Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt:
a) den Jahresabschluss 2013 wie vorgelegt
mit der Bilanzsumme
Aktiva: 6.799.535,99
€
Passiva: 6.799.535,99 €
und dem Liquiditätsüberschuss in Höhe von
19.589,72 €
gem. §27 Abs. 2 EigAnVO festzustellen.
b) den
Liquiditätsüberschuss Höhe von 19.589,72
€ auf neue Rechnung vorzutragen.
Beschlussvorlage:
Gem. § 57 LKO i. V. m. § 86 Abs. 2 GemO ist der Eigenbetrieb „Jobcenter
Landkreis Kusel“ nach den Vorschriften der Eigenbetriebs- und
Anstaltsverordnung (EigAnVO) zu verwalten.
Dies bedeutet, dass
die Bestimmungen des zweiten Abschnittes der EigAnVO über die
Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen anzuwenden sind. Hiernach hat die
Rechnungslegung des Jobcenters nach den Grundsätzen der doppelten
kaufmännischen Buchführung zu erfolgen.
Der Abschluss für das
Wirtschaftsjahr 2013 wurde durch das Jobcenter entsprechend der §§ 22 bis 27
EigAnVO erstellt und von der Mittelrheinischen Treuhand GmbH geprüft.
Der nach
kommunalrechtlichen Vorschriften vorgesehene Bestätigungsvermerk wurde
uneingeschränkt erteilt.
Das Wirtschaftsjahr
2013 wurde mit folgender Bilanzsumme abgeschlossen:
Aktiva: 6.799.535,99 €
Passiva: 6.799.535,99 €
Das Jahresergebnis war
im Wesentlichen durch folgende Sachverhalte beeinflusst:
-
Der in der Bilanz
ausgewiesene Gewinn resultiert aus der Auflösung von Rückstellungen, die für
Urlaub, Überstunden, Abschluss- und Prüfungskosten sowie die Archivierung zu
bilden sind.
-
Die Ausgaben werden durch die
Träger der Grundsicherung gemäß der nachgewiesenen Ausgaben erstattet.
Danach ergibt sich ein Jahresgewinn in der Gewinn- und Verlustrechnung von
19.589,72 €.
Entsprechend der LVO über die Prüfung
kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 fand in der Sitzung des Werkausschusses
am 03.03.2015 eine Schlussbesprechung statt, zu der auch der Rechnungshof
eingeladen wurde.