Einführung der Biotonne im Landkreis Kusel zum 01.01.2019

Betreff
Einführung der Biotonne im Landkreis Kusel zum 01.01.2019
hier: Entsorgungskonzept für Restmüll und Bioabfälle
Vorlage
0691/2017
Art
Vorlage UmAbAS

Beschlussvorlage: 

 

Nach § 11 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind überlassungspflichtige Bioabfälle grundsätzlich getrennt zu sammeln. Der Landkreis beabsichtigt, die noch ausstehende getrennte Erfassung von Küchenabfällen zum 01.01.2019 einzuführen.

 

Um ein auf die regionalen Gegebenheiten angepasstes Erfassungssystem zu etablieren, wurden im Rahmen der Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes bzw. der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes bereits verschiedene Möglichkeiten der Biogutsammlung geprüft. Aufbauend auf den Analyseergebnissen sprach sich der Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss letztlich dafür aus, jedem Haushalt eine Biotonne zur Verfügung zu stellen.

 

Auf Basis der Vorgaben des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss erarbeitete die Verwaltung in Zusammenarbeit mit TIM CONSULT, Mannheim, ein Konzept zur Entsorgung der Rest- und Bioabfälle ab dem 01.01.2019.

 

Der Inhalt des Konzeptes wird in der Sitzung von einem Vertreter des Beratungs-unternehmens vorgestellt.