Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
stimmt der Annahme der oben aufgeführten Spenden zu.
Beschlussvorlage:
Laut § 58 Abs. 3 LKO
darf der Landkreis zur Erfüllung seiner Aufgaben Sponsoring-
leistungen, Spenden,
Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte
vermitteln. Über die Annahme oder Vermittlung einer Zuwendung entscheidet gemäß
§ 5 Abs. 3 Nr. 12 der Hauptsatzung des Landkreises Kusel der Kreisausschuss.
Folgende Zuwendungen
wurden dem Landkreis Kusel angeboten und durch die Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion ohne Beanstandungen geprüft:
Zuwendungsgeber |
Art der Zuwendung/Verwendungs-zweck |
Höhe der Zuwendung |
Zuwendungsempfänger |
Ingenieurbüro
Christian Decker, Kusel |
Geldzuwendung
für die Mutter-Kind- Gruppe
des Jugendamtes |
150,00 € |
Kreisverwaltung
Kusel, Kreisjugendamt |
Kreissparkasse
Kusel |
Geldzuwendungen
für das Tierheim Jettenbach,
für kulturelle Aufgaben und Investitionen
für Schulen |
8.000,00 € 13.373,93 € 45.200,00 € 12.331,32 € 598,99 € 574,99 € 1.046,01 € 12.867,78 € 9.406,98 € 103.400,00 € |
Tierheim
Jettenbach Allgem.Kulturförderung Skulptur
für „Straße des Friedens“
in Reipoltskirchen Gymnasium
Kusel Jakob-Muth-Schule
Kusel Janusz-Korczak-Schule Paul-Moor-Schule
Kusel Berufsbildende
Sch.Kusel Gymnasium
Lauterecken |