Zuschüsse des Landkreises an Träger von Kindertagesstätten

Betreff
Zuschüsse des Landkreises an Träger von Kindertagesstätten, a) Kommunale Kindertagesstätte Altenkirchen (Dachsanierung und Umbau für Kleinkindplätze) b) Prot. Kindertagesstätte Paul Gerhardt, Kusel (Dachsanierung) c) Kommunale Kindertagesstätte "Regenbogen", Herschweiler-Pettersheim (Umbau für Kleinkindplätze) d) Kommunale Kindertagesstätte Konken (Umbau für Kleinkindplätze) e) Kommunale Kindertagesstätte "Kückennest", Pfeffelbach (Umbau für Kleinkindplätze)
Vorlage
0066/2011
Art
Vorlage KA

Beschlussvorschlag zu a):

 

Der Ortsgemeinde Altenkirchen werden für den Ausbau von 13 zusätzlichen  U3-Plätze  52.000,-- €, für die Dachsanierung 42.938,75 € und für Planungskosten  19.500,-- € bewilligt. Insgesamt beträgt der Kreiszuschuss 114.438,75 €.

Die Bewilligung steht unter dem Vorbehalt der jährlichen Haushaltsplanung des Landkreises sowie den jeweiligen Haushaltsgenehmigungen durch die Aufsichtsbehörde.

 

 

Beschlussvorschlag zu b):

 

Der Protestantischen Kirchengemeinde Kusel wird für die Erneuerung des Daches der Kindertagesstätte Paul-Gerhardt ein Zuschuss von 12.875,- € bewilligt.

Die Bewilligung steht unter dem Vorbehalt der jährlichen Haushaltsplanung des Landkreises sowie den jeweiligen Haushaltsgenehmigungen durch die Aufsichtsbehörde.

 

 

Beschlussvorschlag zu c):

 

Der Ortsgemeinde Herschweiler-Pettersheim werden für den Ausbau von 17 zusätzliche U3-Plätze ein Zuschuss des Landkreises von 53.169,86 € bewilligt.

Die Bewilligung steht unter dem Vorbehalt der jährlichen Haushaltsplanung des Landkreises sowie den jeweiligen Haushaltsgenehmigungen durch die Aufsichtsbehörde.

 

 

Beschlussvorschlag zu d):

 

Der Verbandsgemeinde Kusel werden für den Ausbau von 11 zusätzlichen U3-Plätzen ein Zuschuss des Landkreises von 44.000,-- € bewilligt.

Die Bewilligung steht unter dem Vorbehalt der jährlichen Haushaltsplanung des Landkreises sowie den jeweiligen Haushaltsgenehmigungen durch die Aufsichtsbehörde.

 

 

Beschlussvorschlag zu e):

 

Der Verbandsgemeinde Kusel werden für den Ausbau zusätzlicher 12 U3-Plätze ein Zuschuss des Landkreises von 48.000,- €  bewilligt.

Die Bewilligung steht unter dem Vorbehalt der jährlichen Haushaltsplanung des Landkreises sowie den jeweiligen Haushaltsgenehmigungen durch die Aufsichtsbehörde.

 

 

 

Beschlussvorlage:

 

Der Landkreis Kusel gewährt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe Zuschüsse an freie und kommunale Träger von Kindertagesstätten zu den Bau – und Ausstattungskosten gemäß § 15 des Kindertagesstättengesetzes (KitaG).

 

Die im Verlauf des Jahres eingegangenen Zuschussanträge werden unter Berücksichtigung der am 20.06.2011 vom Kreistag beschlossenen Zuschussrichtlinien des Landkreises zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Eine Mittelbereitstellung ist, da hierfür für das Jahr 2011 keine Ausgabeverpflichtungen bekannt waren, erst ab dem Haushaltsjahr 2012 möglich.

 

Nach Nr. 1.1 der Richtlinien werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Investitionen für erforderliche Neubau-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen gefördert, wenn dadurch zusätzliche Kindertagesstättenplätze geschaffen werden oder wenn die Baumaßnahme zur bedarfsgerechten Änderung des Betreuungsangebotes erforderlich sind. Außerdem werden Dachsanierungen gefördert, die zur Gewährleistung des Kindertagesstättenbetriebes notwendig sind. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass ein geneigtes Dach gewählt wird.

 

 

a)         Kommunale Kindertagesstätte Altenkirchen (Dacherneuerung und
Umbau für Kleinkindplätze)

 

Die Kindertagesstätte in Altenkirchen ist eine 3-gruppige Einrichtung, zu deren Einzugsbereich auch die Ortsgemeinde Frohnhofen gehört.

Die in einer hexagonalen Modulbauweise im Jahre 1976 errichtete Kindertagesstätte

bedarf dringend einer baulichen Sanierung.

Aufgrund der konstruktionsbedingten Erschwernisse einer Generalsanierung wurde zunächst in baufachlicher Abstimmung mit der Kreisverwaltung ein Neubau als wirtschaftlichste Lösung favorisiert. Seitens des Landkreises war eine richtliniengemäße Zuschussbereitstellung in Aussicht gestellt. Die seinerzeit sich abzeichnende Möglichkeit einer Landesförderung über den Investitionsstock hat sich jedoch nicht bestätigt. .

