Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf zur
Änderung der Satzung für die Kreissparkasse Kusel (Anlage 1).
Beschlussvorlage:
Die Satzung des Landkreises Kusel für die Kreissparkasse Kusel vom
16.12.2002, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 09.07.2009, soll wie
folgt geändert werden:
§ 6 Abs. 1 Nr. 2 wird wie folgt geändert:
Die Zahl der weiteren Mitglieder des Kreditausschusses gem. § 5 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1 und 2 SpkG wird von bisher zwei auf vier erhöht.
Neu eingefügt wird § 6 Abs. 4:
Näheres wird in der Geschäftsanweisung für den Kreditausschuss
festgelegt.
Gemäß § 10 Abs. 5 SpkG hat die Sparkasse einen Betriebsausschuss zu
gebildet, der ebenfalls in der Satzung verankert werden soll.
Neu eingefügt wird deshalb § 7 (Betriebsausschuss):
(1) Der Betriebsausschuss
besteht aus:
1.
dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates als
Vorsitzenden
2.
fünf weiteren Mitgliedern, darunter zwei Mitglieder
aus dem Kreis der Sparkassenmitarbeiter
(2) Der Betriebsausschuss
wird durch seinen Vorsitzenden im Benehmen mit dem Vorstandsvorsitzenden einberufen, so oft es die Geschäfte
erfordern.
(3) Die Bestimmungen des § 5
Abs. 3 und 4 gelten entsprechend; in der Niederschrift sind das ‚Stimmverhältnis bei der Beschlussfassung
und die Namen der ablehnenden festzuhalten.
(4) Näheres wird in einer
Geschäftsanweisung für den Betriebsausschuss festgelegt.
Neu eingefügt wird § 8 Abs. 6 (Vorstand):
Näheres wird in einer Geschäftsanweisung für den Vorstand festgelegt.
Der Entwurf der Änderungssatzung der Satzung für die Kreissparkasse
(Anlage 1), ein Abdruck der Satzung (Anlage 2) sowie der Entwurf der
Geschäftsanweisung für den Betriebsausschuss (Anlage 3) sind der
Beschlussvorlage beigefügt.
Der Verwaltungsrat der Sparkasse, welcher nach § 8 Abs. 4 SpkG vor der
Beschlussfassung der Vertretung des Gewährträgers anzuhören ist, hat die
Satzung diskutiert. Hierbei ergab sich in der Abstimmung ein zweigeteiltes
Meinungsbild.
Mitglieder, die gegen den Vorschlag votierten, hielten die Erweiterung
des Kreditausschusses auf vier Personen für nicht erforderlich und lehnten den
Betriebsausschuss gänzlich ab.
Der Grund für die Erweiterung des Kreditausschusses auf vier Personen
liegt vor allem darin, dass es in Folge von Befangenheit bei Kommunalkrediten
eine zu geringe Zahl von Stimmberechtigten im Kreditausschuss gab.
Der Betriebsausschuss besteht schon seit zwei Wahlperioden und hat sich
für die vorgesehenen Entscheidungen (kleinere bauliche Maßnahmen und
Grundstücksangelegenheiten) bewährt.
Zudem tagt der Verwaltungsrat durchschnittlich vier Mal jährlich.
Entscheidungen des Betriebsausschusses sind jedoch auch zwischen den Zeiten
erforderlich.
Würde der Betriebsausschuss wegfallen, müssten für geringfügige
Angelegenheiten zusätzliche und auch kostenaufwendige Sitzungen des gesamten
Verwaltungsrates angesetzt werden.
Im Betriebsausschuss ist auch die Mitwirkung der Mitarbeiter durch zwei
Vertreter gesichert. Die Sparkassenleitung empfiehlt dringend die Änderung der
Satzung.