Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes 2017 - 2019

Betreff
Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes 2017 - 2019
Vorlage
0651/2016/1
Art
Vorlage KT
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Entsprechend der Empfehlung des Kreisausschusses beschließt der Kreistag den Kreisumlagehebesatz

 

·           für das Jahr 2017 um 1,5% auf 41% und

 

·           für das Jahr 2019 um weitere 2% auf 43%

 

anzuheben.

 

Für die Jahre 2020 und 2021 besteht der Landkreis Kusel darauf, dass die ADD keine weiteren Kreisumlageerhöhungen fordert.

 

Sollten Bundesmittel für Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis nicht unmittelbar oder durch eine entsprechende gesetzliche Regelung der Länder an die Landkreise, sondern an die nachgeordneten Gemeinden ausgezahlt werden, sind diese zusätzlich zum jeweiligen Zeitpunkt abzuschöpfen.

 

Beschlussvorlage:

 

Im Rahmen der Haushaltsgenehmigung 2016 erwartet die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD), in Anbetracht der erheblichen Jahresfehlbeträge im Ergebnis- und Finanzhaushalt sowie der hohen Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen (rd.188 Mio. € zum 31.12.2016) und der damit einhergehenden bilanziellen Überschuldung von mehr als 130 Mio. € zum 31.12.2016, dass der Landkreis Kusel im Haushaltsjahr 2017 deutlich unter dem eingeplanten Jahresfehlbetrag des Ergebnishaushaltes bleibt und die Neuaufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung reduzieren wird. Aufsichtsbehördlich werden für das Haushaltsjahr 2017 weitreichende, strukturelle und nachhaltige Fehlbetragsreduzierungen sowie eine Reduzierung der Neuaufnahme von Liquiditätskrediten erwartet. Diesbezüglich erbittet die ADD um die Vorlage eines Konzeptes, in dem ausführlich dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen die Organe des Landkreises dieses Ziel erreichen werden.

 

Bei Gesprächen mit Vertretern der ADD wurde an den Landkreis herangetragen, dass eine Kreisumlageerhöhung auf mindestens den Landesdurchschnitt von 43,6% geboten sei. Um den kreisangehörigen Gemeinden diese erhebliche Mehrbelastung nicht in einem Haushaltsjahr zuzumuten, wurde eine stufenweise Anpassung des Hebesatzes mit der Forderung vereinbart, dass die ADD für 2020 und 2021 von weiteren Erhöhungsanforderungen absieht.

 

Die ADD wird sich darauf einlassen, dass der Kreisumlagesatz in 2017 um 1,5% auf 41% erhöht wird, keine Erhöhung im Jahr 2018 stattfindet und eine weitere Anpassung von 2% auf 43% in 2019 vorgenommen wird.

Die ADD hat dieses Vorgehen in einem gesonderten Schreiben ausdrücklich gebilligt.

 

Sie hat allerdings darauf hingewiesen, dass etwaige zusätzlichen Bundesmittel für Aufgabenwahrnehmungen durch den Landkreis, die jedoch vom Bund an die kreisangehörigen Gemeinden ausgezahlt werden, unabhängig von den jetzt geplanten Kreisumlageerhöhungen vollständig abzuschöpfen sind. Ab dem Jahr 2017 erhalten die kreisangehörigen Kommunen im Landkreis zusätzliche Umsatzsteueranteile, die eigentlich nach der Auslegung der Bundesgesetze dem Landkreis, als Träger der Sozialhilfe, zustehen würden. Sollte das Land Rheinland-Pfalz diese „Fehlleitung“ der Umsatzsteueranteile nicht durch Landesgesetz korrigieren, müsste der Kreisumlagehebesatz 2017 um einen „Zuschlag“ aufgestockt werden um diese Mehreinnahmen der kreisangehörigen Kommunen zu 100% abzuschöpfen. Auch diese Maßnahme wird von der ADD zur weiteren Konsolidierung des Kreishaushaltes erwartet. Bereits im Haushaltsjahr 2016 hatte die ADD kritisiert, dass wir diese Abschöpfung nicht vorgenommen haben, aber von einer formellen Beanstandung abgesehen.