Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII

Betreff
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII
hier: Startpaten Kreis Kusel e.V.
Vorlage
0472/2015
Art
Vorlage JHA

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Anerkennung des Vereins Startpaten Kreis Kusel e.V. als Träger der freien Jugendhilfe. Eine Förderzusage ist mit der Anerkennung nicht verbunden.

 

 

Beschlussvorlage:

 

Der Verein Startpaten Kreis Kusel e.V. beantragt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

 

Vertreten wird der Verein durch den 1. Vorsitzenden Dr. Oliver Kusch sowie durch die weiteren Vorstandsmitglieder Frau Birgit Schnorr, Herrn Rüdiger Falk und Frau Ute Conrath. Der Verein hat derzeit 40 Mitglieder und verfolgt satzungsgemäß ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

 

Der Verein ist seit seiner Gründung im Jahr 2007 auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig. Er begleitet Eltern und Kinder aus dem Landkreis Kusel bereits vor der Geburt bis zum vollendeten dritten Lebensjahr durch kostenlose bedarfsgerechte Beratung und Unterstützung. Diese wird durch pädagogische Fachkräfte (Dipl. Sozialarbeiterin FH, psychol. Fachkraft, Krankenschwester, Grund- und Hauptschullehrerin) und geschulte ehrenamtlicher Paten angeboten.

 

Das Angebot des Vereins steht allen Familien offen, um eine Stigmatisierung der sozial benachteiligten Familien auszuschließen. Jährlich werden bis zu 400 Kontakten in Familien wahrgenommen.

 

Ziel des Vereins ist es, Überlastungssituationen in den Familien vorzubeugen, soziale Isolation aufzufangen und bei Bedarf frühzeitig notwendige Hilfen wie z.B. der Stärkung der Erziehungskompetenz, der Haushaltsführung oder der medizinischen Versorgung, zu vermitteln. Auf diese Weise soll ein eigenverantwortliches familienfreundliches Klima gefördert und ein Beitrag dazu geleistet werden, dass Kinder auch aus benachteiligten und Risiko-Familien ähnliche Startchancen für ihr Leben erhalten wie andere und dass ihre Familien eine vergleichbare Anerkennung erfahren. Der Verein leistet aufgrund seiner fachlichen und personellen Voraussetzungen einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe.

 

Die nach § 75 SGB VIII für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe notwendigen Voraussetzungen sind erfüllt. Die entsprechenden Nachweise liegen der Verwaltung des Jugendamtes vor.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Verein Startpaten Kreis Kusel e.V. als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen.