Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss beschließt, den Beschluss vom 16. Juli 2014
hinsichtlich eines Kreiszuschusses für den Bau des Lückenschlusses beim Radweg
im Reichenbachtal folgendermaßen abzuändern:
Die Kreiszuwendung beträgt 71% des nach Abzug der Landesförderung
verbleibenden Anteils der Ortsgemeinden, jedoch maximal 170.000€.
Beschlussvorlage:
Der Lückenschluss für den Radweg im Reichenbachtal wird im Jahr 2016
fertiggestellt.
Nach den aktuellen Kostenübersichten des Dienstleistungszentrums
Ländlicher Raum Kaiserslautern (DLR), das die Maßnahme betreut und durchführt,
werden sich die Gesamtkosten von geschätzten 1,7Mio € auf 1,2 Mio € verringern.
Das Projekt wird gemeinsam vom LBM Kaiserslautern für den Anteil des
Radweges, der der Landesstraße zuzuordnen ist, dem DLR Kaiserslautern im Rahmen
der Bodenordnung und den betroffenen Ortsgemeinden Altenglan, Bosenbach, Niederstaufenbach
und Oberstaufenbach finanziert.
Der Kreiszuschuss ist momentan gemäß des Kreisausschussbeschlusses vom
16. Juli 2014 an die Gesamtkosten gekoppelt, und verringert sich entsprechend
der neuen Kostenberechnung von 170.000€ auf 120.000€.
Seitens der Verbandsgemeinde Altenglan wurde im Namen der Ortsgemeinden
nun aber darum gebeten, diesen Beschluss anzupassen, da die Einsparungen in
Höhe von 500.000€ überwiegend bei den Maßnahmenteilen greifen, die durch den
LBM und das DLR finanziert werden. Die Kosten, die den Ortsgemeinden zuzuordnen
sind, verringern sich hingegen nur von 800.000€ auf 710.000€.
Daher verbleibt nach Abzug der Landesförderung in Höhe von 70% der
förderfähigen Kosten von 710.000€ und des Zuschusses von 10% der Gesamtkosten seitens
des Landkreises Kusel (120.000€ bei Gesamtkosten von 1.2 Mio€) ein Eigenanteil
der Ortsgemeinden von 93.000€. Dies sind 23.000€
mehr als bei den ursprünglich geschätzten Kosten von 1,7 Mio.
Die Übersicht über die Kostenberechnungen und jeweiligen Anteile sind in
den folgenden Tabellen dargestellt:
Kalkulation Juli 2014 |
|
Kalkulation Dez. 2015 (nach Teilabwicklung) |
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Gesamtkosten |
1.700.000,00 € |
Gesamtkosten |
1.200.000,00 € |
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Anteil VG / OGs |
800.000,00 € |
Anteil VG / OGs |
710.000,00 € |
|
davon 70% Förderung Land |
560.000,00 € |
davon 70% Förderung Land |
497.000,00 € |
|
Kosten Gemeinde nach Förderung |
240.000,00 € |
Kosten Gemeinde nach Förderung |
213.000,00 € |
|
Abzüglich 10% der Gesamtkosten (Anteil Kreis) |
170.000,00 € |
Abzüglich 10% der Gesamtkosten (Anteil Kreis) |
120.000,00 € |
|
verbleibt
Anteil OG |
70.000,00
€ |
verbleibt
Anteil OG |
93.000,00
€ |
|
Vorschlag Neubeschluss |
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Gesamtkosten |
1.200.000,00 € |
|||
Anteil VG / OGs |
710.000,00 € |
|||
davon 70% Förderung Land |
497.000,00 € |
|||
Kosten Gemeinde nach Förderung |
213.000,00 € |
|||
Abzüglich 71% der OG-Kosten (Anteil Kreis) |
151.230,00 € |
71% entspricht dem Anteil der 170.000€ an den ursprünglichen 240.000 €
Gemeindeanteil |
||
verbleibt
Anteil OG |
61.770,00
€ |
Die Verbandsgemeinde Altenglan bittet daher darum, den Zuschuss des
Kreises prozentual an die Höhe des Eigenanteils der Ortsgemeinden zu koppeln,
damit auch diese von den geringeren Baukosten profitieren können anstatt als
einzige Beteiligte Mehrkosten tragen zu müssen.
Wenn die 170.000€ Kreiszuschuss aus der Kostenberechnung vom Juli 2014
aus den 240.000€ Eigenanteil Ortsgemeinden prozentual ermittelt werden, ergibt
das einen Zuschussanteil des Landkreises von 71% des kommunalen Eigenanteils.
Diese Prozentzahl auf die neue Berechnung angewandt, ergibt einen
Kreiszuschuss von 151.230,00 € bei einem Eigenanteil der Gemeinden von 61.770,00
€ und damit für beide kommunalen Partner eine Verringerung des ursprünglichen
Finanzbedarfs.