Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Bemühungen der Ortsgemeinde Neunkirchen
zur Einrichtung und Organisation eines Jugendraumes zu unterstützen und gewährt
einen Zuschuss von ca. 10% der anerkannten zuschussfähigen Kosten, höchstens
jedoch 500,00 €. Die Zuschussgewährung steht unter dem Vorbehalt der
Bewilligung der Dorferneuerungsmittel und der kommunalaufsichtlichen
Genehmigung für den Ausbau des Jugendraumes sowie der anteiligen Rückzahlung,
falls der Jugendraum vor Ablauf von sieben Jahren für andere Zwecke genutzt
wird sowie
Die Ortsgemeinde Neunkirchen
möchte in den Räumen der Feuerwache einen Jugendraum einrichten. Im Rahmen der
Dorferneuerung soll der Raum für die Bedürfnisse der Jugend ausgebaut werden.
Den Jugendlichen
sollen damit Perspektiven für die Freizeitgestaltung und zugleich ein aktives
Mitwirken im Gemeindegeschehen geboten werden. In die Planung des Jugendraumes sind
die Jugendlichen mit eingebunden. Die Konzeption zur Betreibung des Jugendraums
wird mit der Fachkraft der Verbandsgemeinde Altenglan abgestimmt und von dort
begleitet.
Die zu finanzierenden Kosten für die Erstausstattung belaufen sich auf 5.550,00 €. Die Ortsgemeinde beantragt für die Einrichtung des Jugendraumes eine Landeszuwendung in Höhe von 5.000,- €. Voraussetzung für eine Landesförderung ist die angemessene Beteiligung des Landkreises als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Die Ortsgemeinde leistet selbst laut ihrem Antrag eine Eigenbeteiligung in Höhe von 50,- Euro und übernimmt die Unterhaltung der Räumlichkeiten.
Die Verwaltung
empfiehlt, der Ortsgemeinde Neunkirchen, wie für Jugendräume anderer Gemeinden,
einen Zuschuss von 10 % der vom Land anerkannten zuschussfähigen Kosten,
höchstens jedoch 500,00 €, zu gewähren. Entsprechende Haushaltsmittel sind im
Haushalt 2014 vorgesehen.