Infolgedessen war eine Umstellung auf ein finanzierbares Sanierungs- und Umbauprojekt unerlässlich. Die Gesamtkosten hierfür sind mit rund 483.000,-€ veranschlagt. Förderfähig davon sind eine vordringliche Dachsanierung mit entsprechender Außenisolierung und ein Raumkonzept, das die Schaffung von weiteren Kleinkindplätzen (U3-Plätzen) ermöglicht. Hierfür sind der Sanitärbereich, inkl. Wickelmöglichkeit, sowie ein Schlafraum standardgemäß herzurichten und Rückzugsmöglichkeiten in den Gruppenräumen zu schaffen.

 

Förderung von zusätzlichen U3-Plätzen

Nach Nr.1.4 der Zuschussrichtlinien des Landkreises beträgt der Kreiszuschuss für 13 U3-Plätze je 4.000,-- €, insgesamt demnach                                                   52.000,00 €,

höchsten jedoch 90 % der zuwendungsfähigen Kosten nach

Abzug der Landeszuwendung.

 

Vergleichsberechnung:

 

Die auf die Schaffung von U3-Plätzen entfallenden zuwendungsfähigen Kosten

belaufen sich nach baufachlicher Überprüfung auf                           113.927,44 €.

 

abzgl. Landeszuwendung                                                                   52.000,00 €

 

verbleibende zuwendungsfähige Kosten                                            61.927,44 €

hiervon 90 %                                                                                       55.734,70 €

 

Demnach ist ein Kreiszuschuss in Höhe der Förderauschale von  52.000,00 €

zu gewähren.

 

Dacherneuerung

Konstruktionsbedingt ist der Aufbau eines geneigten Daches nicht möglich.

Die Kosten für die notwendige Dacherneuerung betragen nach baufachlicher Überprüfung                                                                                  171.755,02 € Der Zuschuss des Landkreises beträgt nach Nr.1.4 d) der

Richtlinien 25 % der zuschussfähigen Kosten, demnach 42.938,75 €.

 

Planungskosten

Wie bereits beschrieben, war zunächst der fachlich gerechtfertigte Neubau aufgrund des Wegfalls der eingeplanten Landesförderung aus dem Investitionsstock für den Kita-Träger unfinanzierbar geworden. Dies hat sich jedoch erst nach Vorliegen der Entwurfs- und Kostenplanung ergeben.

Da von Anfang an die Neubaualternative in enger Abstimmung mit dem Landkreis erfolgte, beantragt die Ortsgemeinde Altenkirchen, dass sie und der Landkreis sich die bis dahin angefallenen Planungskosten von  39.000,- € teilen.

Die Verwaltung schlägt vor, diesem Antrag stattzugeben und einen Kreisanteil von

19.500,- € zu übernehmen.

 

Insgesamt beträgt der Kreiszuschuss somit 114.438,75 €.

 

b)      Protestantische Kindertagesstätte Paul-Gerhardt, Kusel

 

Die Protestantische Kindertagesstätte Paul-Gerhardt in Kusel ist eine 3-gruppige Einrichtung in der Trägerschaft der Protestantischen Kirchengemeinde.

Das bisherige Flachdach der Kindertagesstätte war nach baufachlicher Überprüfung erheblich sanierungsbedürftig.  Um weitere Sanierungsmaßnahmen, die für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden konnten, zu vermeiden, war für den Erhalt und Fortführung der Kindertagesstätte das Aufbringen eines geneigten Daches dringend erforderlich.

Die für die Erneuerung des Daches notwendigen zuwendungsfähigen  Kosten sind baufachlich auf insgesamt 51.500,00 € festgestellt.

 

Der Zuschuss des Landkreises beträgt nach Nr. 1.4 d) der Richtlinien 25% der zuschussfähigen Kosten, demnach 12.875,-- €.  .

c)         Kommunale Kindertagesstätte „Regenbogen“, Herschweiler-Pettersheim

 

Die Kindertagesstätte in Herschweiler-Pettersheim ist eine 4-gruppige Einrichtung. Zum Einzugsbereich gehören auch die Ortsgemeinden Krottelbach und Langenbach.

Für den bedarfsgerechten Ausbau von 17 zusätzlichen U3-Plätzen wurde im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens der Anbau eines Multifunktionsraums, eines Förderraums und einer Küche unter gleichzeitiger Umnutzung bereits vorhandener Räume zugunsten der Kleinkindplätze zur Auflage gemacht. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf rund 226.000,-- €.

