Beschlussvorlage:
Da der bisherige Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Rudi
Agne, sein Kreistagsmandat niedergelegt hat, wählt der Rechnungsprüfungsausschuss für die
verbleibende Dauer der Wahlzeit des Kreistages aus seiner Mitte einen neuen
Vorsitzenden (§ 57 LKO i.V.m. § 110 Abs. 1 GemO bzw. § 30 Abs. 3 der
Geschäftsordnung für den Kreistag). Bis dahin führt das älteste anwesende
Ratsmitglied den Vorsitz.
Die
SPD-Kreistagsfraktion, die auch den bisherigen Vorsitzenden vorgeschlagen
hatte, schlägt Herrn Frieder Haag als Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
vor.
Die Grundsätze der
Wahl sind in § 33 LKO i.V.m § 25 der Geschäftsordnung für den Kreistag
festgelegt. Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer
Abstimmung durch Stimmzettel, sofern nicht der Ausschuss mit der Mehrheit der
anwesenden Mitglieder etwas anderes beschließt.