Verlängerung der S-Bahn Rhein-Neckar von Homburg nach Zweibrücken

Betreff
Verlängerung der S-Bahn Rhein-Neckar von Homburg nach Zweibrücken
hier: Beteiligung des Landkreises Kusel an den Planungskosten
Vorlage
0510/2015/1
Art
Vorlage KA

Beschlussvorschlag:

 

Entsprechend der Empfehlung des Kreisausschusses beschließt der Kreistag, dass sich der Landkreis Kusel an den Planungskosten für die S-Bahn-Verlängerung der Strecke Osterburken – Homburg über Homburg hinaus bis nach Zweibrücken mit einem Anteil in Höhe von 16,01 % entsprechend eines Einwohnerschlüssels beteiligt. Demnach beziffert sich der Kreisanteil nach derzeitigem Stand auf 223.622,85 €. Die Haushaltsmittel sollen in 2016 sowie den Folgejahren bereitgestellt werden. Insofern ergeht der Beschluss vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung durch die ADD.

 

Beschlussvorlage:

 

Wie uns die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN) mitgeteilt hat, wurde die Nutzen-Kosten-Untersuchung für die S-Bahn-Verlängerung der S-Bahnstrecke Osterburken – Homburg über Homburg hinaus bis nach Zweibrücken zwischenzeitlich abgeschlossen. Für den Fall einer stündlichen Verlängerung mit Herstellung eines Übereckanschlusses in Einöd weist die Untersuchung mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,24 ein deutlich positives Ergebnis auf. Damit ist die Voraussetzung für eine Förderung der Maßnahme aus dem GVFG-Bundesprogramm als Bestandteil der 2. Ausbaustufe der S-Bahn Rhein-Neckar gegeben. Auf dieser Grundlage werden seitens des VRN´s derzeit die weiteren Schritte hin zu einer Realisierung eingeleitet. Als nächstes soll in Abstimmung mit den beiden beteiligten Ländern zeitnah die Entwurfsplanung beauftragt werden. Hierzu ist der Abschluss einer Planungsvereinbarung mit der DB Netz AG als Vorhabenträgerin erforderlich.

 

Die Vorplanung war ausschließlich von den beiden beteiligten Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland finanziert worden. Die anschließende Nutzen-Kosten-Untersuchung hat auch der Zweckverband Verkehrsbund Rhein-Neckar (ZRN) wie in solchen Fällen üblich mitfinanziert. Die weiteren Planungsphasen sind nach den Regularien des ZRN zu finanzieren, so dass für die weitere Umsetzung kommunale Finanzierungsanteile notwendig werden. Nach heutigem Kenntnisstand (Schätzung!) ist von einem kommunalen Finanzierungsanteil auf rheinland-pfälzischer Seite in Höhe von rund 2,73 Mio. € (Planungskosten 1,33 Mio. €, Baukosten 1,40 Mio. €) auszugehen. Insgesamt werden die Kosten für das Projekt nach Abschluss der Vorplanung mit 31,29 Mio. € (Planungskosten 6,10 Mio. €, Baukosten 25,19 Mio. €) veranschlagt.

 

Die Finanzierung der kommunalen Anteile an den Planungs- und Baukosten erfolgt - wie beim S-Bahn-Projekt üblich - im Rahmen einer ZRN-Umlage. Es ist beabsichtigt, die kommunale Mitfinanzierung innerhalb des ZRN in Anlehnung an die in 2004 vom damaligen Zweckverband Westpfalz Verkehrsverbund getroffenen Grundsatzbeschlüsse zur Finanzierung der Maßnahme Kaiserslautern-Homburg abzuwickeln. Damit wird das damalige Meinungsbild der westpfälzischen Gebietskörperschaften aufgegriffen, wonach das für die Maßnahme Kaiserslautern - Homburg beschlossene besondere Solidaritätsprinzip auch auf zukünftige Maßnahmen in der Westpfalz Anwendung finden sollte. Im Rahmen des einstimmigen Beschlusses der ZRN-Verbandsversammlung aus dem Jahre 2011, die Reaktivierung der Bahnlinie umzusetzen, war dies auch in den Diskussionen der Versammlung nochmals so bestätigt worden. Dies bedeutet, dass die Planungskosten nach einem Einwohnerschlüssel durch alle westpfälzischen Aufgabenträger zu tragen sind. Die zukünftigen Baukostenanteile sind dem entsprechend nach Belegenheit durch den jeweils betroffenen Aufgabenträger zu übernehmen.

 

Eine Darstellung des Finanzierungsmodells sowie der auf die westpfälzischen Gebietskörperschaften entfallenden Finanzierungsanteile sind als Anlage beigefügt. Demnach entfällt hinsichtlich der Planungskosten auf den Landkreis Kusel ein rd. 16-prozentiger Anteil in Höhe von 223.622,85 €. Dieser Betrag soll in den nächsten Jahren kassenwirksam werden, wobei die Aufteilung auf die einzelnen Jahre derzeit noch nicht feststeht.

 

Um eine zeitnahe Weiterführung der Planung zu ermöglichen, hält der VRN eine Beschlussfassung des ZRN im zweiten Halbjahr 2015 für erforderlich (ggf. durch einen Umlaufbeschluss). Vor diesem Hintergrund sollten die erforderlichen Beschlüsse auf kommunaler Seite nach Möglichkeit schnellstmöglich gefasst werden.