Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Anerkennung des Vereins
Startpaten Kreis Kusel e.V. als Träger der freien Jugendhilfe. Eine
Förderzusage ist mit der Anerkennung nicht verbunden.
Beschlussvorlage:
Der Verein Startpaten Kreis Kusel e.V. beantragt die Anerkennung als
Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.
Vertreten wird der Verein durch den 1. Vorsitzenden Dr. Oliver Kusch
sowie durch die weiteren Vorstandsmitglieder Frau Birgit Schnorr, Herrn Rüdiger
Falk und Frau Ute Conrath. Der Verein hat derzeit 40 Mitglieder und verfolgt
satzungsgemäß ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Der Verein ist seit seiner Gründung im Jahr 2007 auf dem Gebiet der
Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig. Er begleitet Eltern und Kinder aus
dem Landkreis Kusel bereits vor der Geburt bis zum vollendeten dritten
Lebensjahr durch kostenlose bedarfsgerechte Beratung und Unterstützung. Diese
wird durch pädagogische Fachkräfte (Dipl. Sozialarbeiterin FH, psychol.
Fachkraft, Krankenschwester, Grund- und Hauptschullehrerin) und geschulte
ehrenamtlicher Paten angeboten.
Das Angebot des Vereins steht allen Familien offen, um eine
Stigmatisierung der sozial benachteiligten Familien auszuschließen. Jährlich
werden bis zu 400 Kontakten in Familien wahrgenommen.
Ziel des Vereins ist es, Überlastungssituationen in den Familien
vorzubeugen, soziale Isolation aufzufangen und bei Bedarf frühzeitig notwendige
Hilfen wie z.B. der Stärkung der Erziehungskompetenz, der Haushaltsführung oder
der medizinischen Versorgung, zu vermitteln. Auf diese Weise soll ein
eigenverantwortliches familienfreundliches Klima gefördert und ein Beitrag dazu
geleistet werden, dass Kinder auch aus benachteiligten und Risiko-Familien ähnliche
Startchancen für ihr Leben erhalten wie andere und dass ihre Familien eine
vergleichbare Anerkennung erfahren. Der Verein leistet aufgrund seiner
fachlichen und personellen Voraussetzungen einen nicht unwesentlichen Beitrag
zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe.
Die nach § 75 SGB VIII für die Anerkennung als Träger der freien
Jugendhilfe notwendigen Voraussetzungen sind erfüllt. Die entsprechenden
Nachweise liegen der Verwaltung des Jugendamtes vor.
Die Verwaltung empfiehlt, den Verein Startpaten Kreis Kusel e.V. als
Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen.