Kreisstraßen

Betreff
Kreisstraßen
hier: Gemeinschaftsmaßnahme Teilsausbau der K 21 OD Rammelsbach und Renaturierung des Remigiusbaches - Kostenbeteiligung
Vorlage
0713/2017
Art
Vorlage KA

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt, dass sich der Landkreis Kusel auf Basis der entstehenden Kostenersparnis der Straßenbaumaßnahme an dem Projekt Renaturierung des Remigiusbaches mit 25.000 € zugunsten der Verbandsgemeinde Altenglan beteiligt.

 

Beschlussvorlage:

 

Die Kreisstraße K 21 in der OD Rammelsbach soll auf einer Länge von rd. 180 m ausgebaut werden. In der KA-Sitzung vom 19.04.2013 wurde die Baumaßnahme ausführlich erörtert und auf dieser Basis das Baurechtsverfahren eingeleitet, welches nun kurz vor dem Abschluss steht. Die Umsetzung soll noch in diesem Jahr beginnen.

 

Räumlich und inhaltlich angrenzend an das Straßenbauprojekt schließt sich die von der Verbandsgemeinde Altenglan projektierte Renaturierung des Remigiusbaches im Bereich zwischen Kreisstraße, Hüttstraße und Steinbruchstraße an.

Im Vorgriff auf die anstehenden Baumaßnahmen hat die Ortsgemeinde Rammelsbach bereits in diesem Bereich befindliche leerstehende Gebäude rückgebaut und somit die grundlegenden Voraussetzungen für die Realisierbarkeit weiterer Maßnahmen geschaffen.

 

Im Rahmen der Renaturierung soll der Remigiusbach hinter der Verrohrung unterhalb der Hüttstraße offengelegt werden, um dann als offenes Fließgewässer mäandrierend in die bestehende Bahnunterführung in den Kuselbach einzumünden. Im Zuge dieser Maßnahme ist die Sicherung und Gestaltung der Böschung unterhalb des Brückenbauwerks der Kreisstraße vorgesehen. Der Vorteil der geplanten Böschungsmodellierung erwächst aus wirtschaftlicher Sicht hauptsächlich zugunsten des Straßenbaulastträgers, da keine aufwendige Stützmauer hergestellt werden muss, sondern auf Grund des entstehenden Böschungsprofiles eine in der Höhe niedrigere und somit weniger umfängliche Variante realisiert werden kann.

Nach Schätzungen des Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern bewegt sich die daraus resultierende Kostenersparnis für den Straßenbaulastträger Landkreis Kusel zwischen 20.000 und 30.000 €.

Die vorliegenden Planungen beziffern die Kosten der Renaturierungsmaßnahme auf rd. 90.000 €. Nach Rücksprache mit der SGD Süd und dem Umweltministerium wurde eine Bezuschussung i.H.v. 60% der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt.

Vor dem Hintergrund der voran beschriebenen Synergieeffekte hat die Verbandsgemeinde Altenglan um eine Bezuschussung durch den Landkreis Kusel zwecks Senkung ihres Eigenanteils gebeten.

 

Der vorgesehene Haushaltsansatz 2017 für die Kreisstraßenmaßnahme Teilausbau K 21 i.H.v. 350.000 € berücksichtigt noch nicht die beschriebene mögliche Kostenersparnis, sondern wurde auf Basis einer isoliert betrachteten Straßenbaumaßnahme erstellt.