Kreisstraßen

Betreff
Kreisstraßen
hier: Einziehung einer Teilstrecke der Kreisstraße K 4 südlich der Ortsgemeinde Dunzweiler
Vorlage
0505/2015
Art
Vorlage KA

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die nach dem Landesstraßengesetz erforderlichen

Verfahren zwecks Einziehung einer wie vorgenannt beschriebenen Teilstrecke der Kreisstraße K 4 einzuleiten und durchzuführen.

 

Beschlussvorlage:

 

Die südlich der Gemeinde Dunzweiler befindliche Teilstrecke der Kreisstraße K 4 hatte ursprünglich eine überörtliche Verbindungsfunktion zwischen der Landesstraße L 354 (Rheinland-Pfalz) und zweier saarländischer Landesstraßen im Bereich der Gemarkung Lautenbach.

 

Auf Grund der bereits vollzogenen Abstufung des Teilstückes der Straße auf saarländischer Seite zwischen Lautenbach und der Landesgrenze Rheinland-Pfalz zu einer Forststraße (Nr. 458) ist die voran beschriebene Funktion des Teilstückes der K 4 vollständig entfallen.

 

Die nachfolgend näher bestimmte Teilstrecke ist also für den öffentlichen Verkehr entbehrlich geworden und soll folgerichtig gemäß Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (§ 37 LStrG) eingezogen werden.

 

Die einzuziehende Strecke  mit einer Gesamtlänge von 0,140 km verläuft vollständig im Gebiet der Ortsgemeinde Dunzweiler

 

ab Station 0,000 von Netzknoten 6509012

bis Station 0,140 nach Netzknoten 6509011.

 

Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz hat als Straßenaufsichtsbehörde der Einziehung mit Schreiben vom 02.12.2014 zugestimmt.