 

Entsprechend den Richtlinien ergibt sich folgende Zuschussberechnung:

Förderpauschale nach Nr.1.4, Buchstabe b) der Richtlinien für 17 zusätzliche

Kleinkindplätze  4.000,- € je neuem U 3-Platz                                                  68.000,-- €,

höchstens jedoch 90 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten

nach Abzug von Zuwendungen Dritter

 

Vergleichsberechnung:

Zuwendungsfähige Kosten nach Nr. 1.3. Buchst.a):

- 1 Stillbeschäftigungsraum                                        28.802,90 €

- 1 Multifunktionsraum                                                59.570,00 €

- 1 Kochküche                                                                        28.126,70 €   

                                                                                  116.499,60 €

Baunebenkosten, Nr.1.3 Buchst.b) (18%)                   20.969,93 €               
Zuwendungsfähige Kosten insgesamt                                                            137.469,53 €

 

abzüglich Zuwendungen Dritter (Landeszuwendung)                                    - 68.000,00 €

verbleiben zuwendungsfähige Kosten                                                          69.469,53 €

Hieraus errechnet sich der Kreiszuschuss von höchstens  90%                     62.522,58 €                                

 

 

d)         Kommunale Kindertagesstätte Konken

 

Die Kindertagesstätte in Konken ist eine 4-gruppige Einrichtung in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Kusel. Zum Einzugsbereich  gehören die Ortsgemeinden Konken, Selchenbach,  Ehweiler,  Albessen, Schellweiler und Herchweiler.

Insgesamt sollen umfangreiche Sanierungsarbeiten ausgeführt und zusätzliche Kleinkindplätze geschaffen werden (Gesamtkosten rd. 623.000,- €).

 

Die Betreuungsvoraussetzungen für zusätzliche U3-Plätze nur mit einem Anbau von drei  Räumen  bei gleichzeitiger Umnutzung bereits vorhandener Funktionsräume zu bewerkstelligen.

 

Entsprechend den Richtlinien ergibt sich folgende Zuschussberechnung:

Förderpauschale nach Nr.1.4, Buchstabe b) der Richtlinien für 11 zusätzliche

Kleinkindplätze 4.000,- je neuem U 3-Platz                                                    44.000,-- €,

höchstens jedoch 90 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten

nach Abzug von Zuwendungen Dritter

 

Vergleichsberechnung:

Zuwendungsfähige Kosten nach Nr. 1.3. Buchst.a):

- 1 Schlafraum                                                            48.300,00 €

- 1 Personalraum                                                        32.200,00 €

- 1 Leitungsbüro                                                          23.119,60 €   

          103.619,60 €

Baunebenkosten, Nr.1.3 Buchst.b) (18%)                  18.651,53 €           

Zuwendungsfähige Kosten insgesamt                                                          122.271,13 €

 

abzüglich Zuwendungen Dritter (Landeszuwendung)                                 - 44.000,00 €

verbleiben zuwendungsfähige Kosten                                                        78.271,13 €

hiervon 90%                                                                                                    53.169,86 €                                 

 

Als Kreiszuschuss ist die Förderpauschale in Höhe von 44.000,-- € zu gewähren.

 

 

e)         Kommunale Kindertagesstätte „Kückennest“ Pfeffelbach

 

Die Kindertagesstätte  in Pfeffelbach ist eine 3-gruppige Einrichtung und steht in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde Kusel. Zum Einzugsbereich gehören die Ortsgemeinden Pfeffelbach, Reichweiler und Thallichtenberg.

Für den bedarfsgerechten Ausbau von 12 zusätzlichen U3-Plätzen wurde im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens der Anbau eines Schlafraums, eines separaten Wickelraums, eines Förderraums, sowie 3 Abstellräumen und eines Hauswirtschaftsraums unter gleichzeitiger Umnutzung bereits vorhandener Räume für die Betreuung von U3-Kinder zur Auflage gemacht. (Einschließlich notweniger Sanierungsarbeiten umfasst die Gesamtbaumaßnahme einen Aufwand von rd. 422.000,- €)

 

Entsprechend den Richtlinien ergibt sich folgende Berechnung:

Förderpauschale nach Nr.1.4, Buchstabe b) der Richtlinien für 12 zusätzliche

Kleinkindplätze 4.000,- je neuem U 3-Platz                                               48.000,-- €,

höchstens jedoch 90 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten

nach Abzug von Zuwendungen Dritter

 

Vergleichsberechnung:

Zuwendungsfähige Kosten nach Nr. 1.3. Buchst.a):

- 1 Schlafraum                                                            48.300,00 €

- 1 Förderraum                                                            32.200,00 €

- 1 Speiseraum                                                           32.200,00 €

- 1 Wickelraum/Behinderten-WC/Waschen               24.536,40 €

- 1 Wirtschaftsraum                                                      6.101,90 €

- 3 Abstellräume                                                          39.139.10 €   

         182.477,40 €

Baunebenkosten, Nr.1.3 Buchst.b) (18%)                  32.845,93 €  

Zuwendungsfähige Kosten insgesamt                                                          215.323,33 €

 

abzüglich Zuwendungen Dritter (Landeszuwendung)                                - 48.000,00 €

verbleiben zuwendungsfähige Kosten                                                        167.323,33 €

hiervon 90%                                                                                                  150.591,00 €                                

 

Als Kreiszuschuss ist daher die Förderpauschale von 48.000,-- € zu gewähren.