Landratswahl

Betreff
Landratswahl
hier: Festlegung der Bekanntmachungsorgane für die öffentliche Ausschreibung der Stelle der Landrätin/des Landrates und Bildung eines Wahlausschusses
Vorlage
0682/2017/1
Art
Vorlage KT
Referenzvorlage

Beschlussvorlage:

 

Gemäß § 58 i.V.m § 7 KWG ist der Landrat Wahlleiter und damit zuständig für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl des Landrates.

 

a) Festlegung der Bekanntmachungsorgane für die öffentliche Ausschreibung der Stelle des Landrates/der Landrätin

 

Entsprechend der Festlegung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier wird die Wahl des Landrates des Landkreises Kusel am 11.06.2017 erfolgen.

 

Nach § 46 Abs. 5 LKO ist die Stelle der Landrätin /des Landrates spätestens am 69. Tag vor der Wahl öffentlich auszuschreiben.

 

Die Ausschreibung soll in folgenden Bekanntmachungsorganen erfolgen:

 

1.    „Die Rheinpfalz“ (Gesamtausgabe)

2.    „Die Rhein-Zeitung“ (Gesamtausgabe)

3.    „Staatsanzeiger“

4.    „Wochenblättern“ für den Landkreis Kusel

 

Darüber hinaus soll die Anzeige auf der Homepage des Landkreises Kusel veröffentlicht werden. Für die Ausschreibung ist der in der Anlage beigefügte Text vorgesehen (Anlage 1).

 

Beschluss:

 

Entsprechend der Empfehlung des Kreisausschuss beschließt der Kreistag die Stelle der Landrätin / des Landrates des Landkreises Kusel in den o.g. Bekanntmachungsorganen und mit dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Anzeigentext auszuschreiben.

 

 

b) Bildung eines Wahlausschusses

 

Oberstes Wahlorgan für die Landratswahl ist gemäß § 58 i.V.m. § 8 KWG der Wahlausschuss.

 

Der Wahlausschuss hat

1. über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zu beschließen,

2. das Gesamtergebnis der Wahl festzustellen,

 

Er besteht aus dem Vorsitzenden und vier oder sechs wahlberechtigten Personen als Beisitzern. Die Beisitzer werden vom Wahlleiter aus den verschiedenen Parteien und Wählergruppen im Landkreis auf deren Vorschlag berufen. Für jeden Beisitzer ist ein Stellvertreter zu benennen.

Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter können nicht Mitglieder oder Stellvertreter im Wahlausschuss sein.

 

Der Wahlleiter beabsichtigt den Ausschuss mit 6 Beisitzern unter Berücksichtigung der politischen Stärkeverhältnisse im Kreistag zu besetzen. Die SPD-Fraktion hat bereits im Vorfeld entschieden zu Gunsten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf einen Losentscheid zu verzichten. Damit ergibt sich folgende Sitzverteilung für den Wahlausschuss:

 

 

 

Beisitzer

Stellvertreter

 

SPD (2)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

CDU (2)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

FWG (1)

 

 

 

 

 

 

Bündnis 90/

Die Grünen (1)