Beschlussvorschlag:
Entsprechend der
Empfehlung des Schulträgerausschuss und des Kreisausschusses beschließt der Kreistag,
die Errichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Integrierten Gesamtschule
Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr, Standort Schönenberg-Kübelberg, zu beantragen.
Beschlussvorlage:
In der Sitzung vom
31.08.2008 hat der Kreistag beschlossen die Errichtung einer dislozierten
vierzügigen Integrierten Gesamtschule Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr zum
Schuljahr 2010/11 zu beantragen.
Die Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion, als zuständige Schulbehörde, hat diesem Antrag
entsprochen. Somit wurde zum 01.08.2010 die Integrierte Gesamtschule
eingerichtet. Gleichzeitig hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
festgelegt, dass die Klassenstufen 5 -6 am Standort Waldmohr und die Klassenstufen
7 – 10 am Standort Schönenberg-Kübelberg unterrichtet werden. Träger dieser
Integrierten Gesamtschule ist
der Landkreis.
Anträge zur
Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe können von dem Schulträger der
Integrierten Gesamtschule erst zu dem Schuljahr gestellt werden, in welchem für
die ersten Schülerinnen und Schüler ein Wechsel an eine gymnasiale Oberstufe
ansteht. Dies ist bei der Integrierten Gesamtschule
Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr im Schuljahr 2016/17 der Fall. Anträge für
dieses Schuljahr sind bis 31.03.2015 zu stellen.
Aufgrund der
vorhandenen Raumkapazitäten soll in Absprache mit der Schulaufsicht und den
Verbandsgemeinden Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr die gymnasiale Oberstufe
am Standort Schönenberg-Kübelberg angesiedelt werden.
Durch die
Errichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Integrierten Gesamtschule
Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr wird erstmals im Südkreis ein schulisches
Angebot geschaffen, das den Schülerinnen und Schülern ermöglicht, neben den
bisher bereits erzielbaren Schulabschlüssen der Sekundarstufe I
(Berufsreifeabschluss und qualifizierter Abschluss der Sekundarstufe I) auch
die allgemeine Hochschulreife wohnortnah zu erwerben.
Entsprechend der
öffentlich-rechtlichen Zweckvereinbarung zur Finanzierung der IGS werden die
Kosten der Klassenstufen 5 – 10 der Integrierten Gesamtschule von dem Landkreis
und den Verbandsgemeinden Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr zu gleichen Teilen
finanziert. Der auf die gymnasiale Oberstufe entfallende Kostenanteil ist
alleine durch den Landkreis zu finanzieren.