Beschlussvorschlag:
Entsprechend der
Empfehlung des Kreisausschusses beschließt der Kreistag den Kreisumlagehebesatz
·
für das
Jahr 2017 um 1,5% auf 41% und
·
für das
Jahr 2019 um weitere 2% auf 43%
anzuheben.
Für die Jahre 2020
und 2021 besteht der Landkreis Kusel darauf, dass die ADD keine weiteren
Kreisumlageerhöhungen fordert.
Sollten Bundesmittel
für Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis nicht unmittelbar oder durch eine
entsprechende gesetzliche Regelung der Länder an die Landkreise, sondern an die
nachgeordneten Gemeinden ausgezahlt werden, sind diese zusätzlich zum
jeweiligen Zeitpunkt abzuschöpfen.
Beschlussvorlage:
Im Rahmen der
Haushaltsgenehmigung 2016 erwartet die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Trier (ADD), in Anbetracht der erheblichen Jahresfehlbeträge im Ergebnis- und
Finanzhaushalt sowie der hohen Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen (rd.188
Mio. € zum 31.12.2016) und der damit einhergehenden bilanziellen Überschuldung
von mehr als 130 Mio. € zum 31.12.2016, dass der Landkreis Kusel im
Haushaltsjahr 2017 deutlich unter dem eingeplanten Jahresfehlbetrag des
Ergebnishaushaltes bleibt und die Neuaufnahme von Krediten zur
Liquiditätssicherung reduzieren wird. Aufsichtsbehördlich werden für das
Haushaltsjahr 2017 weitreichende, strukturelle und nachhaltige
Fehlbetragsreduzierungen sowie eine Reduzierung der Neuaufnahme von
Liquiditätskrediten erwartet. Diesbezüglich erbittet die ADD um die Vorlage
eines Konzeptes, in dem ausführlich dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen die
Organe des Landkreises dieses Ziel erreichen werden.
Bei Gesprächen mit
Vertretern der ADD wurde an den Landkreis herangetragen, dass eine
Kreisumlageerhöhung auf mindestens den Landesdurchschnitt von 43,6% geboten
sei. Um den kreisangehörigen Gemeinden diese erhebliche Mehrbelastung nicht in
einem Haushaltsjahr zuzumuten, wurde eine stufenweise Anpassung des Hebesatzes
mit der Forderung vereinbart, dass die ADD für 2020 und 2021 von weiteren
Erhöhungsanforderungen absieht.
Die ADD wird sich
darauf einlassen, dass der Kreisumlagesatz in 2017 um 1,5% auf 41% erhöht wird,
keine Erhöhung im Jahr 2018 stattfindet und eine weitere Anpassung von 2% auf
43% in 2019 vorgenommen wird.
Die ADD hat dieses
Vorgehen in einem gesonderten Schreiben ausdrücklich gebilligt.
Sie hat allerdings
darauf hingewiesen, dass etwaige zusätzlichen Bundesmittel für
Aufgabenwahrnehmungen durch den Landkreis, die jedoch vom Bund an die
kreisangehörigen Gemeinden ausgezahlt werden, unabhängig von den jetzt
geplanten Kreisumlageerhöhungen vollständig abzuschöpfen sind. Ab dem Jahr 2017
erhalten die kreisangehörigen Kommunen im Landkreis zusätzliche
Umsatzsteueranteile, die eigentlich nach der Auslegung der Bundesgesetze dem
Landkreis, als Träger der Sozialhilfe, zustehen würden. Sollte das Land
Rheinland-Pfalz diese „Fehlleitung“ der Umsatzsteueranteile nicht durch
Landesgesetz korrigieren, müsste der Kreisumlagehebesatz 2017 um einen
„Zuschlag“ aufgestockt werden um diese Mehreinnahmen der kreisangehörigen
Kommunen zu 100% abzuschöpfen. Auch diese Maßnahme wird von der ADD zur
weiteren Konsolidierung des Kreishaushaltes erwartet. Bereits im Haushaltsjahr
2016 hatte die ADD kritisiert, dass wir diese Abschöpfung nicht vorgenommen
haben, aber von einer formellen Beanstandung abgesehen.