zuwendungsgeber

Art der Zuwendung/Verwendungs-zweck

Höhe der Zuwendung

Zuwendungsempfänger

Ingenieurbüro Christian Decker, Kusel

 

Geldzuwendung für die Mutter-Kind-

Gruppe des Jugendamtes

 

150,00 €

 

 

 

Kreisverwaltung Kusel, Kreisjugendamt

 

Kreissparkasse Kusel

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geldzuwendungen für das Tierheim

Jettenbach, für kulturelle Aufgaben und

Investitionen für Schulen

 

 

 

 

 

 

 

8.000,00 €

13.373,93 €

45.200,00 €

 

12.331,32 €

598,99 €

574,99 €

1.046,01 €

12.867,78 €

9.406,98 €

103.400,00 €

 

Tierheim Jettenbach

Allgem.Kulturförderung

Skulptur für „Straße des

Friedens“ in Reipoltskirchen

Gymnasium Kusel

Jakob-Muth-Schule Kusel

Janusz-Korczak-Schule

Paul-Moor-Schule Kusel

Berufsbildende Sch.Kusel

Gymnasium Lauterecken