Wahl der weiteren Vertreter des Landkreises für die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Westpfalz

Betreff
Wahl der weiteren Vertreter des Landkreises für die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Westpfalz
Vorlage
0391/2014
Art
Vorlage KT

Beschlussvorlage:

 

Nach § 6 Abs. 1 der Satzung der Planungsgemeinschaft Westpfalz besteht die Regionalver-tretung der Planungsgemeinschaft neben den Oberbürgermeistern und Landräten aus weiteren Vertretern der kreisfreien Städte und Landkreise. Die Anzahl der zu wählenden Vertreter bemisst sich nach der Einwohnerzahl. Danach entsendet der Landkreis Kusel vier weitere Vertreter. Für die vom Kreistag zu wählenden Vertreter sind zugleich Stellvertreter zu bestimmen (§ 6 Abs. 3 Nr. 2).

 

Nach § 5 der Satzung sind diese Vertreter nach jeder Kommunalwahl durch den Kreistag neu zu wählen. Bei der Wahl ist zu beachten, dass mindestens die Hälfte der zu entsendenden Vertreter aus Vorschlägen der Verbandsgemeinderäte zu wählen ist.

 

Die Verbandsgemeinden im Landkreis werden bis zur Kreistagssitzung entsprechende Vorschläge einbringen.

 

Die vier weiteren Vertreter des Landkreises Kusel werden vom Kreistag in entsprechender Anwendung des § 39 der Landkreisordnung gewählt (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 der Satzung der Pla-nungsgemeinschaft Westpfalz). Die Wahl erfolgt in einem Wahlgang nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

 

Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel, sofern der Kreistag nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).