Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt:
a) den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2014 der Einrichtung
„Abfallentsorgung“ wie vorgelegt mit der Bilanzsumme
Aktiva: 20.190.973,64
€
Passiva: 20.190.973,64 €
und den Jahresgewinn in Höhe von 474.758,17
€ gem. § 27 Abs. 2 EigAnVO festzustellen. Die Feststellung des
Jahresabschlusses beinhaltet zugleich eine Entlastung bezüglich der
Jahresrechnung.
b) den Jahresgewinn in Höhe von 474.758,17
€ der allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Beschlussvorlage:
Gem. § 57 LKO i. V. m. § 86 Abs. 2 GemO ist die
Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises Kusel nach den Vorschriften der
Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) zu verwalten.
Dies bedeutet, dass die Bestimmungen des zweiten Abschnittes der EigAnVO
über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen anzuwenden sind. Hiernach
hat die Rechnungslegung der Abfallentsorgung nach den Grundsätzen der doppelten
kaufmännischen Buchführung zu erfolgen.
Der Abschluss für das Wirtschaftsjahr 2014 wurde von der Verwaltung
entsprechend der §§ 22 bis 27 EigAnVO erstellt und von der Mittelrheinischen
Treuhand GmbH geprüft. Der nach kommunalrechtlichen Vorschriften vorgesehene
Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt.
Das Wirtschaftsjahr wurde mit folgender Bilanzsumme abgeschlossen:
Aktiva: 20.190.973,64
€
Passiva: 20.190.973,64 €
Das Jahresergebnis war gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen durch
folgende Sachverhalte beeinflusst:
·
Die
Umsatzerlöse aus dem Betrieb gewerblicher Art erhöhten sich auf Grund der
gestiegenen Mengen an akquirierten Abfällen um 1.149 T€.
·
Im
Berichtsjahr wurde die Abschreibung der abnutzbaren Vermögensgegenstände der
Deponie Schneeweiderhof von einer linearen zeitraumabhängigen auf eine
mengenabhängige Abschreibungsmethode umgestellt. Durch diese Umstellung und der
im Berichtsjahr auf der Deponie eingebauten Mengen erhöhten sich Abschreibungen
gegenüber dem Vorjahr um 1.286 T€ auf 2.202 T€.
·
In
2014 wurde die Rückstellung für die Rekultivierung und die Nachsorge der
Deponie Schneeweiderhof, die bisher deponieabschnittsweise erfolgte, auf den
Deponieabschnitt II erweitert. Auf Grund der Einbindung des Deponieabschnittes
II wurden die Rückstellungen neu berechnet. Im Ergebnis mussten die Zuführungen
zur Rückstellung für Rekultivierung und Nachsorge der Deponie Schneeweiderhof
um 4.626 T€ erhöht werden. Dies führte zu einem Anstieg der sonstigen
betrieblichen Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr um 4.637 T€.
·
Aus
der Abzinsung dieser Nachsorgerückstellung für die Deponie Schneeweiderhof ergab
sich im Gegenzug ein Zinsertrag von 4.204 T€, der ursächlich war für den
Anstieg der Sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen um insgesamt 4.206 T€.
·
Die
Zinsen und ähnlichen Aufwendungen verringerten sich um 414 T€. Die
Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der langfristigen Rückstellungen für die
Nachsorgekosten von Deponien sanken gegenüber dem Vorjahr um 381 T€, da im Jahr
2014 lediglich eine Aufzinsung der Nachsorgerückstellungen für die ehemalige
Hausmülldeponie in Lauterecken bzw. der Bau-schuttdeponie in Waldmohr
vorgenommen werden musste.
Danach ergibt sich ein Jahresgewinn in der Gewinn- und Verlustrechnung
in Höhe von
474.758,17
€.
Der Jahresgewinn 2014 liegt somit rd. 92 T€ unter dem geplanten Ergebnis
(rd. 566 T€).
Entsprechend der LVO über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom
22.07.1991 fand in der Sitzung des Kreisausschusses am 25.11.2015 eine
Schlussbesprechung statt, zu der auch der Rechnungshof eingeladen wurde.
Der Jahresabschluss sowie der Prüfungsbericht liegen der Beschlussvorlage
bei.
Der Jahresabschluss, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht sind
entsprechend § 27 Abs. 2 EigAnVO dem Kreistag nach Prüfung durch einen
sachverständigen Abschlussprüfer zur Feststellung vorzulegen.
Der Jahresabschluss soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf des
Wirtschaftsjahres festgestellt werden.
Gleichzeitig ist über die Verwendung des Jahresgewinnes zu beschließen.