Ausbau des Radwegenetzes „Alle Gemeinden ans Netz“

Betreff
Ausbau des Radwegenetzes „Alle Gemeinden ans Netz“
hier: Anpassung des Kreiszuschusses für die Ortsgemeinden Altenglan, Bosenbach, Niederstaufenbach und Oberstaufenbach
Vorlage
0543/2016
Art
Vorlage KA

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt, den Beschluss vom 16. Juli 2014 hinsichtlich eines Kreiszuschusses für den Bau des Lückenschlusses beim Radweg im Reichenbachtal folgendermaßen abzuändern:

Die Kreiszuwendung beträgt 71% des nach Abzug der Landesförderung verbleibenden Anteils der Ortsgemeinden, jedoch maximal 170.000€.

 

Beschlussvorlage:

 

Der Lückenschluss für den Radweg im Reichenbachtal wird im Jahr 2016 fertiggestellt.

Nach den aktuellen Kostenübersichten des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Kaiserslautern (DLR), das die Maßnahme betreut und durchführt, werden sich die Gesamtkosten von geschätzten 1,7Mio € auf 1,2 Mio € verringern.

Das Projekt wird gemeinsam vom LBM Kaiserslautern für den Anteil des Radweges, der der Landesstraße zuzuordnen ist, dem DLR Kaiserslautern im Rahmen der Bodenordnung und den betroffenen Ortsgemeinden Altenglan, Bosenbach, Niederstaufenbach und Oberstaufenbach finanziert.

 

Der Kreiszuschuss ist momentan gemäß des Kreisausschussbeschlusses vom 16. Juli 2014 an die Gesamtkosten gekoppelt, und verringert sich entsprechend der neuen Kostenberechnung von 170.000€ auf 120.000€.

 

Seitens der Verbandsgemeinde Altenglan wurde im Namen der Ortsgemeinden nun aber darum gebeten, diesen Beschluss anzupassen, da die Einsparungen in Höhe von 500.000€ überwiegend bei den Maßnahmenteilen greifen, die durch den LBM und das DLR finanziert werden. Die Kosten, die den Ortsgemeinden zuzuordnen sind, verringern sich hingegen nur von 800.000€ auf 710.000€.

 

Daher verbleibt nach Abzug der Landesförderung in Höhe von 70% der förderfähigen Kosten von 710.000€ und des Zuschusses von 10% der Gesamtkosten seitens des Landkreises Kusel (120.000€ bei Gesamtkosten von 1.2 Mio€) ein Eigenanteil der Ortsgemeinden von 93.000€. Dies sind 23.000€ mehr als bei den ursprünglich geschätzten Kosten von 1,7 Mio.

 

Die Übersicht über die Kostenberechnungen und jeweiligen Anteile sind in den folgenden Tabellen dargestellt:


 

Kalkulation Juli 2014

 

Kalkulation Dez. 2015 (nach Teilabwicklung)

Gesamtkosten

1.700.000,00

Gesamtkosten

1.200.000,00

Anteil VG / OGs

800.000,00

Anteil VG / OGs

710.000,00

davon

70% Förderung Land

560.000,00

davon

70% Förderung Land

497.000,00

Kosten Gemeinde nach Förderung

240.000,00

Kosten Gemeinde nach Förderung

213.000,00

Abzüglich 10% der Gesamtkosten

(Anteil Kreis)

170.000,00

Abzüglich 10% der Gesamtkosten (Anteil Kreis)

120.000,00

verbleibt Anteil OG

70.000,00

verbleibt Anteil OG

93.000,00

Vorschlag Neubeschluss

 

Gesamtkosten

1.200.000,00

Anteil VG / OGs

710.000,00

davon

70% Förderung Land

497.000,00

Kosten Gemeinde nach Förderung

213.000,00

Abzüglich 71% der OG-Kosten

(Anteil Kreis)

151.230,00

71% entspricht dem Anteil der 170.000 an den ursprünglichen 240.000 Gemeindeanteil

verbleibt Anteil OG

61.770,00

 

Die Verbandsgemeinde Altenglan bittet daher darum, den Zuschuss des Kreises prozentual an die Höhe des Eigenanteils der Ortsgemeinden zu koppeln, damit auch diese von den geringeren Baukosten profitieren können anstatt als einzige Beteiligte Mehrkosten tragen zu müssen.

Wenn die 170.000€ Kreiszuschuss aus der Kostenberechnung vom Juli 2014 aus den 240.000€ Eigenanteil Ortsgemeinden prozentual ermittelt werden, ergibt das einen Zuschussanteil des Landkreises von 71% des kommunalen Eigenanteils.

Diese Prozentzahl auf die neue Berechnung angewandt, ergibt einen Kreiszuschuss von 151.230,00 € bei einem Eigenanteil der Gemeinden von 61.770,00 € und damit für beide kommunalen Partner eine Verringerung des ursprünglichen Finanzbedarfs.