Eilentscheidung:
Am 28.07.2015 hat der Landrat mit Zustimmung der Kreisbeigeordneten beschlossen den Auftrag über die Arbeiten an der Kreisstraße K 68, 2. BA, wie von der Verwaltung und dem LBM vorgeschlagen an den Bieter mit dem annehmbarsten und wirtschaftlichsten Angebot, die Firma Otto Jung zum Gesamtangebotspreis von -brutto- 407.733,10 € (Anteil des Landkreises Kusel -brutto- 277.773,80 €) zu vergeben.
Mit Beschluss des
Kreisausschusses vom 19.05.2014 wurden die Straßenbauarbeiten zum ersten
Bauabschnitt des Ausbaus der Kreisstraße K 67/K 68 in der OD Hoppstädten
vergeben. Dieser erste Bauschnitt umfasste die Teilstrecke vom Ortseingang aus
Richtung Sien kommend bis zum Einmündungsbereich der K 67 in der Ortsmitte.
Nachdem die erforderlichen
Arbeiten zwischenzeitlich fertig gestellt wurden, soll nun die Umsetzung des zweiten
Bauanschnittes erfolgen.
Der dritte und abschließende
Bauabschnitt (K 67 Richtung Merzweiler) soll im nächsten Jahr realisiert
werden.
Der zweite Bauabschnitt umfasst
die ca. 300 m lange Teilstrecke vom Einmündungsbereich der K 67 in der
Ortsmitte bis zum Ortsausgang Richtung Schweinschied.
Der Zustand der
Straßenbefestigung der K 68 entspricht nicht mehr den heutigen verkehrlichen
Anforderungen. Die Fahrbahndecke ist geprägt durch viele Flickstellen,
Netzrisse und Unebenheiten, die auf eine nicht ausreichende Dimensionierung des
Fahrbahnoberbaus zurückzuführen sind.
Der geplante Vollausbau der
Fahrbahn (55 cm) beinhaltet daher den Aufbau einer Frostschutzschicht sowie
einer Asphalttrag- und Deckschicht.
Die Straßenentwässerung wird
durch die Herstellung einer Straßenentwässerungsleitung sowie neuen
Entwässerungsrinnen und Straßenabläufen bedarfsgerecht geregelt. Gleichzeitig
werden im Auftrag der Verbandsgemeindewerke verschiedene Erneuerungsarbeiten
durchgeführt.
In Trägerschaft der
Ortsgemeinde werden erstmalig neue Gehwege ein- und beidseitig ebenfalls im
Vollausbau neu angelegt. Neben der Verbesserung der Verkehrssicherheit für
Fußgänger kann durch die Verlegung von Leerohren innerhalb der Gehwege auch die
Voraussetzung für die bereits projektierte Bereitstellung von leistungsfähigen
Telekommunikations- und Breitbandinfrastrukturen geschaffen werden.
Der zweite Bauabschnitt K 68 ist als Gemeinschaftsmaßnahme
mit
Leistungen zu Lasten der
Verbandsgemeindewerke Lauterecken-Wolfstein, der Ortsgemeinde Hoppstädten sowie
des Landkreis Kusel zusammengefasst ausgeschrieben worden.
Los 1 = Landkreis Kusel + Ortsgemeinde Straßenbau
Los 2 = Verbandsgemeindewerke Lauterecken Kanalbauarbeiten
Zum Eröffnungstermin am
15.07.2015 um 10:30 Uhr haben 3 Firmen ein Angebot abgegeben.
Die
rechnerische und fachtechnische Prüfung und Wertung der Angebote ergab folgende
Bieterreihenfolge:
Bieter |
Gesamtangebots-summe -brutto- |
|
|
1. Fa. Jung,
Sien/Nahe |
407.733,10 € |
2. Fa. Wust&Sohn, Simmern |
432.057,34 € |
3. Fa. Rodenbusch, Otzweiler |
433.378,97 € |
4. Fa. |
€ |
5. Fa. |
€ |
6. Fa. |
€ |
Die Wertung der Angebote
erfolgte über die Gesamtangebotssumme aller Lose. Der Zuschlag soll auf das
gesamtwirtschaftlichste Angebot erteilt werden, d.h. die gesamten Bauarbeiten
werden an einen Auftragnehmer vergeben.
Die
Firma Otto Jung aus Sien/Nahe hat
das wirtschaftlichste und annehmbarste Angebot mit einer geprüften
Gesamtangebotssumme von -brutto- 407.733,10 € abgegeben.
Die Gesamtangebotssumme
verteilt sich für die Lose 1 und 2 auf
die einzelnen Baulastträger wie folgt:
Los 1 - Straßenbau: -brutto-
391.964,22 €
zu
Lasten des Landkreis Kusel -brutto- 277.773,80 €
zu
Lasten der Ortsgemeinde Hoppstädten -brutto- 111.525,38 €
zu
Lasten der Verbandsgemeindewerke LAU-WOL -brutto- 2.665,04 €
Los 2 - Kanal- und
Wasserbauarbeiten -brutto-
13.214,95 €
zu Lasten der Verbandsgemeindewerke LAU-WOL -brutto- 13.214,95 €
zusätzliche Kosten für
Kontrollprüfung und Bürocontainer -brutto-
2.553,93 €
zu Lasten Land Rheinland-Pfalz -brutto- 2.553,93 €
Die
Verwaltung empfiehlt daher die Vergabe der Arbeiten K 68 an den Bieter mit dem
wirtschaftlichsten/günstigsten Gesamtangebot, die Firma Otto Jung aus
Sien/Nahe.
Die
Zuschlagsfrist endet am 14.08.2015.
Die Maßnahme 2. Bauabschnitt K 68 OD Hoppstädten ist förderfähig; ein den ersten und zweiten Bauabschnitt umfassender Bewilligungsbescheid liegt vor.
Die Zuwendung beträgt 65 % (180.552,97 €), der Eigenanteil des Landkreis Kusel beträgt 97.220,83 € (35 %).
Die für die Durchführung der Maßnahme notwendigen Mittel stehen unter der Haushaltsstelle 54201.096 im Haushaltsjahr 2015 zur Verfügung.