Antragsverfahren zur Errichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Integrierten Gesamtschule Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr

Betreff
Antragsverfahren zur Errichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Integrierten Gesamtschule Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr
Vorlage
0456/2015/2
Art
Vorlage KT

Beschlussvorschlag:

 

Entsprechend der Empfehlung des Schulträgerausschuss und des Kreisausschusses beschließt der Kreistag, die Errichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Integrierten Gesamtschule Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr, Standort Schönenberg-Kübelberg, zu beantragen.

 

Beschlussvorlage:

 

In der Sitzung vom 31.08.2008 hat der Kreistag beschlossen die Errichtung einer dislozierten vierzügigen Integrierten Gesamtschule Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr zum Schuljahr 2010/11 zu beantragen.

 

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, als zuständige Schulbehörde, hat diesem Antrag entsprochen. Somit wurde zum 01.08.2010 die Integrierte Gesamtschule eingerichtet. Gleichzeitig hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion festgelegt, dass die Klassenstufen 5 -6 am Standort Waldmohr und die Klassenstufen 7 – 10 am Standort Schönenberg-Kübelberg unterrichtet werden. Träger dieser Integrierten Gesamtschule ist der Landkreis.

 

Anträge zur Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe können von dem Schulträger der Integrierten Gesamtschule erst zu dem Schuljahr gestellt werden, in welchem für die ersten Schülerinnen und Schüler ein Wechsel an eine gymnasiale Oberstufe ansteht. Dies ist bei der Integrierten Gesamtschule Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr im Schuljahr 2016/17 der Fall. Anträge für dieses Schuljahr sind bis 31.03.2015 zu stellen.

 

Aufgrund der vorhandenen Raumkapazitäten soll in Absprache mit der Schulaufsicht und den Verbandsgemeinden Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr die gymnasiale Oberstufe am Standort Schönenberg-Kübelberg angesiedelt werden.

 

Durch die Errichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Integrierten Gesamtschule Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr wird erstmals im Südkreis ein schulisches Angebot geschaffen, das den Schülerinnen und Schülern ermöglicht, neben den bisher bereits erzielbaren Schulabschlüssen der Sekundarstufe I (Berufsreifeabschluss und qualifizierter Abschluss der Sekundarstufe I) auch die allgemeine Hochschulreife wohnortnah zu erwerben.

 

Entsprechend der öffentlich-rechtlichen Zweckvereinbarung zur Finanzierung der IGS werden die Kosten der Klassenstufen 5 – 10 der Integrierten Gesamtschule von dem Landkreis und den Verbandsgemeinden Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr zu gleichen Teilen finanziert. Der auf die gymnasiale Oberstufe entfallende Kostenanteil ist alleine durch den Landkreis zu finanzieren.