Beschlussvorschlag:
Der
Kreisausschuss beschließt, dass sich der Landkreis Kusel auf Basis der
entstehenden Kostenersparnis der Straßenbaumaßnahme an dem Projekt
Renaturierung des Remigiusbaches mit 25.000 € zugunsten der Verbandsgemeinde
Altenglan beteiligt.
Beschlussvorlage:
Die Kreisstraße K
21 in der OD Rammelsbach soll auf einer Länge von rd. 180 m ausgebaut werden.
In der KA-Sitzung vom 19.04.2013 wurde die Baumaßnahme ausführlich erörtert und
auf dieser Basis das Baurechtsverfahren eingeleitet, welches nun kurz vor dem
Abschluss steht. Die Umsetzung soll noch in diesem Jahr beginnen.
Räumlich und
inhaltlich angrenzend an das Straßenbauprojekt schließt sich die von der
Verbandsgemeinde Altenglan projektierte Renaturierung des Remigiusbaches im
Bereich zwischen Kreisstraße, Hüttstraße und Steinbruchstraße an.
Im Vorgriff auf die
anstehenden Baumaßnahmen hat die Ortsgemeinde Rammelsbach bereits in diesem
Bereich befindliche leerstehende Gebäude rückgebaut und somit die grundlegenden
Voraussetzungen für die Realisierbarkeit weiterer Maßnahmen geschaffen.
Im Rahmen der
Renaturierung soll der Remigiusbach hinter der Verrohrung unterhalb der
Hüttstraße offengelegt werden, um dann als offenes Fließgewässer mäandrierend
in die bestehende Bahnunterführung in den Kuselbach einzumünden. Im Zuge dieser
Maßnahme ist die Sicherung und Gestaltung der Böschung unterhalb des
Brückenbauwerks der Kreisstraße vorgesehen. Der Vorteil der geplanten
Böschungsmodellierung erwächst aus wirtschaftlicher Sicht hauptsächlich
zugunsten des Straßenbaulastträgers, da keine aufwendige Stützmauer hergestellt werden muss, sondern auf Grund des
entstehenden Böschungsprofiles eine in der Höhe niedrigere und somit weniger
umfängliche Variante realisiert werden kann.
Nach Schätzungen
des Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern bewegt sich die daraus resultierende
Kostenersparnis für den Straßenbaulastträger Landkreis Kusel zwischen 20.000
und 30.000 €.
Die vorliegenden
Planungen beziffern die Kosten der Renaturierungsmaßnahme auf rd. 90.000 €.
Nach Rücksprache mit der SGD Süd und dem Umweltministerium wurde eine
Bezuschussung i.H.v. 60% der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt.
Vor dem Hintergrund
der voran beschriebenen Synergieeffekte hat die Verbandsgemeinde Altenglan um
eine Bezuschussung durch den Landkreis Kusel zwecks Senkung ihres Eigenanteils
gebeten.
Der vorgesehene
Haushaltsansatz 2017 für die Kreisstraßenmaßnahme Teilausbau K 21 i.H.v.
350.000 € berücksichtigt noch nicht die beschriebene mögliche Kostenersparnis,
sondern wurde auf Basis einer isoliert betrachteten Straßenbaumaßnahme
erstellt.