Jobcenter Landkreis Kusel

Betreff
Jobcenter Landkreis Kusel
hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2013
Vorlage
0468/2015/1
Art
Vorlage KT

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt:

 

a) den Jahresabschluss 2013 wie vorgelegt mit der Bilanzsumme

 

                        Aktiva:                       6.799.535,99 €

                        Passiva:                     6.799.535,99 €

 

und dem Liquiditätsüberschuss in Höhe von 19.589,72 €

gem. §27 Abs. 2 EigAnVO festzustellen.

 

            b) den Liquiditätsüberschuss Höhe von 19.589,72 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

 

Beschlussvorlage:

 

Gem. § 57 LKO i. V. m. § 86 Abs. 2 GemO ist der Eigenbetrieb „Jobcenter Landkreis Kusel“ nach den Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) zu verwalten.

 

Dies bedeutet, dass die Bestimmungen des zweiten Abschnittes der EigAnVO über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen anzuwenden sind. Hiernach hat die Rechnungslegung des Jobcenters nach den Grundsätzen der doppelten kaufmännischen Buchführung zu erfolgen.

 

Der Abschluss für das Wirtschaftsjahr 2013 wurde durch das Jobcenter entsprechend der §§ 22 bis 27 EigAnVO erstellt und von der Mittelrheinischen Treuhand GmbH geprüft.

Der nach kommunalrechtlichen Vorschriften vorgesehene Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt.

 

Das Wirtschaftsjahr 2013 wurde mit folgender Bilanzsumme abgeschlossen:

 

            Aktiva:            6.799.535,99 €

            Passiva:          6.799.535,99 €

 

Das Jahresergebnis war im Wesentlichen durch folgende Sachverhalte beeinflusst:

 

-      Der in der Bilanz ausgewiesene Gewinn resultiert aus der Auflösung von Rückstellungen, die für Urlaub, Überstunden, Abschluss- und Prüfungskosten sowie die Archivierung zu bilden sind.

 

-      Die Ausgaben werden durch die Träger der Grundsicherung gemäß der nachgewiesenen Ausgaben erstattet.

 

Danach ergibt sich ein Jahresgewinn in der Gewinn- und Verlustrechnung von

 

19.589,72 €.

 

Entsprechend der LVO über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 fand in der Sitzung des Werkausschusses am 03.03.2015 eine Schlussbesprechung statt, zu der auch der Rechnungshof eingeladen wurde.