Beschlussvorlage:
Der Begleitausschuss setzt sich aus dem Landrat bzw. dessen Vertreter
als Vorsitzenden und 13 Mitgliedern
des Kreistages oder von ihm gewählte Bürgerinnen und Bürger zusammen. Für
diesen Ausschuss ergab sich folgende Sitzverteilung (§ 41 KWG):
SPD 5
Sitze
CDU 4
Sitze
FWG 2
Sitze
GRÜNE 1 Sitz
LINKE 1
Sitz
Der Kreistag hat
die Mitglieder des Begleitausschusses Demographiekonzeption in seiner Sitzung
am 23.07.2014 entsprechend gewählt.
Am 20.11.2014
teilte Herr Patrick Hoffmann, der bisher zusammen mit Herrn Stefan Krob eine
Fraktion bildete, dem Landrat seinen Fraktionsaustritt aus der
Kreistagsfraktion „DIE LINKE“ schriftlich mit. Da Fraktionen aus mindestens
zwei Mitgliedern bestehen müssen, erlosch der Fraktionsstatus (§ 23 a Abs. 1
Satz 2 LKO). Durch den Wegfall der Fraktion „DIE LINKE“ änderte sich das
Stärkeverhältnis der im Kreistag vertretenen politischen Gruppen, was zur Folge
hat, dass Ausschussmitglieder neu zu wählen sind, wenn sich durch das neue
Stärkeverhältnis eine abweichende Sitzverteilung ergeben würde (§ 39 Abs. 3
LKO).
Für den
Begleitausschuss Demographiekonzeption ergibt sich durch Anwendung von § 41 KWG
folgende neue Sitzverteilung:
SPD 6
Sitze
CDU 4
Sitze
FWG 2
Sitze
GRÜNE 1 Sitz
Die SPD-Fraktion
schlägt
Frau Andrea Schneider
als weiteres
Mitglied im Begleitausschuss Demographiekonzeption vor.
Die
Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung mittels
Stimmzettel, sofern der Kreistag nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt (§
33 Abs. 5 LKO).