Beschlussvorlage:
Nach § 11 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz
(KrWG) sind überlassungspflichtige Bioabfälle grundsätzlich getrennt zu
sammeln. Der Landkreis beabsichtigt, die noch ausstehende getrennte Erfassung
von Küchenabfällen zum 01.01.2019 einzuführen.
Um ein auf die regionalen Gegebenheiten
angepasstes Erfassungssystem zu etablieren, wurden im Rahmen der Erarbeitung
des Klimaschutzkonzeptes bzw. der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes
bereits verschiedene Möglichkeiten der Biogutsammlung geprüft. Aufbauend auf den
Analyseergebnissen sprach sich der Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss
letztlich dafür aus, jedem Haushalt eine Biotonne zur Verfügung zu stellen.
Auf Basis der Vorgaben des Umwelt- und
Abfallwirtschaftsausschuss erarbeitete die Verwaltung in Zusammenarbeit mit TIM
CONSULT, Mannheim, ein Konzept zur Entsorgung der Rest- und Bioabfälle ab dem
01.01.2019.
Der Inhalt des Konzeptes wird in der Sitzung von
einem Vertreter des Beratungs-unternehmens vorgestellt.